ich
habe eine Frage zu steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit meiner
Einkommensteuererklärung.
Wir
haben ein sanierungsbedürftiges Haus auf dem Land gekauft und ich möchte die
gesamten handwerklichen Dienstleistungen in meiner Einkommensteuer geltend
machen. Das Problem besteht darin, dass ich nach dem Ende der Pandemie dorthin
umgezogen bin und meine Frau und ich unseren Wohnsitz dort als Nebenwohnsitz
angemeldet haben. Ich habe einen Homeoffice-Vertrag von meinem Arbeitgeber erhalten,
während meine Frau aufgrund der Entfernung zu ihrem Arbeitsplatz wieder ins
Büro zurückkehren muss und daher unter der Woche am Hauptwohnsitz bleiben muss.
Da
mein Umzug freiwillig war und nicht durch meinen Arbeitgeber veranlasst wurde,
bin ich unsicher, wie ich damit umgehen soll. Ein Zweitwohnsitz scheint laut
dem Steuerprogramm nicht möglich zu sein. Für zukünftige handwerkliche Arbeiten
werde ich weiterhin Steuern zahlen müssen und würde gerne wissen, ob und wie
diese Kosten steuerlich abgesetzt werden können.
Deshalb
frage ich hier im Forum, ob jemand einen Vorschlag für meine steuerliche
Situation hat.
Meine Frage betrifft eine mögliche steuerliche Absetzbarkeit handwerklicher Kosten im Falle einer Veränderung des Lebensmittelpunkts, die nicht durch den Arbeitgeber veranlasst wurde. Konkret geht es darum, ob die Reparaturkosten für die Renovierung eines alten Hauses, die infolge der Veränderung des Lebensmittelpunkts entstehen, in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Ich überlege auch, das alte Haus als Arbeitszimmer zu deklarieren, jedoch würden diese Abzüge nicht die gesamten Renovierungskosten für das Haus abdecken.
Ich habe vor, diese Frage auch in einem Forum zu stellen. Danke für den Hinweis.