@muc hat schon einiges umrissen, daher ergänze ich nur wenig.
Falls es jetzt um reinen Unterhaltsersatz geht, wären erst die gesetzlichen Ansprüche zu prüfen.
Diese sind inn der Ferndiagnose schwer einzuschätzen, aber in der Tendenz äußerst dürftig.
Am besten suchen Sie zusammen mit Ihrer Frau eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung auf und lassen sich jeweils eine Rentenauskunft erstellen und erläutern.
Hilfsweise können Sie ihre letzte Renteninformation nehmen. Den Wert der vollen Erwerbsminderungsrente können Sie durch 10 teilen und haben damit einen groben Anhalt für die Halbwausenrente Ihres Kindes im Fall der Fälle. Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, während einer Ausbildung auch bis zum 27. Lebensjahr. Einkommen der Waise wird nicht gegengerechnet.
Die Höhe der Witwenrente ist pauschal noch schwerer zu fassen, da hier Einkommensanrechnung stattfindet, deren Umfang vom Heiratsdatum und ggf. dem Alter der Ehegatten abhängt.
In der Beratung wird das geklärt.
Zwar sollte das im Rahmen der Beratung automatisch abgesprochen werden, aber fragen Sie am besten auch nach "Rentensplitting". Dies könnte je nach Einkommenssituatiob des überlebenen Partners eine Überlegung wert sein.
Im Anschluss an die Beratung macht es Sinn zu prüfen, was noch anderweitig (sprich privat) abgesichert werden muss.