Okay, wenn man sich Flächen ausgeguckt hat, die man gerne wohnbebaut sehen möchte, dann gilt es zu prüfen, wem dieses gefühlte Bauerwartungsland gehört.
Nehmen wir mal an, der Besitzer will selbst bauen bzw. will schnell verkaufen, damit schnell gebaut werden kann, dann ist die nächste Frage, ob ein Bebauungsplan existiert, der das Vorhaben zulässt.
Je nachdem muss ein Bebauungsplan geändert oder komplett neu aufgestellt werden. Dazu gibt es die Beteiligung Träger öffentlicher Belange (das können auch mal mehr als ein Dutzend sein) und die öffentliche Auslegung, das geht teilweise parallel. Danach müssen die Einwendungen gesichtet und abgewogen werden. Dann wird der Aufstellungsbeschluss gefasst und man darf abwarten, ob einer der Betroffenen sich derart belastet fühlt, dass geklagt wird. Dann dauert es, bis es weitergeht.
Vielleicht sind vorher Gutachten notwendig oder vor der Änderung bzw. der Aufstellung des Bebauungsplans ist erst der Flächennutzungsplan zu ändern. Dann gelten die eben gemachten Aussagen auch für den Flächennutzungsplan. Dieser kann nur unter Beachtung der Raumordnung geändert werden, also ist da unter Umständen noch ein Verfahren vorgeschaltet.
Wenn alle diese Klimmzüge gemacht wurden, dann kann der Bauträger anfangen, sein Vorhaben zu verwirklichen. Den Bauträger findet man unter Umständen nur durch öffentliche Ausschreibung, je nach Volumen kann das recht umfangreich werden. Ausschreibungen und Vergaben werden kontrolliert und und und...
Also gefühlt nach frühestens 3 Jahren kann es losgehen und hoffentlich preiswerter Wohnraum entsteht.
Also schnelle Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sollte niemand erwarten. 