maxxam Finanztip Fan

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  • Hallo liebe Mitglieder. Als Neumitglied verfolge ich aufmerksam die Diskussion bezüglich des Regelsparbetrages der BSH. Auch meine Mutter hat einen Altvertrag aus dem Jahr 1996 mit den alten ABB. Sie wurde ebenfalls zur Zahlung des vollen Regelsparbetrages aufgefordert, hat dieses Schreiben natürlich einfach abgeheftet und bekommt nun die schon mehrmals hier erwähnte Aufforderung zur Nachzahlung. (Zur Entschuldigung des Nichtlesens des Schreibens: Meine Mam ist 81) Interessant ist ja nun die Möglichkeit der Wahl der Renditevariante FR also mit 1% Bonuszinsen. verflixt, hätte man eigentlich ja schon längst machen können, oder? Wenn man sich nun (endgültig) für dies Renditevariante entscheidet (macht das die BSH immer noch ohne Murren mit?); bedeutet dann das so etwas wie einen "Wechsel in einen anderen Tarif" oder einen "Darlehensverzicht?" ich meine ob dies dann die BSH dann einfach so interpretiert und ggf. ein Sonderkündigungsrecht hat (womit ich mich ja ins eigene Knie schiessen würde). Zur Erklärung: BSS = 20TS €, Regelbetrag seit 2017 0,5% (vorher war es die Hälfte). Danke für eure Meinungen zu der Situation (Sonderkündigung bei "Wechsel) in die Renditevariante FR + Bonuszins.