Beiträge von Referat Janders

    Den alten Faden aufnehmend tue ich hier kund, dass ich mir jetzt für das neue Jahr vorgenommen habe, ein Haushaltsbuch zu führen.

    Bin mal gespannt, ob das mit der Konsequenz auch klappt. Von der Persönlichkeit bin ich ja der Typ, der den Zirkel nur nimmt, den Kreis um das "A" zu ziehen. ;)

    Aus Angst vor dem großen Bruder würde ich nix FinTech-mäßiges verwenden wollen.

    Hat jemand (neben der analogen Version) irgendwelche Vorschläge, was sich da bewährt hat?

    @muc hat schon einiges umrissen, daher ergänze ich nur wenig.

    Falls es jetzt um reinen Unterhaltsersatz geht, wären erst die gesetzlichen Ansprüche zu prüfen.

    Diese sind inn der Ferndiagnose schwer einzuschätzen, aber in der Tendenz äußerst dürftig.

    Am besten suchen Sie zusammen mit Ihrer Frau eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung auf und lassen sich jeweils eine Rentenauskunft erstellen und erläutern.

    Hilfsweise können Sie ihre letzte Renteninformation nehmen. Den Wert der vollen Erwerbsminderungsrente können Sie durch 10 teilen und haben damit einen groben Anhalt für die Halbwausenrente Ihres Kindes im Fall der Fälle. Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, während einer Ausbildung auch bis zum 27. Lebensjahr. Einkommen der Waise wird nicht gegengerechnet.

    Die Höhe der Witwenrente ist pauschal noch schwerer zu fassen, da hier Einkommensanrechnung stattfindet, deren Umfang vom Heiratsdatum und ggf. dem Alter der Ehegatten abhängt.

    In der Beratung wird das geklärt.

    Zwar sollte das im Rahmen der Beratung automatisch abgesprochen werden, aber fragen Sie am besten auch nach "Rentensplitting". Dies könnte je nach Einkommenssituatiob des überlebenen Partners eine Überlegung wert sein.

    Im Anschluss an die Beratung macht es Sinn zu prüfen, was noch anderweitig (sprich privat) abgesichert werden muss.

    Hallo.

    Es wäre zunächst ja zu klären, was passieren soll. Soll die ganze Riester-Förderung mitgenommen werden oder nur die Förderung des Arbeitgebers?

    Beim fairriester relativieren sich die Kosten bei höheren Einzahlungen halbwegs schnell. Somit wäre der zumindest eine Idee, sofern längerfristig Beiträge gezahlt werden.

    Wenn es nur darum geht, die 26€ nicht liegen zu lassen, dann würde ich dem Produkt mit den niedrigsten Kosten den Zuschlag erteilen. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels könnte man den Vertrag dann beitragsfrei stellen und muss sich über nichts weiter mehr ärgern.

    In den Vordrucken für den Freistellungsauftrag versichert man doch, dass man die 801€ auch in Zusammenrechnung nicht überschreitet. Also würde man an der Stelle die Wahrheit sehr flexibel beschreiben.

    Wie drakonisch die Strafe für einen solchen "Irrtum" wäre, weiß ich jetzt nicht, aber ich würde nicht empfehlen, es auszuprobieren.

    Die EZB scheint auch nicht wirklich Anstalten zu machen, die Zinswende bald einzuleiten, zumindest nicht spürbar.

    Vor 2019 wird man wohl nicht viel merken. Vielleicht an der zweiten Nachkommastelle.

    Wenn es doch vorher passiert, dann kommt die Glaskugel zum Recyclinghof. ;)

    Einen Ansatzpunkt für den Widerspruch kann ich so nicht erkennen.

    Ich befürchte, das Recht wurde korrekt angewendet und der Vorgang als solcher ist nicht angreifbar.

    Allerdings scheint das wirklich die denkbar ungünstigste Variante zu sein.

    Aber dennoch sollte man die Elternzeit geniessen.

    Machen wir seit Ende November ebenfalls, auch wenn die Zahlung des Elterngeldes noch nicht angelaufen ist.

    Überspitzt gesagt, konnte der Kleinsparer bisher pauschal sagen: "Lohnt sich nicht!" Damit hatte er wahrscheinlich auch Recht.

    Ab demnächst muss er sich die Produkte ansehen und kann dann sagen: "Die 250 Produkte lohnen sich nicht! Bei den 12 Produkten dort muss man mal genauer hinsehen!"

    Die Probleme bleiben im Kern bestehen, stellen sich jetzt nur geringfügig anders dar.

    Wir warten also weiter auf die große Reform.

    Die beiden Punkte ändern sich und der Betriebsriester ist nicht mehr KV-pflichtig.

    Aber der "Freibetrag" in der Grundsicherung bedeutet ja, dass man mit privater Vorsorge in jedem Fall mehr hat als ohne.

    Ob man auf anderen Wegen eventuell effizienter vorgesorgt hätte als über Riester, das steht auf einem anderen Blatt.

    Eigentlich fängt die Riester-Kiste erst ab 01.01.2018 an Sinn zu machen, jedenfalls für den Kleinsparer, der im Alter nicht viel haben wird.

    Mit kleiner Rente und eigener Vorsorge stellt er sich zumindest ein bisschen besser, selbst wenn aufstockend noch Grundsicherung bezogen werden muss.

    Aber das sind auch Effekte, die erst nachträglich im Gesetz verankert wurden und die man auch an eine andere Gesetzgebung hätte andocken können.

    Man könnte auch sagen, dass die Riester-Kiste entweder schlecht gemacht ist, oder dass sie gut gemacht ist, wobei Variante 2 die deutlich bösere ist.

    Ein Riester-Vertrag rechnet sich immer, die Frage ist nur für wen. :evil:

    Man könnte natürlich hinterfragen, ob das Geld, das staatlicherseits in die Riester-Förderung fließt, nicht anderweitig hätte ausgegeben werden können.

    Das offiziell ausgegebene Ziel, mit der Riester-Rente die zu erwartenden Senkungen des Rentenniveaus auszugleichen, kann man getrost als gescheitert ansehen.