Wenn die Widerrufsbelehrung vollständig fehlt, läuft auch keine Frist. Es muss aber ein Verbraucherdarlehen gewesen sein, darf also nicht zu den sog. Bereichsausnahmen gehören (z.B. § 491 Abs. 2 Ziffer 5 BGB).
RA Seeber
Wenn die Widerrufsbelehrung vollständig fehlt, läuft auch keine Frist. Es muss aber ein Verbraucherdarlehen gewesen sein, darf also nicht zu den sog. Bereichsausnahmen gehören (z.B. § 491 Abs. 2 Ziffer 5 BGB).