HansMoritz Neuling

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Hallo zusammen,
der begründete Widerruf (es gibt mehrere, auch bereits vom BGH anerkannte Fehler) an meine Bank ist wohl nicht gelesen, wohl aber mit einem Standardbrief schnellstens abgewiesen worden.
Hauptargument ist das Urteil vom OLG Düssldort vom 21.01.2016, dass Rechtsmissbrauch annimmt.
Ist jetzt Rückzug angesagt?