Das wird eine Faustregel sein.
Wenn der Arbeitgeber etwas dazugibt, ändert das einiges, aber nicht zwingend alles. Kommt ja auch auf den Vertrag an.
Der Korridor erklärt sich so:
Durch die Entgeltumwandlung mindert sich das SV- und Steuerbrutto. Dies führt zu geringeren Rentenanwartschaften.
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze (RV) trotz Entgeltumwandlung erreicht wird, dann hat man nur noch einen Steuerstundungseffekt ohne spätere Rentenminderung.
Liegt man durch die Entgeltumwandlung unter der Betragsbemessungsgrenze (KV), dann spart man (vorläufig) Steuern und ca. 20% an SV-Beiträgen. Wenn sie Beitragsbemessungsgrenze (KV) erreicht ist, spart man nur noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Somit ist der Vorteil (hier und heute) geringer, aber die Nachteile (im Rentenalter) bleiben unverändert.
Somit lohnt es sich in dem Korridor in der Tendenz nicht. (Faustregel)