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  • Sehr geehrte Fr. Gamper,


    seit Mitte 2016 hat die DKB-Bank Berlin meinen frühzeitig im November 2015 ausgesprochenen schriftlichen Widerspruch akzeptiert.
    Ich besitze leider keine Rechtsschutzversicherung, die dieses Thema abdeckt. Ein Prozessfinanzierer Fa. Roland würde einspringen, der allerdings 30% der eventuell gewonnenen Klagesumme einbehalten würde.
    Außergerichtlich bietet mir die DKB ca. 10.500 € Schadensersatz.
    Bei noch durchzuführender Klage stehen ca. 40.000 € im Raum.


    Was soll ich bitte tun ?
    Wie ist bitte Ihre Einschätzung ?


    PS: Ich habe das starke Gefühl, daß sich mein RA sehr stark auf die Seite der DKB-Bank geschlagen hat um weiteres finanzielles Unheil von der DKB-Bank abzuhalten !
    Ich bin Hin- und Hergerissen ! Soll ich die 3 Jahre Klageeinreichungszeit voll ausschöpfen ?


    Ich bitte um Ihre unverbindliche Einschätzung.
    Besten Dank vorab.

    • Hallo Alexa61,


      entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Ich war in den letzten Monaten nicht auf Finanztip unterwegs und habe Ihre Frage daher leider erst heute gesehen.


      Betrachtet man den Sachverhalt objektiv auf Basis der Zahlen ergibt sich folgendes Bild:


      EUR 10.500,00 jetzt oder zirka EUR 40.000,00 abzüglich 30% für den Prozessfinanzierer in zirka 2 bis 3 Jahren mit dem verbundenen Prozessrisiko


      Sollten Sie tatsächlich zirka EUR 40.000,00 zugesprochen bekommen, erhalten Sie somit nach Abzug der 30% einen Betrag in Höhe von EUR 28.000,00. Das ist auf den ersten Blick deutlich mehr als die außergerichtlich angebotenen EUR 10.500,00.


      Berücksichtigen sollte man dabei aber auch das Prozessrisiko, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den oder die Prozesse gewinnen. Liegt diese gemäß Einschätzung Ihres Anwalts bei z.B. 50% beträgt der risikogewichtete Betrag bei EUR 14.000,00 (50% von EUR 28.000,00). Liegt die Wahrscheinlich bei nur 40% reduziert sich der risikogewichtete Betrag auf EUR 11.200,00. Ich halte es daher für sinnvoll, dass Sie bei Ihrer Entscheidung die Wahrscheinlichkeit eines für Sie positiven Urteils mit einbeziehen und sich weniger auf die nominellen Beträge fokussieren.


      Sollten Sie sich für den Klageweg entschließen, sollten Sie jedoch genau die Bedingungen des Prozessfinanzierers prüfen. U.a. Übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten? Bitte lassen Sie sich von Ihrem Anwalt diese bestätigen und berücksichtigen Sie auch Kosten für etwaige Gerichtsgutachten. Welche Kosten fallen gegebenenfalls an, wenn Sie die Klage nicht gewinnen, d.h. kann der Prozessfinanzierer dann Kosten auf Sie umlegen? Wie werden die 30% konkret berechnet? Lassen Sie sich hier ein Beispiel vorrechnen.


      Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Sachverständige für das Sachgebiet Private Baufinanzierung und erstelle regelmäßig Gutachten zu den wirtschaftlichen Folgen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen.


      Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).


      Mit freundlichen Grüßen


      Kathleen Gamper