München
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Beim Thema Musterfeststellungsklage denken viele zunächst an den Abgas-Skandal und den millionenfachen Betrug der Automobilindustrie. Doch es gibt noch einige andere Verfahren, in denen Verbände im Rahmen der Musterklage für Verbraucher vor Gericht ziehen. Das Oberlandesgericht München hat am Dienstag die erste Klage dieser Art zugunsten des DMB Mietervereins München entschieden (MK 1/19).

Es ging um drastische Mieterhöhungen. Die Mieter bekamen am 27. Dezember 2018 Post von ihrem Vermieter, in der er Modernisierungsarbeiten ankündigte. Der Großteil der Arbeiten sollte aber erst im März 2021 beginnen. Dreist: Der Vermieter wollte so die Kosten nach den alten Regeln von 2018 auf die Mieter abwälzen. Ein Ehepaar hätte fast 730 Euro mehr pro Monat bezahlen sollen, so der Mieterverein – nach neuem Recht knapp 230 Euro.

Dem Ansinnen des Vermieters hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben. Die Max Emanuel Immobilien GmbH darf die Miete nicht nach altem Recht erhöhen. Sie muss sich an die aktuellen Regeln halten. Alle 145 Mieter des Hohenzollernkarrees in Schwabing, die sich der Musterklage angeschlossen hatten, können sich auf das Urteil berufen.

Die erste Musterfeststellungsklage hat funktioniert, die betroffenen Mieter haben gemeinsam und kostengünstig ihr Recht durchgesetzt. Das macht Mut für weitere Klagen dieser Art.

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Britta Beate Schön
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Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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