tartufo Neuling

  • Mitglied seit 14. März 2024
  • Letzte Aktivität: 16. März 2024 um 07:28
Beiträge
1
Punkte
2
Profil-Aufrufe
90

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit meiner Einkommensteuererklärung.

Wir haben ein sanierungsbedürftiges Haus auf dem Land gekauft und ich möchte die gesamten handwerklichen Dienstleistungen in meiner Einkommensteuer geltend machen. Das Problem besteht darin, dass ich nach dem Ende der Pandemie dorthin umgezogen bin und meine Frau und ich unseren Wohnsitz dort als Nebenwohnsitz angemeldet haben. Ich habe einen Homeoffice-Vertrag von meinem Arbeitgeber erhalten, während meine Frau aufgrund der Entfernung zu ihrem Arbeitsplatz wieder ins Büro zurückkehren muss und daher unter der Woche am Hauptwohnsitz bleiben muss.

Da mein Umzug freiwillig war und nicht durch meinen Arbeitgeber veranlasst wurde, bin ich unsicher, wie ich damit umgehen soll. Ein Zweitwohnsitz scheint laut dem Steuerprogramm nicht möglich zu sein. Für zukünftige handwerkliche Arbeiten werde ich weiterhin Steuern zahlen müssen und würde gerne wissen, ob und wie diese Kosten steuerlich abgesetzt werden können.

Deshalb frage ich hier im Forum, ob jemand einen Vorschlag für meine steuerliche Situation hat.

Hallo,

normalerweise wird die Pinwand nicht gelesen. Daher Fragen bitte in der Community stellen.

Dein Problem habe ich nicht so ganz verstanden. Wenn es die Frage ist, ob Handwerkerleistungen auch an einem Zweitwohnsitz absetzbar sind schau mal ins EInkommenssteuer-Handbuch. https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-An…17a/inhalt.html

Falls es um Umzugskosten geht gibt es hier einen redaktionellen Artikel https://www.finanztip.de/umzugskosten/

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Meine Frage betrifft eine mögliche steuerliche Absetzbarkeit handwerklicher Kosten im Falle einer Veränderung des Lebensmittelpunkts, die nicht durch den Arbeitgeber veranlasst wurde. Konkret geht es darum, ob die Reparaturkosten für die Renovierung eines alten Hauses, die infolge der Veränderung des Lebensmittelpunkts entstehen, in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Ich überlege auch, das alte Haus als Arbeitszimmer zu deklarieren, jedoch würden diese Abzüge nicht die gesamten Renovierungskosten für das Haus abdecken.

Ich habe vor, diese Frage auch in einem Forum zu stellen. Danke für den Hinweis.