mira3017 Finanztip Fan

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  • Hallo mira. Bei welcher ksk bist du wegen der baufinanzierung in US Dollar? Hab den selben Fall wie marcelo

  • hallo.
    Koenntet ihr mir mit einer Auskunft zur Durchfuehrung einer ordentlichen Kuendigung eines Festzinsdarlahens nach § 489 BGB helfen?
    Mein Beispiel: Darlehensvetrag wurde am 20.11.2006 mit 20J Zinsbindung abgeschlossen, und am 20.12.2006 vollstaendig ausbezahlt (abzgl. 5% Disagio).
    (1) Sofern ich richtig informiert bin, kann ich somit nach § 489 BGB am 21.12.2016 unter Wahrung einer 6monatigen Kuendigungsfrist auf 21.06.2017 kuendigen?
    (2) Ist es richtig, dass die 95%-ige Auszahlung (Disagio) der Kuendigung nicht entgegensteht (Stichwort "volstaendige Auszahlung")?
    (3) Gibt es irgendeine zeitliche Einschraenkung nach Ablauf der 10 Jahre zu kuendigen oder kann ich sie dann jederzeit ausgesprochen , z.B. 1 Monat (21.01.2017) oder 1 Jahr spaeter (21.12.2018)?
    (4) Ist eine evtl. zu frueh ausgesprochene Kuendigung (z.B. am 01.12.2016) unwirksam oder tritt sie 'automatisch' zum naechstmoeglichen Zeitpunkt ein?
    (5) Steht ein Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ('Widerrufsjoker'), ausgesprochen vor dem 21.06.2016, in Konflikt mit der ordentlichen Kuendigung nach § 489 BGB (Widerruf ist ausgesprochen aber die Bank lehnt ihn ab)? Handlet es sich moeglicherweise um eine Vertragsaenderung, die das ordentlcihe Kuendigungsrecht aufschiebt?


    Vielen Dank!
    mira3017