Rundfunkbeitrag 2023 (GEZ-Gebühr)
Um die Rundfunkgebühr kommt kaum jemand herum

Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Seit 2013 zahlen die Bundesbürger zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine GEZ-Gebühr mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Wir erklären Dir alles rund um die Rundfunkgebühren, wer nicht zahlen muss und wer weniger zahlen darf.
Seit August 2021 muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlen. Pro Quartal beträgt der Beitrag für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland also 55,08 Euro. Im Jahr macht das 220,32 Euro.
Ursprünglich sollte sich der Beitrag von 17,50 Euro schon zum 1. Januar 2021 erhöhen. Das hatte die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2020 beschlossen. Doch der Medienstaatsvertrag trat nicht in Kraft, da Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland seine Zustimmung verweigerte und damit die Erhöhung blockierte. Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
Seit 20. Juli 2021 gilt eine Zwischenlösung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, weil es ohne tragfähige Gründe die Zustimmung zum Staatsvertrag verweigerte. Um die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, wurde der Rundfunkbeitrag übergangsweise um 86 Cent angehoben – aber nicht rückwirkend zum 1. Januar 2021, sondern ab August 2021 (BVerfG, 20.07.2021, Az. 1 BvR 2756/20 u.a.).
Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist der Auffassung, dass mit einem Beitrag von 18,36 € der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2024 finanzierbar ist. Zum 1. Juli 2023 trat der 3. Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft. Darin ist aber die zukünftige Höhe des Rundfunkbeitrags nicht festgelegt.
Wie es mit dem Rundfunkbeitrag ab 2025 weitergeht, ist noch unklar. Es geht um viel Geld: 2022 wurden Beiträge in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro eingenommen. Voraussichtlich Anfang 2024 wird die Kommission eine Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags abgeben. Die Rundfunkanstalten meldeten bereits einen erhöhten Finanzbedarf an. Das letzte Wort zur Erhöhung haben die Bundesländer. Die müssen sich allerdings einig sein, wenn sie vom Vorschlag der KEF abweichen wollen. Einige Länder haben sich dazu schon positioniert und höhere Rundfunkgebühren für die nächste Beitragsperiode klar abgelehnt.
Ein Blick zu den Nachbarn: In Frankreich wurden die Rundfunkgebühren von 11,50 Euro im Monat abgeschafft, um die Bürger finanziell zu entlasten. Die Kosten werden nun seit 2022 über die Mehrwertsteuer finanziert. In Österreich ist es teurer. Die Rundfunkgebühren in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich wegen unterschiedlicher Landesabgaben – von 22,45 Euro in Oberösterreich bis hin zu 28,45 Euro im Monat in der Steiermark. In Großbritannien gibt es für die BBC-Programme bereits eine Art Abo-Modell. Nur wer BBC schauen will, muss eine von der Regierung festgesetzte jährliche Rundfunkgebühr von derzeit 159 Pfund bezahlen; das entspricht umgerechnt etwa 15,50 Euro im Monat.
Pro Haushalt ist immer nur ein Beitrag zu zahlen. Familien und Wohngemeinschaften zahlen ebenfalls nur einen Beitrag, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung sind.
Du zahlst in der Regel quartalsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro. Du kannst allerdings auch im Voraus für ein Quartal, ein Halbjahr (110,16 Euro) oder ein ganzes Jahr (220,32 Euro) zahlen. Am einfachsten funktioniert die Zahlung über die Sepa-Lastschrift. So zahlst Du auf jeden Fall pünktlich und auch nach einer Erhöhung die richtige Summe. Falls Du Dich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheidest, bekommst Du keine Zahlungsaufforderungen mehr.
Du kannst die Gebühr aber auch überweisen. Wer mit Dauerauftrag zahlt, muss seinen Auftrag nach einer Gebührenerhöhung entsprechend anpassen. Bei der letzten Erhöhung gab es keine gesonderten Schreiben des Beitragsservices, um die Haushalte über die höheren Beiträge zu informieren. Einige Haushalte gerieten nach der Erhöhung in Verzug, weil sie ihren Dauerauftrag nicht anpassten. Eine Mahnung muss der Beitragsservice nicht versenden. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, folgt ein Festsetzungsbescheid samt Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Gebühren, mindestens aber 8 Euro.
Eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich, zumindest dann nicht, wenn der Beitragszahler ein Girokonto hat (vgl. BVerwG, 27.04.2022, Az. 6 C 2.21; 6 C 3.21).
Tipp: Achte darauf, dass der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung nicht doppelt bezahlt wird. Im Haushalt lebende Kinder mit Einkommen, Großeltern sowie WG-Mitbewohner können sich abmelden. Das entsprechende Formular „Abmelden“ findest Du auf der Website des Beitragsservice.
Vom Rundfunkbeitrag erfasst ist auch das Radio in Deinem Auto. Dafür musst Du nicht gesondert zahlen.
Im gewerblichen Bereich sieht das anders aus. Bei Autovermietungen werden Beiträge für die Radios in den Mietwägen fällig. Diese Zahlungspflicht ist verfassungsgemäß (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Im emotionalen Trubel beim Auszug aus der elterlichen Wohnung oder bei einer Trennung mit anschließendem Umzug in eine neue Bleibe solltest Du nicht vergessen, Deine neue Wohnung innerhalb eines Monats anzumelden. Du kannst dazu das Formular „Wohnung anmelden“ herunterladen. Warte keinesfalls darauf, bis Du Post vom Beitragsservice bekommst. Die Gebühren können sich ansammeln und es kann teuer werden.
Alle volljährigen Personen, die aus dem Elternhaus ausziehen und die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, bekommen Post vom Beitragsservice, wenn der Beitragsservice im Rahmen der Meldedatenübermittlung kein Beitragskonto zuordnen kann. Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren. Reagierst Du nicht, meldet Dich der Beitragsservice rückwirkend zum Datum des Einzugs an. Bist Du in eine Wohngemeinschaft gezogen, in der schon jemand den Rundfunkbeitrag bezahlt, besteht für Dich keine Beitragspflicht. Am besten teilst Du dem Beitragsservice mit, dass für die Wohnung bereits Rundfunkgebühr gezahlt wird. Dazu kannst Du online das Formular „Klärung“ verwenden.
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Erhoben wird die Gebühr von derselben Behörde wie vor 2013, nur dass sie einen neuen Namen trägt. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt mittlerweile ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die GEZ-Ermittler, die an der Wohnungstür klingelten, um herauszufinden, ob ein Rundfunkgerät im Haushalt vorhanden ist, gibt es nicht mehr.
Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die
Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Auch für Lauben in Schrebergärten, in denen niemand übernachten darf, fällt keine Gebühr an.
Einige Bürger fanden den neuen Rundfunkbeitrag ungerecht und klagten dagegen, allerdings ohne Erfolg. Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Zwar würden Alleinlebende dadurch mehr belastet als Familien oder Wohngemeinschaften, das sei aber gerechtfertigt und hinnehmbar, so die Richter.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die deutsche Rundfunkgebühr für zulässig. Es handelt sich nicht um unerlaubte staatliche Beihilfen (EuGH, 13.12.2018, Az. C-492/17).
Beitragspflichtig waren bis zum Juli 2018 auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Die Bundesländer setzten das Urteil zum 1. November 2019 mit dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) um. Seither können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen, wenn sie mit ihrem Partner zusätzlich in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben (§ 4a RBStV).
Du kannst den Online-Antrag „Befreiung Nebenwohnung“ ausfüllen. Voraussetzung ist, dass Du als Antragsteller beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet bist.
Wichtig: Einen Anspruch auf Befreiung haben neben dem Inhaber von Haupt- und Nebenwohnung auch der Ehepartner und der eingetragene Lebenspartner. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.
Du kannst auch unser Musterschreiben Zweitwohnung nutzen, um dem Beitragsservice mitzuteilen, dass Du für Deine Erstwohnung die Gebühr zahlst. Die Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde legst Du bei, aus der die Anmeldung der Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen. Ein Zweitwohnungssteuerbescheid reicht auch als Nachweis.
Für Gartenlauben und Datschen musst Du ebenfalls nicht zusätzlich zahlen, sofern Du schon einen Beitrag für Deine Hauptwohnung leistest. Du kannst Dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen mit dem Formular „Nebenwohnung“.
Die Befreiung für Inhaber von Nebenwohnungen gilt seit der Neuregelung im November 2019 ab dem Monat der Antragstellung beziehungsweise bis zu drei Monate vor diesem Zeitpunkt, sofern die Voraussetzungen für die Befreiung während dieser Zeit eingetreten sind.
Schwierigkeiten bei der Befreiung der Zweitwohnung gab es immer wieder. Wenn zum Beispiel der eine Ehepartner Beitragszahler der Hauptwohnung war, der andere sich aber bei der Zweitwohnung angemeldet hatte.
Es konnte auch passieren, dass der Beitragsservice die Befreiung nur für den in der Hauptwohnung Angemeldeten akzeptierte. Im Ergebnis sollte dann der eine Ehepartner für die Hauptwohnung und der andere für die Zweitwohnung zahlen. Es wäre für Familien also alles so geblieben wie vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Gebühren für die Haupt- und Zweitwohnung.
Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die fehlende Befreiung eines Ehepartners für rechtswidrig (04.06.2019, Az. 2 A 364/19). Auch das Verwaltungsgericht in München hat sich dieser Auffassung angeschlossen und den Beitragsservice verpflichtet, auch den Ehepartner von der Beitragspflicht ab 1. Januar 2019 zu befreien (15.01.2020, Az. M 6 K 19.4592). Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht. Es ist also unerheblich, auf welchen Namen das Beitragskonto einer von mehreren Wohnungsinhabern bewohnten Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird (BVerwG, 25.01.2023, Az. 6 C 6.21 u.a.).
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Nur weil Dir das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender nicht gefällt oder Du nie ARD oder ZDF anschaust, kannst Du Dich nicht befreien lassen. Beschwerden über das Programm lassen die Beitragspflicht nicht entfallen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden (17.07.2023, Az. 7 BV 22.2642).
Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ebenfalls befreit sind Bewohner von Pflegeheimen, die vollstationär betreut werden.
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, muss nur einen reduzierten Beitrag zahlen. Dazu zählen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, außerdem Sehbehinderte und Hörgeschädigte. Diese Gruppe war bis Ende 2012 komplett von der Rundfunkgebühr befreit. Seither wird für sie ein Drittel des regulären Beitragssatzes fällig: Seit August 2021 sind es 73,44 Euro im Jahr.
Falls Du bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld 2) erhältst, kannst Du Dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen (§ 4 Abs. 1 RBStV). Für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften gilt: Wenn einer der Partner von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss auch der andere nicht zahlen. Wer eine Befreiung hatte, weil er Arbeitslosengeld 2 bekam, muss wegen der Einführung des Bürgergelds keine neuen Anträge stellen. Erst wenn die bestehende Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird, lässt sich damit weiter die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen.
Rentner, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten, diese aber nicht beantragen, können sich nicht befreien lassen. Der Bezug von Sozialleistungen ist Voraussetzung für die Befreiung (VG Koblenz, 19.10.2021, Az. 5 K 557/21.KO).
Auch wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, kann einen Antrag auf Befreiung stellen. Wenn innerhalb einer Wohngemeinschaft ein Bewohner von der Gebühr befreit ist, weil er Bafög bezieht, dann muss den Rundfunkbeitrag allerdings ein anderer, nicht befreiter Mitbewohner übernehmen.
Um eine Befreiung oder eine Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht zu bekommen, kannst Du das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ auf der Website des Beitragsservice ausfüllen.
Dann musst Du den ausgefüllten Antrag ausdrucken und mit Nachweisen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, schicken.
Wer sich den Rundfunkbeitrag sparen kann oder weniger zahlen muss, findest Du mit unserer Checkliste heraus:
Wenn Du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst, erhältst Du einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag. Der Säumniszuschlag beträgt 1 Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber 8 Euro (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i.V.m. § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge). Du bekommst keine besondere Mahnung.
Du hast vier Wochen Zeit, um Deine Rundfunkschulden zu bezahlen. Wenn es hingegen keinen Grund für den Beitrag gibt, kannst Du dem Festsetzungsbescheid schriftlich widersprechen. Mit einem Widerspruch hast Du Aussicht auf Erfolg, wenn Du in dem festgesetzten Zeitraum nicht anmeldepflichtig warst, für den Zeitraum eine Befreiung vorweisen kannst, eine Ermäßigung nicht berücksichtigt wurde oder aber der Beitrag schon bezahlt wurde.
Ist innerhalb der vier Wochen keine Zahlung eingegangen, wird Dein Fall an die Vollstreckungsbehörde übergeben. In dieser Phase hast Du noch die Chance, mit dem Beitragsservice über eine Stundung oder Ratenzahlung zu verhandeln.
Meldest Du Dich nicht zurück, riskierst Du den Besuch eines Gerichtsvollziehers oder weitere Vollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Kontopfändung. Das löst weitere Kosten aus. Wirst Du aufgefordert, eine Vermögensauskunft abzugeben, solltest Du kooperieren. Gibst Du keine Auskunft, kann Dir sogar eine Haft von sechs Monaten drohen. So erging es einem Beitragsschuldner, der sich weigerte, eine Vermögensauskunft abzugeben (VG Münster, 13.05.2022, Az. 7 K 1552/21). Zusätzlich kannst Du einen Negativeintrag bei der Schufa bekommen.
Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschicken. Die Schreiben sind den tatsächlichen Briefen des Beitragsservice meist täuschend echt nachempfunden.
Wenn Du eine Zahlungsaufforderung vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhältst, prüfe, ob Deine Adresse und Deine Beitragsnummer richtig angegeben sind. Hast Du Zweifel an der Echtheit, rufe beim Beitragsservice an und kläre, ob das Schreiben tatsächlich von dort stammt. Das ist die Service-Telefonnummer des Beitragsservices: 01806 999 555 10. Ein Anruf kostet 20 Cent aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen.
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