BGH
Bild: Uli Deck / dpa

+++ Besitzer von Audi-Dieseln, in die der VW-Betrugsmotor EA 189 eingebaut ist, erlitten diese Woche einen herben Rückschlag. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass das sittenwidrige Verhalten von Volkswagen nicht einfach in gleicher Weise dem Autobauer Audi angelastet werden könne (siehe Bild oben). Und das, obwohl Audi eine hundertprozentige Tochter des VW-Konzerns ist (Az.VI ZR 505/19). Die Kläger müssen nun nachweisen, dass die Verantwortlichen bei Audi von der Manipulation der Motoren gewusst haben. Das wird schwer. Der Fall wurde zurück ans Oberlandesgericht Naumburg verwiesen. Außerdem lehnte der BGH die Beschwerde gegen ein Urteil ab, dass die Software-Updates von VW als rechtskonform einschätzte. Mehr dazu im VW-Skandal-Ratgeber. Welche Klagen gegen welche Hersteller noch laufen, liest Du hier. +++

 

+++ In eigener Sache: Finanztip News gehört zu den Top-Blogs in Deutschland. Im „Blogger-Relevanzindex“ landete unser Blog auf Platz 4. Über diese Auszeichnung freuen wir uns sehr. Wir werden auch weiterhin unser Bestes geben, um Euch wöchentlich über die wichtigsten Gelddinge auf dem Laufenden zu halten. Den Index stellt alljährlich die Agentur Faktenkontor auf. Dazu hat sie diesmal 2.000 Blogs verglichen. Dabei ging es unter anderen um die Sichtbarkeit im Internet, die Anzahl der Verlinkungen und den Austausch mit den Leserinnen und Lesern. +++

 

+++ Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband vzbv haben inzwischen die neunte Musterfeststellungsklage gegen eine Sparkasse auf den Weg gebracht. Diesmal gegen die Stadtsparkasse München. Es geht um falsch berechnete Zinsen beim Prämiensparen und vorzeitig gekündigte Verträge. Bist Du Kunde in München, kannst Du Dich kostenlos anschließen, indem Du Dich ins Klageregister einträgst. Um festzustellen, ob Dein Fall zur Klage passt, kannst Du bei der Verbraucherzentrale Bayern den Klage-Check durchklicken und Dir die Formalien erklären lassen. Mehr zum Thema findest Du in unserem Ratgeber. +++

 

+++ Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einbaupflicht für intelligente Stromzähler vorerst aufgehoben (Az. 21 B 1162/20). Die eigentliche Gerichtsverhandlung folgt noch. Rund 50 Stadtwerke hatten gegen die Einbaupflicht geklagt, weil die technischen Anforderungen an die neuen Zähler aus ihrer Sicht nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen würden. Wer mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, konnte diese neuartigen Stromzähler bereits seit Februar 2020 zwangsweise eingebaut bekommen. Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen und von steuerbaren Geräten wie Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen sollen künftig intelligente Messsysteme erhalten. +++

Finanztip-Redaktion
Autor

Stand:

Die Finanztip-Redaktion besteht aus einem Team von Experten, die für Dich recherchieren, damit Du die besten Entscheidungen treffen kannst. Mehr zu unserer Arbeitsweise kannst Du hier lesen.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.