Diese Ansicht würde ich grundsätzlich teilen.
Bei einer Einmalzahlung würde diese gedanklich in 120 Raten zerlegt werden und diese Raten würden dann als beitragspflichtiger Bezug angesehen werden.
Ob es bei Einmalzahlungen eine Bagatellgrenze gibt, entzieht sich momentan meiner Kenntnis.
Müsste ich nachsteuern.