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Bild: IMAGO / Müller-Stauffenberg

Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag muss erhöht werden

Der Rundfunkbeitrag steigt mit Wirkung zum 20. Juli um 86 Cent im Monat. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Eigentlich sollte der Beitrag schon zum 1. Januar steigen, doch CDU und AfD in Sachsen-Anhalt hatten den Beschluss der Bundesländer vergangenes Jahr blockiert.

Damit steigt der Rundfunkbeitrag um 5 Prozent auf 18,36 Euro im Monat – damit werden von Eurem Konto also künftig 55,08 Euro pro Vierteljahr eingezogen. Diesen Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio hat eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Die Bundesländer müssen nun noch einmal endgültig die Höhe absegnen.

Der Rundfunkbeitrag wurde seit 2009 nicht erhöht. Allerdings brachte die Reform des Beitragssystems 2013 – durch die Umstellung auf einen Betrag pro Haushalt – etwa 8 Prozent höhere Einnahmen. Insgesamt steigen die Beiträge damit langsamer als die Inflation. Unser Tipp: Für eine Zweitwohnung musst Du keine Rundfunkgebühr zahlen. Flutopfer sind aktuell ebenfalls befreit.

 

Hohe Bargeld-Einzahlung nur noch mit Nachweis

Wenn Du mehr als 10.000 Euro Bargeld bei der Bank einzahlst, musst Du künftig nachweisen, woher Du das Geld hast. Das schreibt die Bankenaufsicht ab dem 8. August vor. Damit soll die Geldwäsche von Drogengeldern und Ähnlichem bekämpft werden. Gewerbetreibende sind von der Regel ausgenommen.

Mögliche Nachweise sind: Kontoauszüge einer anderen Bank, Sparbücher, Verkaufsbelege, Erbscheine oder Schenkungsverträge. Bei Deiner Hausbank kann es auch genügen, wenn Du nachweist, dass ein Geburtstag oder eine Hochzeit gefeiert wurde. Es nützt übrigens nichts, wenn Du den Betrag über ein paar Tage verteilt einzahlst. Bei Goldhändlern oder in Wechselstuben sind sogar Barzahlungen ab 2.500 Euro nachweispflichtig.

Prämiensparen: Banken wollen Kunden nicht informieren

Viele Prämiensparverträge sind rechtlich umstritten. Oft haben Banken und Sparkassen die Zinsen zu niedrig angesetzt, wie der Bundesgerichtshof mehrfach feststellte. Viele Kunden wehren sich – unter anderem in Musterklagen. Die Bafin hat deshalb die Institute aufgefordert, ihre Kunden von sich aus zu informieren, falls die Zinsen falsch berechnet waren. Doch wie der öffentlich-rechtliche Sender MDR nun berichtet, wehren sich Hunderte von Sparkassen und Banken gegen diese Anordnung: Sie haben der Allgemeinverfügung der Bafin widersprochen. Wie Du am besten vorgehst, wenn Du einen Prämiensparvertrag hast, liest Du im Ratgeber.

 

Finanztip-Redaktion
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