
Hunderttausende Solo-Selbstständige und Betriebsinhaber dürfen gerade nicht arbeiten – und benötigen dringend die zugesagte „außerordentliche Wirtschaftshilfe“. Wenn Du auch dazugehörst, hast Du sicher festgestellt, dass es zwar viele Ankündigungen zur sogenannten Novemberhilfe gibt. Aber noch wenig Konkretes: keine Anträge, kein Startdatum und erst recht kein Geld.
Immerhin, das Antragsportal soll bald stehen: „Die Antragsstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.)“, schreibt das Bundesfinanzministerium.
Wir erklären Dir hier erstmal, unter welchen Bedingungen Du Geld bekommen kannst, und wie das Hilfsprogramm funktioniert.
1. Wer ist überhaupt „antragsberechtigt“?
Die Novemberhilfe soll alle unterstützen, die von den Schließungen betroffen sind. Das sind sowohl Unternehmen als auch Solo-Selbstständige und Vereine. Auch gemeinnützige Unternehmen können Geld erhalten.
Das Programm unterscheidet zwischen „direkt“ und „indirekt“ Betroffenen. Direkt betroffen bist Du, wenn Du aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses vom 28. Oktober Deinen Geschäftsbetrieb einstellen musstest. Zu dieser Gruppe zählen etwa Cafés, Restaurants, Kinos, Theater, Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen.
Indirekt betroffen bist Du dagegen, wenn Du Dein Geschäft nicht zumachen musstest, aber faktisch nicht mehr ausüben kannst. Das ist etwa der Fall, wenn Du regelmäßig 80 Prozent Deiner Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielst. Ein Beispiel dafür wäre eine Wäscherei, deren Hauptkunden Hotels sind. Auch Künstler, die zurzeit nicht auftreten können, gehören zu den indirekt Betroffenen.

2. So viel Geld kannst Du bekommen
Als Grundregel gilt: Die Novemberhilfe beträgt drei Viertel des Novemberumsatzes im Jahr 2019. Solo-Selbständige können aber auch den durchschnittlichen Wochenumsatz 2019 als Rechengrundlage nehmen.
Auch für junge Unternehmen und Restaurants gibt es Sonderregeln beim Umsatz. So zählen etwa beim Restaurant nur die Umsätze, die Du im Vorjahr mit dem vollen Mehrwertsteuersatz gemacht hast, also kein Außerhaus-Verkauf. Als Ausgleich darfst Du jetzt den zusätzlichen Außerhaus-Umsatz behalten.
Umsätze, die Du trotz des Lockdowns machst, kannst Du behalten – bis sie 25 Prozent Deines Wochenumsatzes übersteigen. Mit den staatlichen Hilfen und dem Restumsatz kommst Du also im besten Fall wieder auf 100 Prozent.
3. So kannst Du das Geld beantragen
Bis zu 5.000 Euro kannst Du als Solo-Selbstständiger selbst beantragen – allerdings erst ab der letzten Novemberwoche. Bis Ende November soll es dann erste Teilzahlungen geben. Bei einer höheren Förderung kannst Du den Antrag nicht selbst stellen, sondern musst einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Rechtsanwalt damit beauftragen.
4. Kannst Du das Geld auch für Deine Lebenshaltungskosten ausgeben?
In einem speziellen Fall kannst Du die Novemberhilfe auch für Deine Lebenshaltungskosten ausgeben: Wenn Dir als Solo-Selbständiger viel Umsatz weggebrochen ist, Du aber kaum Fixkosten für Deinen Geschäftsbetrieb hast. Beispielsweise als freiberufliche Fotografin.
Allerdings werden ähnliche staatliche Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder die Überbrückungshilfe angerechnet. Stellt sich also später heraus, dass Du insgesamt zu viel bekommen hast, musst Du Geld zurückzahlen.
Ob es neben der Novemberhilfe auch für Dezember und Januar Unterstützung geben wird, steht noch nicht fest. Allerdings gibt es weitere Hilfsprogramme wie die Überbrückungshilfe oder die geplante „Neustarthilfe“ von bis zu 5.000 Euro – Informationen darüber findest Du in unserem Ratgeber. Darüber spricht auch Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen mit unserem Experten Dirk Eilinghoff im Podcast. Hilfreich ist auch die Website des Bundesfinanzministeriums.
Wir wünschen Dir, dass Du mit Deinem Geschäft gut durch den Lockdown kommst!
Dirk Eilinghoff ist Stellv. Chefredakteur in der Finanztip-Redaktion und zusätzlich als Experte für die Themen Geldanlage und Baufinanzierung zuständig.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.