Beiträge von Referat Janders

    Die Rezensionen waren für mich grundsätzlich nur ein Modaikstein bei der Entscheidung für oder gegen einen Kauf.

    Warum waren? Mittlerweile vermeide ich recht erfolgreich bei Amazon zu bestellen. So rein karma-mäßig scheint mir das eine gute Entscheidung zu sein. (Und ich habe damit angefangen, bevor es cool wurde. :thumbup: )

    Für die Frage "Gibt es diesen Artikel eigentlich?" leistet Amazon mir aber nachwievor gute Dienste.

    Momentan lassen wir eine Baufinanzierung über die Deutsche Bank laufen. Ist noch ganz frisch, aber bisher ist der Ablauf sehr glatt und die Deutsche Bank hat sich bisher ganz gut präsentiert. "Unser" Mitarbeiter ist gut zu erreichen und reagiert zeitnah.
    Was an Unterlagen bankseitig zur Verfügung zu stellen war, wurde schnell und problemlos zur Verfügung gestellt.

    Also bisher: Daumen hoch. :thumbup:

    Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich eine andere Erwartungshaltung hatte. Aber über die Interhyp hat die Deutsche Bank das beste Angebot gemacht.

    Wir werden das weiter beobachten.

    Unabhängig und kostenlos?

    Das wird schwierig.
    Wahrscheinlich werden Sie für eine vernünftige Beratung, die alle Ihre Bedürfnisse abdeckt, Geld in die Hand nehmen müssen.

    Vielleicht ein Vorschlag für ein abgestuftes Vorgehen:

    1. Altersvorsorgeberatung durch die Deutsche Rentenversicherung (kostenlos, aber nicht die Qualität des Produktes bewertend, also eher grundsätzlich bzw. als Einstieg zu sehen) Dabei wichtig: konkret Altersvorsorge als Beratungsthema benennen.

    2. Beratung durch die Verbraucherzentrale (nicht mehr kostenlos, aber auch in die Tiefe)

    3. Falls dann noch erforderlich bzw. gewünscht: Versicherungsberater (kostet auch, aber da kümmert sich jemand in Ihrem Auftrag um Ihr Anliegen)

    An der Stelle würde ich keine weitere Bewegung erwarten.

    Bis in die Koalitionsverhandlungen gab es Gewisper und Gemurmel hinsichtlich etwaiger Änderungen, seitdem nicht mehr.

    Wenn die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung wirklich kommt, dann wäre das nach meinem Verständnis der Ausschluss für Änderungen bei den Betriebsrenten.

    Sollte der AG-Beitrag bei den Betriebsrenten in der Auszahlung wegfallen, würde den Krankenkassen Geld fehlen, das sich dann an anderer Stelle holen würden, nämlich über den regulären Beitrag. Dieser würde dann um ca. 0,4% steigen. Gegen die Mehrbelastung der Arbeitgeber in Höhe von 0,2% würde sich eine breite Lobby finden.

    Daher würde ich die Hoffnung auf Änderungen aufgeben.

    Zugutehalten will ich der hkk zumindest, dass die Mitarbeiterin am Service-Telefon freundlich war und ich auch keinen halben Tag in der Warteschleife hängen musste.

    Jedoch kam seitens der hkk nicht im Ansatz der Hinweis auf den möglichen Rentenverzicht und die Weiterzahlung der Beiträge.
    Gegen das eigene Portemonnaie wird wohl nicht beraten. :cursing:

    Weiterhin befremdlich finde ich, dass das Schreiben über die Beitragszahlung nicht als Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und allem weiteren Zinnober daherkommt, sondern nur als Informationsschreiben.
    Das mag aber bei anderen Pflegekassen auch so sein. ?(

    Zur hkk (Pflegekasse) kann ich berichten:

    Vor knapp zwei Jahren ging meine Mutter vorgezogen in Rente. Zu diesem Zeitpunkt hat sie meine Großmutter gepflegt, so dass die hkk hierfür Beiträge zur Rentenversicherung zahlen musste.
    Die hkk war sehr spät dran mit der entsprechenden Meldung. Damit konnte der Rentenbescheid erst sehr spät erstellt werden und so fing die laufende Zahlung der Rente später an. Ein Monat musste nachgezahlt werden.
    :thumbdown:

    Durch die Flexirente wurden ab 2017 wieder Beiträge aufgrund der Pflege gezahlt, bis zum Frühjahr 2018 (Regelaltersgrenze erreicht).

    Es kam ein Hinweisschreiben der hkk, dass keine Beiträge mehr gezahlt werden.

    Meine Mutter hat dann ab Regelaltersgrenze auf 1% der Rente verzichtet mit der Folge, dass die hkk auch weiterhin Beiträge zahlen muss.

    Kürzlich dann die Nachfrage bei der Rentenversicherung, wo denn der neue Bescheid mit der Rentensteigerung aus den Beiträgen der hkk bliebe. Daraufhin teilte die Rentenversicherung mit, dass die hkk zwar schon die Beiträge für das anteilige Jahr 2018 gemeldet hat, nicht jedoch für 2017. :S

    Das wird sich alles glatt ziehen, aber den besten Eindruck hat die hkk jetzt nicht hinterlassen.

    Bisher habe ich nur den Nachweis, dass Autoreparaturen teuer sind. Aber das ist keine neue Erkenntnis. :thumbdown:

    Beim Überblick über die Kosten fällt es dann schon etwas leichter, nicht so häufig in der Mittagspause zum Bäcker zu rennen, sondern sich etwas von zu Hause mitzunehmen. War an der Stelle aber recht intuitiv und weniger bewusst.

    Ansonsten steht die Analyse noch auf der to-do-Liste. Reell habe ich mich da noch nicht drangesetzt.

    Aber das Eintragen in die Liste klappt gut. Komme da auch nicht in Verzug.

    Demnächst gibt es mehr. :thumbup:

    Oha, das sind ja Konditionen. :S

    Da müsste man aber seeehr überzeugende Gründe haben, warum der Urlaub auf Pump jetzt unbedingt sein muss.

    Und selbst wenn ich den Deal mit mir selbst habe "Einmal Queen Mary II gönn' ich mir, noch bevor ich irgendwann nicht mehr so mobil bin!", dann schaue ich mich doch nach einer vernünftigen Finanzierung um, wenn ich sie denn schon nicht ganz vermeiden kann.

    Das Alg II wäre ein "Verlängerungstatbestand" für die Prüfung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente (auch bei Berufsunfähigkeit).

    Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (oder Berufsunfähigkeit) würde um den Bezug von Alg II verlängert werden, mit der Folge, dass wenn die Voraussetzungen direkt vor dem Alg II-Bezug die Voraussetzungen erfüllt waren, sie auch während der Dauer des Alg II-Bezuges erfüllt sind.

    In diesen fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre an Pflichtbeiträgen liegen. D. h. dass man sich zwei Jahre "Lücke" erlauben kann.

    Wenn Sie die Lücke bis Rentenbeginn nicht zu groß werden lassen, sind Sie weiterhin abgesichert.

    Ggf. helfen Ihnen aber auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung. Dabei müssten Sie aber die Vorraussetzungen des Paragraphen 241 SGB VI erfüllen. D. h. die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre Beiträge) bis Ende 1983 erfüllt und seitdem keinen Monat rententechnisch unbelegt haben.

    Sie sollten sich zeitnah bei Rentenversicherung beraten lassen. So wie Sie es schildern, kann man das wohl alles deichseln.