Hallo.
Grundsätzlich lässt sich jeder Rentenbescheid (zumindest für die Zukunft) überprüfen. Mit Wirkung für die Vergangenheit wird es deutlich schwieriger.
Wenn während der Ehezeit Kinder erzogen wurden, dann könnte die Überprüfung des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht lohnend sein. Seit Rechtskraft der Scheidung hat sich die Bewertung von Kindererziehungszeiten deutlich verändert (sofern vor dem 01.01.1992 geboren).
Könnte die Exfrau ggf. eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben? Das könnte nämlich eine Erklärung sein.