Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) Schreibtisch und Bürostuhl bis 952 Euro sofort abschreiben
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Als Arbeitnehmer kannst Du geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nutzen, um Dein zu versteuerndes Einkommen und damit Deine Steuerlast zu senken. Ein GWG ist ein Wirtschaftsgut, das beweglich, abnutzbar sowie selbstständig nutzbar ist und dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen bestimmten Wert nicht übersteigen (Paragraf 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Bei Unternehmen gehören GWG zum Anlagevermögen.
Wichtig ist die GWG-Grenze. Sie beträgt 952 Euro brutto (800 Euro netto + 19 Prozent Mehrwertsteuer). Überschreitest Du diesen Betrag nicht, kannst Du den gesamten Anschaffungspreis sofort und in voller Höhe steuerlich absetzen.
Achtung: Die geplante Anhebung der GWG-Grenze ab dem Jahr 2024 auf 1.190 Euro (1.000 Euro netto) ist vom Tisch.
Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist unterhalb der jeweiligen Grenze nicht notwendig. Normalerweise werden Wirtschaftsgüter nur über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese Nutzungsdauern sind in so genannten AfA-Tabellen amtlich festgelegt. AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“.
Eine Übersicht der Tabellen gibt es auf der Internetseite des Finanzministeriums. Für die meisten Verbraucher interessant dürfte die Tabelle für „allgemein verwendbare Anlagegüter“ sein. Dort findest Du zum Beispiel, über wie viele Jahre Du Deinen Laptop, Deine neue Digitalkamera oder Deinen Fernseher abschreiben kannst.
Deine Ausgaben rund um den beruflich genutzten Computer darfst Du seit 2021 unbegrenzt auf einen Schlag steuerlich absetzen. Denn das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Abschreibungsregeln für Computer rückwirkend zum 1. Januar 2021 geändert, oft ist von der neuen Digital-Afa die Rede.
In einem Schreiben vom 26. Februar 2021 hat das BMF festgelegt (fortgeschrieben im Schreiben vom 22. Februar 2022), dass ab 2021 die Nutzungsdauer von Computern, Peripheriegeräten (Drucker, Monitore, Kameras und dergleichen) und Software einheitlich nur noch ein Jahr beträgt und die gesamten Ausgaben in unbegrenzter Höhe abschreibbar sind. Bislang mussten die Kosten für einen Computer auf drei Jahre und für spezielle Software sogar auf fünf Jahre verteilt werden, wenn die Kosten über 952 Euro lagen. Für Anschaffungen rund um den Computer wirkt sich ab 2021 die GWG Grenze also nicht mehr begrenzend aus. Mehr dazu findest Du im Ratgeber Arbeitsmittel.
Als Arbeitnehmer kannst Du GWG als Werbungskosten von der Steuer absetzen, die Du für Deine Arbeit benötigst. Allerdings muss ein GWG in jedem Fall selbstständig nutzbar sein, um anerkannt zu werden. Damit scheiden beispielsweise ein reiner Drucker oder ein Monitor aus, denn sie können nicht allein verwendet werden. Ein Multifunktionsgerät, also ein Drucker mit Scanner und Kopierer, wiederum ist selbstständig nutzbar. Typische GWG sind Kleinmöbel, Schreibtischstühle, Diktiergeräte oder beruflich genutzte Software.
Kannst Du eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, dann gehören auch Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel dazu, also beispielsweise ein neu angeschafftes Bett oder Schränke.
Nicht ganz so einfach ist die Geltendmachung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Denn mit der Einführung von Abgeltungssteuer und Sparerpauschbetrag wurde der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen. Die entsprechenden Zeilen in der Anlage KAP wurden gestrichen.
Sollten Deine tatsächlichen, zu den GWG gehörenden Werbungskosten den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bis 2022 noch 801 Euro) bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro (1.602 Euro bis 2022) bei Verheirateten übersteigen, kannst Du die Werbungskosten in einer gesonderten Aufstellung erfassen. Diese kannst Du als Einzelanlage der Einkommensteuererklärung beifügen und den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten beantragen.
Anders als für Selbstständige oder Firmeninhaber spielt es bei diesen Einkunftsarten keine Rolle, wann Du das entsprechende geringwertige Wirtschaftsgut angeschafft hast.
Bei einem Arbeitsmittel, das Du nahezu ausschließlich beruflich nutzt, kannst Du Deine Anschaffungskosten bis zu einem Preis von 800 Euro ohne Mehrwertsteuer – also bis zu einem Gesamtpreis von 952 Euro (bei 19 Prozent Umsatzsteuer) – direkt von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Im zweiten Halbjahr 2020 galten reduzierte Umsatzsteuersätze von 16 beziehungsweise 5 Prozent. Dementsprechend reduzierte sich der Brutto-Grenzbetrag auf 928 Euro, wenn das Arbeitsmittel in der zweite Hälfte des Jahres 2020 an Dich geliefert wurde.
Wenn Du ein Arbeitsmittel, wie beispielsweise einen Computer, zur Hälfte beruflich nutzt, dann kannst Du 50 Prozent der Anschaffungskosten als Werbungskosten absetzen.
Rechne die einzelnen Posten zusammen und trage diese auf der zweiten Seite der Anlage N Deiner Einkommensteuererklärung bei den Aufwendungen für Arbeitsmittel ein.
Seit der Steuererklärung 2017 musst Du erst Belege einreichen, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert. So kannst Du auch vorgehen, wenn Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst. In diesem Fall machst Du Deine GWG-Abschreibung in Zeile 36 der Anlage V geltend.
Beziehst Du Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit oder aus einem Gewerbebetrieb, hast Du ein Wahlrecht bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Achtung: Die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes geplanten Änderungen bei Sammelposten ab 2024 kommen nun doch nicht. Diese sollten dann eigentlich für Güter möglich sein, die im Nettowert zwischen 250 und 5.000 Euro (bisher 1.000 Euro) liegen. Zudem war laut Gesetzentwurf geplant, dass sie über drei (statt bisher fünf) Jahre gemeinsam abgeschrieben werden können. Das entfällt fürs Erste.
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöhen den Wert des Sammelpostens ab dem Jahr der Zuschreibung. Für Selbstständige und kleinere Unternehmen ist dies vorteilhaft: Sie haben ein Wahlrecht. Dank der Poolabschreibung kann ein höherwertiges Wirtschaftsgut schneller abgeschrieben werden. Der Selbstständige kann damit einen zu versteuernden Gewinn senken. Er muss sich jedoch in der Anlage EÜR entscheiden, ob er alle GWGs sofort oder einheitlich als Sammelposten abschreibt. Eine Vermischung der beiden Alternativen ist nicht erlaubt.
Unser Podcast zum Thema
In dieser Tabelle kannst du die GWG-Grenzen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ablesen.
Jahr | 2022 | 2023 | 2024 |
GWG-Grenze netto | 800 € | 800 € | 800 € |
GWG-Grenze brutto (inklusive Umsatzsteuer 19 %) | 952 € | 952 € | 952 € |
Quelle: Einkommensteuergesetz
(Stand: 22. März 2024)
Du siehst, anders als geplant, bleibt alles beim alten bei der GWG-Grenze.
Für Anschaffungen bis Ende 2017 lagen die GWG-Grenze deutlich niedriger: 487,90 Euro brutto beziehungsweise 410 Euro netto.
Als Selbstständiger oder Gewerbetreibender musstest Du Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 150 Euro betragen, sofort abschreiben, wenn Du diese zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 erworben hast. Für Güter mit einem Wert zwischen netto 150,01 und 1.000 Euro konntest Du einen Sammelposten bilden, den Du über fünf Jahre abschreibst. Scheidet in dieser Zeit ein Wirtschaftsgut aus dem Sammelposten aus, darf dieser nicht vermindert werden.
Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines vor dem 31. Dezember 2007 erworbenen Wirtschaftsguts nicht über netto 410 Euro lagen, konntest Du es im Jahr seiner Herstellung oder Anschaffung vollständig abschreiben.
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