Hallo.
Das klingt für mich nach der Nische in der Nische. (Mir wäre der TecDax schon zu eng gefasst.)
Ein ETF sollte meiner Meinung nach marktbreit gefasst sein.
Hallo.
Das klingt für mich nach der Nische in der Nische. (Mir wäre der TecDax schon zu eng gefasst.)
Ein ETF sollte meiner Meinung nach marktbreit gefasst sein.
Hallo.
Saidi hat dazu ja auch etwas gesagt:
Wenn es das Video war, das zu der Frage geführt hat, dann Entschuldigung für die Dopplung.
Mit einem Rudel von Kinderzulagen würde es sich natürlich eher lohnen, den Vertrag fortzuführen. Auch wenn es momentan nicht so aussieht, als wäre der Vertrag nicht ultimativ fortführenswert ist, so können sich die Rahmenbedingungen auch ändern.
Ggf. könnte eine Beratung durch die Verbraucherzentrale etwas mehr zu einer Entscheidung beitragen.
Viel Erfolg bei der Entscheidung. ![]()
Hallo.
Es gibt Menschen, die den allgemeinen Tagesgeldpuffer (deutlich) höher wählen, teilweise bis zu einem Jahresnetto. Das wäre mir persönlich zu hoch, insbesondere wenn noch Rücklagen für geplante Abschaffungen dazukommen sollten. Selbst mit Festgeldtreppe liegt das Geld ja recht unproduktiv herum. ![]()
Wenn 200 Euro im Monat in eine renditeorientierte Anlage gehen, dann ist bis zu den 15% vom Netto noch etwas Luft. Ich würde nahelegen, langfristig die 15% anzustreben und die dann durchzuhalten. (Sofern es geht. Leben ist Veränderung.)
Sollte dann noch etwas übrig sein, kann ja noch immer etwas in Tagesgeld gehen.
Ja, Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung zählen (egal, ob versicherungspflichtig oder freiwillig versichert). Mit den Kindern wären das schon 24 Jahre - in den allermeisten Fällen wird das für die Mitgliedschaft in der KVdR ausreichen.
Hallo.
Der Beginn der Auszahlung einer Riester-Rente ist nicht an den Beginn der gesetzlichen Rente gekoppelt.
Je nach Gestaltung des Vertrages ist man dort mehr oder weniger flexibel.
Theoretisch sollte es also kein Problem sein, die Auszahlungen zu koordinieren.
Wenn der Vertrag bei Gesellschaft X einmalig ausgezahlt wird, wäre es unproblematisch, dass der Vertrag bei Gesellschaft Y ebenfalls zur Auszahlung kommt, egal ob laufend oder mit 30% Teilauszahlung und dann laufend.
Wenn man in unterschiedlichen Kalenderjahren in Rente geht, lässt sich über die mittelbare Förderberechtigung des "früheren" Rentners ggf. noch etwas mehr an Zulagen mitnehmen.
Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten. ![]()
In der Regel ja, aber nicht zwingend.
Wenn es wirklich so war, dass beide die letzten Jahre nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sind, dann werden die Voraussetzungen für die KVdR bei der Witwenrente nicht erfüllt gewesen sein.
Wenn aber die Witwenrente vor dem 01.08.2017 begonnen hat, dann werden die 3 Jahre angenommener Versicherungszeit pro Kind damals noch nicht berücksichtigt worden sein.
Ggf. macht es Sinn, bei der Krankenkasse eine Überprüfung zu beantragen. (Wenn die zwischenzeitlich nicht schon erfolgt ist.)
Wenn eine Witwenrente gezahlt wurde, könnte auch über die Rente Versicherungsschutz bestanden haben.
Falls mit Selbstzahler freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht bei einer privaten Krankenversicherung versichert gemeint war, dann könnte das so sein.
Zeiten eines Minijobs zählen nicht mit. Über den Minijob ist man nicht krankenversichert. Es werden ggf. pauschale Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt, je nachdem, ob man gesetzlich versichert ist oder nicht.
Während des Minijobs war sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?
Hallo.
Da gehen die Begriffe etwas durcheinander.
Wenn Ihre Mutter bereits Rentnerin ist, dann sind die Feststellungen durch die Krankenkasse bereits erfolgt. Vielleicht lohnt sich eine Überprüfung dennoch, da Kinder die Berechnung zugunsten der Versicherten drehen können. (Es gab zwischenzeitlich eine Rechtsänderung.)
In der Anlage ist der Prüfablauf ganz gut erklärt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/For…_pdf/R0815.html
Im Zweifel einfach nachfragen. ![]()
Hallo.
Die Auszahlung während des Erwerbslebens würde bedeuten, dass man Zulagen (und ggf. Steuervorteile) für ein paar Jahre liegen lässt.
Allein den Punkt fände ich schon unangenehm. (Losgelöst davon, ob man die Riester-Konstruktion gut findet oder nicht, sollte man zumindest versuchen sie optimal zu bespielen.)
Das mag ich am Schwarm. ![]()
Hallo.
@muc hat vielleicht ein paar Ideen dazu. ![]()
Bei dem Bestand an Tages- bzw. Festgeld spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, die 250 Euro in den ETF bei der DKB einzuzahlen.
Ich hatte jetzt nur an selbstgenutzte Immobilien gedacht. Eine Immobilie zur Vermietung ist natürlich eine andere Kategorie.
Hallo.
Das Thema "Immobilie als Altersvorsorge" ist hochgradig emotional aufgeladen und von Glaubenssätzen durchwoben.
Wenn ich einmal meine Situation nehme (für mich durchaus repräsentativ), dann stelle ich fest, dass ich mich vor zwei Jahren das erste Mal ernsthaft verschuldet habe, als ich meine derzeitige Immobilie gekauft habe. Das Haus ist nach Plan in 18 Jahren abbezahlt und wird noch 50 Jahre und länger stehen können.
Für meine jetzige Situation (meine Frau und ich unter 40, die Kinder noch nicht schulpflichtig) ist das Haus passend, aber in 30 und mehr Jahren wird die Wohnfläche wahrscheinlich nicht mehr zu unseren Bedürfnissen passen. Dass eines der Kinder dann das Haus übernehmen will, ist auch nicht gesagt.
Somit ist für mich klar, dass das Haus kein Investment oder gar eine Art der Vorsorge ist, sondern ein (ungemein kostspieliges) Lifestyle-Accessoire darstellt.
Auch ohne Kinder wäre es in den meisten Fällen so, dass man ein Haus in seinen 20ern, 30ern oder 40ern erwirbt und dabei nicht zwingend die Wohnbedürfnisse seiner 70er, 80er und 90er mit auf dem Schirm hat.
Allein aus dem Grund, habe ich Zweifel an diesem Allgemeingültigkeitsanspruch der Immobilie als Altersvorsorge.
Es tut sich was bei Fairriester!
Oha, hätte ich vor August nicht mehr mit gerechnet.