Umzugskosten So setzt Du Kosten für Deinen Umzug von der Steuer ab

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechselst Du aus beruflichen Gründen den Wohnort, kannst Du die Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten geltend machen. Das ist auch dann der Fall, wenn Du durch einen neuen Arbeitsweg innerhalb einer Großstadt insgesamt mindestens eine Stunde Fahrzeit einsparst.
  • Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen darfst Du als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Das kann im Jahr eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 Euro bringen.

So gehst Du vor

  • Die Umzugskosten machst Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung geltend: bei Werbungskosten in der Anlage N, bei haushaltsnahen Dienstleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
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Ob neuer Job, Familiennachwuchs oder der Wunsch nach Veränderung: Es gibt viele Gründe für einen Wohnortwechsel – und meistens geht der Umzug ins Geld. Gut, dass das Finanzamt Teile der Kosten übernimmt. Du kannst die Ausgaben bei einem beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten in der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung ansetzen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bundesumzugskostengesetz. Ziehst Du aus privaten Gründen um, kannst Du einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Was sind die Voraussetzungen für den Umzug?

Wenn Du aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselst, kannst Du die anfallenden Kosten in der Steu­er­er­klä­rung als Werbungskosten geltend machen. Das gilt in folgenden Fällen:

  1. Verkürzter Arbeitsweg - Nach dem Umzug benötigst Du für die Wege zur Arbeit und zurück jeweils mindestens eine halbe Stunde weniger. Es kommt nicht auf die Länge des Weges an, sondern auf die Zeitersparnis. Für den Nachweis einer Zeitersparnis beim Pendeln zum Job ist es nicht nötig, den Wohnort zu wechseln – auch innerhalb einer Stadt oder Gemeinde gilt der verkürzte Arbeitsweg. Dies betrifft vor allem Umzüge innerhalb von Großstädten wie Hamburg oder Berlin. Als Fahrzeit gibst Du einen durchschnittlichen Wert an, den Du zum Beispiel mit einem Routenplaner im Internet ermittelst.
    Ehepartner, die beide berufstätig sind, betrachten jeweils einzeln ihre Arbeitswege. Gibt es einen gemeinsamen Arbeitsweg, ist es nicht möglich, die jeweils eingesparte Zeit zusammenzurechnen, um so auf einen Wert von insgesamt einer Stunde zu kommen.
  2. Wechsel des Arbeitsplatzes - Beruflich veranlasst ist Dein Umzug auch dann, wenn Du Deine erste Stelle in einer anderen Stadt antrittst oder für Deinen Job den Wohnort wechselst, weil beispielsweise die Firma umzieht.
  3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen - In Einzelfällen erkennt das Finanzamt verbesserte Arbeitsbedingungen als berufsbedingten Grund für einen Umzug an. So gab der Bundesfinanzhof beispielsweise einem Krankenhausarzt recht, der aus freien Stücken in die Nähe des Krankenhauses zog, um stationär aufgenommene Patienten leichter betreuen zu können.
  4. Rückkehr aus dem Ausland - Wenn Du im Ausland gelebt hast und für eine neue Stelle zurück nach Deutschland ziehst, kannst Du die anfallenden Umzugskosten ebenfalls steuerlich geltend machen.
  5. Umzug wegen Arbeitszimmer in der Corona-Pandemie - Ein interessantes Urteil fällte das Finanzgericht Hamburg am 23. Februar 2023, Az. 5 K 190/22. Ein Ehepaar aus der Hansestadt mit einem Kind entschloss sich kurz nach Beginn der Corona-Pandemie zu einem Umzug. Der Grund: Beide mussten ins Homeoffice wechseln und die bisherige Wohnung war dafür viel zu klein. Das gelang und so hatten sowohl die Frau als auch der Mann sogar ein eigenes Arbeitszimmer. In ihrer Steu­er­er­klä­rung machte das Paar auch die Umzugskosten als berufsbedingt geltend.
    Das Finanzamt lehnte das ab, doch das Hamburger Finanzgericht entschied zugunsten des Ehepaars. Denn generell gelte, dass Umzugskosten beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Und das sei „auch anzunehmen, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können", so das Gericht. 
    Das letzte Wort ist in diesem Fall aber noch nicht gesprochen, die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 3/23). 

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Welche Kosten kannst Du absetzen?

Die meisten Posten Deiner Umzugsrechnung musst Du belegen. Weitere Kosten werden von einer Pauschale erfasst, die Du von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen darfst. Grundsätzlich kannst Du geltend machen:

  • 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Woh­nungs­be­sich­ti­gung­en,
  • Maklergebühren für Mietimmobilien, aber nicht für Eigentum – diese Kosten zählen wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer zu den An­schaf­fungs­kos­ten und müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden,
  • doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, falls Du Deine alte Wohnung nicht sofort kündigen kannst oder willst,
  • maximal drei Monatsmieten für die neue Wohnung, die noch nicht genutzt werden kann,
  • Umzugsunternehmen: Kosten für den Transport des Hausrats,
  • Kosten für einen Kochherd bis zu 230 Euro sowie für Öfen bis zu 164 Euro (allerdings nur für Umzüge bis zum 1. Juni 2020, danach nicht mehr) und
  • Reparaturen von Transportschäden.

Möbel sind nicht absetzbar

Die Einrichtung Deines neuen Heims gilt als Privatsache. Sie kann daher nicht bei den Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden. Sind Renovierungsmaßnahmen erforderlich, kannst Du unter Umständen 20 Prozent der Lohnaufwendungen und der Fahrtkosten als Handwerkerkosten in Form einer Steuererstattung zurückholen.

Musst Du zwischenzeitlich Deine Möbel einlagern und dafür Miete zahlen, kannst Du diese Kosten steuerlich nicht geltend machen.

Belege von privaten Helfern

Du musst für Deinen Umzug nicht zwingend ein Umzugsunternehmen beauftragen, um die Kosten steuerlich absetzen zu können. Dies geht auch, wenn Du Deinen Umzug mit privaten Helfern organisierst und die Zahlungen nachweist – idealerweise durch Überweisungen und eventuell auch Rechnungen.

Verpflegungs­pauschale

Im Rahmen der doppelten Haus­halts­füh­rung kannst Du für Deinen Umzug auch die Pauschale für den Verpflegungs­mehr­aufwand ansetzen. Das sind 28 Euro pro ganzem Tag und je 14 Euro für An- und Abreisetage, die Du für maximal drei Monate abrechnen kannst.

Sonstige Umzugskosten mit Pauschale

Für sonstige Umzugskosten kannst Du zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Die Umzugskostenpauschalen erhöht das Bundesfinanzministerium (BMF) immer wieder, zuletzt in den BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023, vom 21. Juli 2021 und vom 20. Mai 2020

Mit dem Schreiben aus dem Jahr 2020 änderte sich auch die Systematik der Pauschalen ab Juni 2020. Wir zeigen Dir zuerst, was zu diesen sonstigen Umzugskosten gehört, wie hoch die Pauschalen ab dem Jahr 2020 sind und anschließend noch die für weiter zurückliegende Jahre.

Das sind sonstige Umzugskosten 

Wir listen Dir jetzt die wichtigsten solcher Kosten auf:

  • Renovierung der alten Wohnung,
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,
  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer,
  • Ändern von Vorhängen,
  • fachgerechtes Anbringen von Lampen,
  • Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten,
  • Umschreiben des Personalausweises,
  • Ummelden des Pkw und die
  • Änderung des Telefonanschlusses.

Falls Du höhere Aufwendungen als die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen hattest, kannst Du auf die Pauschale verzichten und stattdessen Deine höheren Kosten mit entsprechenden Quittungen belegen. Einen Einzelnachweis verlangt das Finanzamt üblicherweise bei

  • einem Umzug, durch den eine doppelte Haus­halts­füh­rung anfängt, endet oder gewechselt wird, oder
  • wenn Du Deine doppelte Haus­halts­füh­rung beendest, indem Du ins Ausland ziehst, wo Du zuvor schon einmal gelebt hast.

Oft kannst Du Dir aber die Mühen für die ganzen Belege sparen. Denn die Pauschalen, die wir Dir gleich zeigen, sind recht großzügig bemessen

Umzugskostenpauschale seit Juni 2020

Für Umzüge ab Juni 2020 gelten im Vergleich zu der Zeit davor neue Regeln.

Beginn des UmzugsEine PersonZuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt
Ehepaar mit 
zwei Kindern
ab 1. Juni 2020860 €573 €2.579 €
ab 1. April 2021870 €580 €2.610 €
ab 1. April 2022886 €590 €2.656 €
ab 1. März 2024964 €643 €2.893 €

Quelle: BMF-Schreiben 28. Dezember 2023, 21. Juli 2021 und 20. Mai 2020 (Stand: 5. Januar 2024)

Genau genommen ist für die Pauschale der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgebend. 

Als andere Personen zählen:

  • Ehepartner oder Ehepartnerin,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
  • die ledigen Kinder sowie
  • Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben.

Das bedeutet, dass die jeweilige Partnerin oder der jeweilige Partner genauso wie Kinder behandelt wird. Es kommt nur auf die Anzahl der zusätzlichen Personen im umziehenden Haushalt an. 

Neu seit Juni 2020 ist auch eine Pauschale für Berechtigte, die vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben. Das gilt etwa, wenn Du aus dem Elternhaus ausziehst und erstmals eine eigene Wohnung beziehst. Dafür gibt es ab dem 1. Juni 2020 einen Pauschbetrag von 172 Euro, ab 1. April 2021: 174 Euro, ab 1. April 2022: 177 Euro und ab 1. März 2024 dann 193 Euro.

Höhere Pauschale bei zweitem Umzug

Hast Du innerhalb von fünf Jahren bereits Deinen zweiten beruflich veranlassten Umzug hinter Dich gebracht, erhöht sich die Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 Prozent. Dies gilt immer dann, wenn Du vorher und nachher eine eigene Wohnung hattest beziehungsweise hast.

Für den Umzug kannst Du allerdings nur die Kosten angeben, die Du tatsächlich trägst. Bezahlt Dein Arbeitgeber zum Beispiel das Umzugsunternehmen, kannst Du diese Kosten nicht absetzen.

Tipp: Wechselst Du wegen eines neuen Jobs Deinen Wohnort, solltest Du bei den Vertragsverhandlungen bei Deinem Arbeitgeber nachfragen, ob er die Umzugskosten übernimmt; denn er kann die gesamten steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei erstatten. Für die Firma sind das Betriebsausgaben. Wenn Du keine Aufwendungen zu tragen hast, entstehen für Dich zwar keine Werbungskosten mehr. Aber Du sparst natürlich viel mehr Geld, wenn der Arbeitgeber den Umzug zahlt. 

Kosten für Nachhilfeunterricht zusätzlich absetzbar

Oftmals müssen Kinder, die in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland umziehen, Unterrichtsstoff nachholen. An den Kosten für die Nachhilfe beteiligt sich das Finanzamt, wenn die Behörde den Umzug als berufsbedingt anerkennt.

Als Nachweis gelten beispielsweise der Arbeits­vertrag oder eine Bestätigung Deines Arbeitgebers. Wenn Du die Rechnungen für den Unterricht einreichst, kannst Du die Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen geltend machen:

Höchstbeträge für Nachhilfekosten

Beginn des UmzugsUnterrichtskosten
ab 1. Juni 2020

1.146 €

ab 1. April 20211.160 €
ab 1. April 20221.181 €
ab 1. März 20241.286 €

Quelle: BMF-Schreiben 28. Dezember 2023, 21. Juli 2021
und 20. Mai 2020 (Stand: 5. Januar 2024)

Umzugskostenpauschalen vor Juni 2020

Der Vollständigkeit halber zeigen wir Dir jetzt noch die alten Regelungen. Damals war immer das Ende des Umzugs maßgeblich:

Ende des Umzugs

Verheiratete
oder
Alleinerziehende

Ledige

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

bis 28. Februar 20141.390 €695 €306 €
ab 1. März 20141.429 €715 €315 €
ab 1. März 20151.460 €730 €322 €
ab 1. März 20161.493 €746 €329 €
ab 1. Februar 20171.528 €764 €337 €
ab 1. März 20181.573 €787 €347 €
ab 1. April 20191.622 €811 €357 €
1. März bis 31. Mai 20201.639 €820 €361 €

Quelle: mehrere BMF-Schreiben (Stand: 31. Mai 2020)

Den Zuschlag gab es damals für Kinder und andere Personen, die zur häuslichen Gemeinschaft gehören (zum Beispiel Verwandte und Hausangestellte).

Beispiel: Eine Familie mit einem Kind zog im Mai 2020 berufsbedingt um. Die Umzugskostenpauschale betrug 1.639 + 361 = 2.000 Euro. Wenn sie erst im Juni 2020 umgezogen wäre, hätte die neue Regelung gegriffen: 860 + 2 x 573 = 2.006 Euro.

Auch bei den Nachhilfekosten sah es vor Juni 2020 anders aus. Die Höchstbeträge waren deutlich eher als danach, allerdings bedurfte es einer komplizierteren Rechnung, um die tatsächlich absetzbaren Kosten zu ermitteln: Erstattungsfähig war die Hälfte des in der Tabelle genannten Höchstbetrags der umzugsbedingten zusätzlichen Unterrichtskosten für ein Kind. Falls die Unterrichtskosten diesen erstattungsfähigen Betrag überstiegen, sind bis zu 75 Prozent des Höchstbetrags steuerlich absetzbar.

Höchstbeträge für Nachhilfekosten vor Juni 2020

Ende des UmzugsUnterrichtskosten
bis 28. Februar 20141.752 €
ab 1. März 20141.802 €
ab 1. März 20151.841 €
ab 1. März 20161.882 €
ab 1. Februar 20171.926 €
ab 1. März 20181.984 €
ab 1. April 20192.045 €
1. März bis 31. Mai 2020

2.066 €

Quelle: mehrere BMF-Schreiben (Stand: 31. Mai 2020)

Zum Abschluss noch ein Beispiel für das Absetzen von Nachhilfekosten für einen Umzug zwischen Febraur 2017 und Februar 2018.

PostenAusgabe 
Nachhilfekosten3.000 € 
davon abzugsfähig bis 50 %
von 1.926 € (Höchstbetrag)
963 €963 €
Restbetrag2.037 € 
davon abzugsfähig bis 75 %1.527,75 €1.527,75 €
höchstens jedoch bis zu
1.926 € (Höchstbetrag)
  
= abzugsfähige Unterrichtskosten 1.527,75 €

 

Für Umzüge ab Juni 2020 braucht es diese komplizierte Rechnung nicht mehr. Denn jetzt gilt einfach, dass alle Kosten für Nachhilfe bis zum Höchstbetrag komplett geltend gemacht werden können. 

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Umzug aus privaten Gründen: Steuern sparen?

Selbst wenn Du aus rein privaten Gründen umziehst, kannst Du beispielsweise die Arbeits- und Fahrtkosten für eine beauftragte Spedition steuerlich geltend machen. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen kannst Du pro Jahr höchstens 20.000 Euro an Dienstleisterkosten geltend machen. 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro, erhältst Du dann als Steuerermäßigung. Deine Aufwendungen trägst Du in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in der Steu­er­er­klä­rung ein.
Wichtig: Oft bestehen Speditionen immer noch auf Barzahlung. In diesem Fall kannst Du keinen Cent bei der Steuer absetzen. Denn Voraussetzung ist nicht nur eine Rechnung, sondern auch eine unbare Zahlung, also zum Beispiel per Überweisung.

Ziehst Du aus gesundheitlichen Gründen um, zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Behinderung, erkennt das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastungen an, soweit sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. In diesem Fall brauchst Du als Nachweis für das Finanzamt ein ärztliches Attest.

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Autoren
Udo Reuß

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