Beiträge von Referat Janders

    @KlinglBeutl:

    Das ist schon so alles richtig.

    Aber ich fasse die Frage nicht so auf, dass man hier versucht sich über eine provozierte Arbeitslosigkeit einen früheren Ruhestand zu basteln, nach dem Motto "Mein Guthaben bei der Agentur will ich vor der Rente aber noch abbuchen!". Das würde nicht funktionieren, aus den bereits genannten Gründen.

    Ich denke hier geht es eher um die Frage, ob einen die Agentur für Arbeit zwingen kann, die bestehende Arbeitslosigkeit durch den vorzeitigen Renteneintritt zu beenden. Und das kann sie nicht. Man bleibt Herr des Verfahrens und kann den Rentenbeginn selbst wählen.

    Für die Wahl des Rentenbeginns muss man die Konsequenzen seines Handelns kennen und kann dann eine Entscheidung treffen.

    Darauf wollte ich mit meinem zweiten Beitrag hinweisen. :saint:

    Bitte nicht als Aufforderung zu Schummeleien verstehen. :thumbdown:

    Kleine Ergänzung:

    Auch wenn die Ausgangsfrage eine andere war, wäre aus steuerlichen Gesichtspunkten ggf. ein (Teil-) Rentenbeginn ab Dezember 2019 zu überlegen. Teilrente kann zwischen 10% und 99% frei gewählt werden.

    Hierzu am besten beraten lassen, denn nicht alles was möglich ist, muss auch tatsächlich für einen persönlich sinnvoll bzw. praktikabel sein.

    Regelaltersgrenze ist 65+X, dass vorher eine abschlagsfreie Rente bezogen werden kann, ist dabei unerheblich.

    Solange die Voraussetzungen vorliegen (noch Anspruch da, tatsächlich arbeitssuchend und noch nicht 65+X) muss die Agentur für Arbeit zahlen, auch wenn die es gerne vermeiden würde.

    Das Alg I ist keine bedürftigkeitsabhängige Leistung, daher kann man auch nicht in die Rente gezwungen werden. Bei Alg II sieht es anders aus. (Bei Alg I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung auch, aber das scheint hier ja nicht das Thema zu sein.)

    Im Zweifel noch einmal die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufsuchen und konkret nachfragen.

    Solange die Mieteinnahmen steuerlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung behandelt werden und nicht anders sind sie weder für eine Erwerbsminderungsrente noch für eine Altersrente als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
    Einzig bei einer Witwenrente nach neuem Recht wären Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Einkommen ggf. rentenmindernd zu berücksichtigen.

    Dies kann man sich in jeder Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bestätigen lassen.

    Um was für eine Rente geht es denn?
    Erwerbsminderungsrente, Altersrente oder Witwenrente?

    Daran anschließend die Frage, wie die Erträge der Vermietung in der Steuererklärung auftauchen?

    Denn in den wenigsten Fällen sind Mieteinnahmen rentenrelevant.

    Okay. Hängt wohl von den Hobbies ab.

    Sind sie eher kostspielig, sollte man die 110% anstreben, sind sie eher gewinnbringend, dann reichen vielleicht sogar die 70%. Und die 40% versuchen wir besser komplett zu umschiffen. :S

    Ansonsten sagt man ja, es entfallen berufsbedingte Kosten (Berufsunfähigkeitsversicherung, Fahrtkosten, ggf. kleineres Auto oder gar eines weniger, ...).
    Es ist ja nur die große Frage, mit wievielen Prozenten veranschlage ich das Paket? ?(

    Wenn man gut verdient und den 2100 Euro Beitrag leistet, sollte man davon ausgehen, dass zwischen gesetzlichen Rentenniveau von 40%+x und benötigten 70%+x eine Rentenlücke entsteht, die mit der Riester-Rente nicht vollständig/annähernd geschlossen werden wird. Hier muss man zusätzlich vorsorgen, auf welchem Weg auch immer.

    Mal kurz nachgehakt, die 70% kommen wie zustande? ?(

    Faustformeln gibt es ja mehr als eine, besser man kennt sie alle. :D

    Ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen, aber die Kasse macht in der Sache jetzt nicht die beste Figur.

    Da ich die Details nicht vor Augen habe, ein winziges Detail kann die Sache schnell in eine ganz andere Richtung laufen lassen, würde ich nach dem Eindruck, den ich hier gewinnen konnte, die Widersprüche weiterverfolgen.

    Spätestens wenn es in Richtung Sozialgericht geht, würde ich anraten einen Fachmann (Versichertenberater oder Fachanwalt) hinzuziehen.

    Das stimmt schon und man muss schon lange riestern, um Riesters Rente zu bekommen.

    Aber für ihn persönlich hat es sich gelohnt zum Verb zu werden.

    Nur das Delta zwischen damaliger Verheißung und tatsächlicher Performance sollte nicht den heutigen Berufseinsteiger verunsichern.
    Er sollte nüchtern analysieren, ob ihm das Produkt hilft oder schadet.

    Nur hilft die Historie nicht wirklich dabei, das Ganze sachlich und nüchtern anzugehen.

    netto vor Steuer = Bruttorente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (aber eben vor Steuerabzug)

    Das ist auch der Maßstab für das Rentenniveau.


    Riester macht nicht den Unterschied zwischen Wohnschließfach und herrschaftlicher Villa, das sehe ich auch so.

    Es geht wohl eher um die 2-3 Schnapsgläser auf den heißen Stein.

    Es ist ja auch die Frage der Ausgangslage.

    Traue ich mir zu, mich selbst um meine Altersvorsorge zu kümmern? Dass es in Deutschland so viele Versicherungsprodukte gibt, spricht wohl eine deutliche Sprache.

    Wenn Alg II immer als Damoklesschwert über mir droht, dann werde ich mir mit einem ETF-Sparplan wohl schwerer tun, als der Spezialist, für den die Arbeitslosigkeit ein eher theoretischer Begriff ist.

    Aber wir sind uns ja einig, dass es auf den Einzelfall ankommt. :thumbup: