Beiträge von Referat Janders
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Die ursprüngliche Beitragsberechnung ist Ihnen doch irgendwann schriftlich mitgeteilt worden. Vernünftigerweise hätte auf diesem Schreiben "Bescheid" gestanden und der Hinweis, dass innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen ist.
Wenn der Hinweis gefehlt hat, wäre der Widerspruch sogar ein Jahr lang möglich.
Wenn bereits Widerspruch eingelegt wurde, dann wird die DAK einen Widerspruchsbescheid erstellen müssen. Der wird einen Hinweis auf das zuständige Sozialgericht enthalten (müssen).
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Also irgendetwas stimmt da nicht oder uns fehlt hier eine entscheidende Information.
Wie bereits empfohlen:
1. Bescheid anfordern,
2. Bescheid erläutern lassen,
3. Widerspruch einlegen (ohne Begründung, nur zur Fristwahrung),
4. Hilfe holen (Sozialverband, Versicherungsberater, Fachanwalt)Viel Erfolg (und Nerven)!
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Kindergeld gibt es doch monatlich und nicht nur jährlich.
Die Zahlen mal 12 und es sollte passen.

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Auf "Warten Sie, ich hab's passend!" habe ich persönlich keine Böcke.
Mein Kleingeld werde ich 1x im Jahr beim Geldinstitut meines (bedingten) Vertrauens los. Dann bekommen die aber auch meine gesammelten Werke.
Alles, was kleiner ist als 1 EUR, fliegt am Abend aus dem Portemonnaie und in ein Sparschwein. Das Sparschwein fülle ich 1x im Jahr um in einen Sack und dann darf das Zählwerk heiß laufen.

Zwei Jahre in Folge habe ich einen Tag erwischt, an den die Maschine defekt war. Da musste dann der Azubi leiden.

Diese Prinzip wende ich seit der Euro-Einführung an. Seit damals beschleicht mich nämlich das Gefühl, dass man mehr Klimpergeld im Zahlungsverkehr hat, als noch zu DM-Zeiten.
1x im Jahr kann man das wohl machen.

So vergesse ich auch nicht, wo die Filiale meiner Bank ist.

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Ich merke, wie sich meine Tendenz in Richtung "Kaufen!" verschiebt.
Heißt wohl, demnächst steht Recherche an. Mal schauen, was am Ende dabei herauskommt.
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Also übermorgen hätte ich eine Antwort auf die Frage.

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Ob ein Rentenanspruch besteht, kann die Rentenversicherung sagen. Zusammen mit in Polen erworbenen Ansprüchen könnte sich ein Anspruch auf eine deutsche Rente ergeben.
Sollte ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 oder höher vorliegen, ist vielleicht sogar jetzt schon ein Anspruch auf eine Altersrente möglich.
Es sind jetzt mehrere Ansprüche zu klären, um zu sehen welches der beste Weg für Sie ist. Daher würde ich schon anraten, dass Sie sich von einem Experten für Sozialrecht beraten lassen.
Eine Kündigung hätte natürlich auch Auswirkungen auf diese Ansprüche, daher sollte sich ein Anwalt oder eine entsprechend qualifizierte Person die ganze Sache aus arbeitsrechtlicher Sicht anschauen.
Man müsste sicher auch über den Resturlaub und eine Abfindung sprechen. Auch daher sollte ein Fachmann beteiligt werden.
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Mal ganz platt gefragt:
Wer hat einen Rasenroboter? Was hat schlussendlich zu dieser Entscheidung geführt?
Oder: Aus welchen Gründen hat man sich gegen eine solche Anschaffung entschieden?
Bisher habe ich mich nicht weiter mit dem Thema beschäftigt. Mein Argument war immer: "Solange der nicht aussieht wie in Miniatur-Mähdrescher oder das Batmobil habe ich kein Interesse!"
Diese Position scheint sich nicht als haltbar herauszustellen.

Aber bevor ich mich jetzt in die Recherche-Arbeit zwecks Abwägung und ggf. Auswahl stürze, dachte ich mir, vielleicht kommen von hier noch Inspirationen.

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Da beschreiben Sie eine äußerst vertrackte Situation.
Sie sollten sich schon bei der Agentur für Arbeit melden. Sollten Sie weiter arbeitsunfähig sein, kann von dort Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt aber nur unter gewissen Voraussetzungen, kann also auch abgelehnt werden.
Die Agentur für Arbeit wird recht schnell mit der Aufforderung auf Sie zukommen, dass Sie eine Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung beantragen.
Ggf. ist eine Reha-Maßnahme bereits beantragt oder durchgeführt worden?
Bei der Rentenberatung waren Sie schon? Oder bei einem Sozialverband?
Ist schon ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis geprüft worden?Sie sehen, es sind viele Punkte zu bedenken. Daher sollten Sie sich kompetente Hilfe an Ihre Seite holen.
Viel Erfolg und Geduld für den weiteren Weg.
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Nicht jeder glaubt an den gregorianischen Kalender.

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Also aus volkswirtschaftlicher Sicht sollte man natürlich das teurere Auto wählen (wegen Nachfrageimpuls etc.).
Ggf. könnte der Kauf eines Importwagens unsere Außenhandelsbilanz in der Tendenz normalisieren (Exportweltmeister bzw. Importdefizit).
Oder anders: Wenn man es sich leisten kann und sich damit wohlfühlt, warum nicht?
Und wenn sich das kleinere Auto besser "anfühlt", dann eben das.
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Stimmt schon, Conrad war schwer begeistert.
