Eine Frau ist im Möbelhaus und will eine Matratze kaufen
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Für Berufspendler, die zum Beispiel unter der Woche woanders arbeiten, war es lange ein Ärgernis: Was sie für ihre Zweitwohnung von der Steuer absetzen konnten, war auf 1.000 Euro im Monat gedeckelt. Neben den monatlichen Fixkosten wie der Miete waren Ausgaben für neue Möbel so kaum abzusetzen. Das ändert sich nun durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 18/17): Erkennt das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung an, können Sie notwendigen Hausrat wie Waschmaschine, Bett und Geschirr in voller Höhe geltend machen.

Wie bisher können Sie außerdem die Unterkunftskosten berücksichtigen: Für Miete, Nebenkosten und weitere Aufwendungen dürfen Sie monatlich bis zu 1.000 Euro absetzen – ohne in diesen Posten auch noch die Möbel reinquetschen zu müssen.

Haben Sie zum Beispiel letztes Jahr für Ihre Zweitwohnung einen neuen Schrank gekauft, der höchstens 952 Euro gekostet hat, dann gilt er als sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut – und Sie dürfen den gesamten Betrag in der Steuererklärung 2018 ansetzen. Ist ein Möbelstück teurer, müssen Sie die Kosten über 13 Jahre verteilen, also über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben.

Wenn Sie eine möblierte Wohnung gemietet haben, bringt Ihnen das Urteil auch etwas. Am einfachsten ist es, wenn im Mietvertrag ein konkreter Möblierungszuschlag steht. Falls nicht, müssen Sie den Anteil an der Gesamtmiete nachvollziehbar schätzen.

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

1 Kommentar

  1. Zum Thema „Doppelte Haushaltsführung“:
    Ich habe für meine steuerlich anerkannte Zweitwohnung Gardinen und Vorhänge im Wert von 800 € (incl. MWSt) gekauft. Für die Anbringung der Gardinen habe ich eine Firma beauftragt, die mir einen Arbeitslohn von 200 € (incl. MWSt) berechnet hat. Es stellt sich folgende Frage:
    Wenn ich nur den Kaufpreis für die Gardinen/Vorhänge in die Steuererklärung einsetze, kann ich die Kosten voll absetzen. Fasse ich Kaufpreis und Arbeitslohn zusammen, komme ich über die 952 Euro-Grenze und kann nur die jährliche AfA absetzen. Ist es in diesem Fall zulässig, nur den Kaufpreis in die Steuererklärung zu übernehmen?

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