
Prämiensparen: Weitere Sparkassen bewegen sich
Nach der Kreissparkasse Köln (wir berichteten) wollen zwei weitere große Sparkassen Kunden darüber informieren, dass diese möglicherweise Nachzahlungen aus ihren Prämiensparverträgen bekommen. Das meldet die Börsen-Zeitung. Die Sparkasse Köln-Bonn will demnach 20.000 Sparer anschreiben, die Frankfurter Sparkasse plant eine Info, sobald Verträge fällig werden. Konkrete Nachzahlungen haben die beiden zwar nicht angekündigt, doch in den Streit über ungültige Zinsklauseln kommt langsam Schwung. Im Frühsommer wird das erste Zinsgutachten im Rahmen der 15 Musterklagen erwartet.
Unsere gemeinsame Petition mit der Bürgerbewegung Finanzwende und der Verbraucherzentrale Sachsen läuft weiter, in der Du die Sparkassen auffordern kannst, kundenfreundlich zu handeln. Mittlerweile haben wir 15.000 Unterstützer und Unterstützerinnen.
Elterngeld: Keine Benachteiligung von Müttern mit Zeitverträgen
Gute Nachricht für Schwangere mit Zeitverträgen: Das Elterngeld muss auf Basis des Einkommens der letzten zwölf Arbeitsmonate berechnet werden – nicht nur auf Grundlage der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor (Az. L 2 EG 4/2). Das Gericht argumentiert, dass das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz so auszulegen sei, dass das Elterngeld auch bei Schwangeren mit Kettenbeschäftigungen entsprechend berechnet werden muss – nicht nur im Falle von Krankheit. Mehr dazu hier.
Netflix muss Klauseln für Preisänderungen wieder anpassen
Erneute Schlappe für den Streaming-Dienst Netflix: Der Anbieter hat laut einem Urteil des Landgerichts Berlin noch immer ungültige Klauseln zur Preisanpassung in laufenden Verträgen (Az. 52 O 157/21). Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband war der Ansicht, dass die Kriterien Spielraum für willkürliche Preisänderungen böten. Zudem bleibe unklar, welche Kosten des weltweit agierenden Dienstes sich auf die Preise in Deutschland auswirken. Das sah das Gericht auch so. Netflix hat Berufung eingelegt. Schon seit einem Urteil von Dezember 2019 darf Netflix seine Preise nur noch bei konkreten Mehrkosten erhöhen und muss diese transparent machen.
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