Allerdings habe ich die Angelegenheit zwischenzeitlich doch einem RA übergeben der auch gleichzeitig gegen die Widerrufserklärung (Rückabwicklung) vorgeht.
Ich denke, die Obleute warten ab, wie die höherrangigen Gerichte entscheiden. Die werden sich hüten, eine Vorentscheidung zu treffen. Hauptsache, die Verjährung ist gehemmt!