Steuerberater suchen und finden So viel kostet ein guter Steuerberater

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du einen Steuerberater beauftragst, Deine Steu­er­er­klä­rung zu erstellen und abzugeben, profitierst Du von einer automatischen Fristverlängerung.
  • Die Steuerberatervergütungsverordnung regelt zwar, was die Steuerberaterin verlangen darf. Sie hat aber einen großen Ermessensspielraum.
  • Du kannst mit Deinem Steuerberater über das Honorar verhandeln. Er kann mit Dir höhere oder – zumindest bei außergerichtlichen Angelegenheiten – auch niedrigere Gebühren als die gesetzlich vorgeschriebenen vereinbaren. 
  • Von der Steuer absetzen kannst Du die Steuerberatungskosten für die Ermittlung Deiner beruflichen Einkünfte, beispielsweise für die Anlage N der Arbeitnehmer oder die Anlage V bei Vermietern.

So gehst Du vor

  • Frage im Freundeskreis nach Emp­feh­lungen und prüfe die Internetauftritte der vorgeschlagenen Kanzleien.
  • Nutze die Websites der regionalen Steuerberaterkammern, des Deutschen Steuerberaterverbands oder anderer Suchdienste. Achte auf die passende Spezialisierung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin.
  • Rufe einen Online-Kostenrechner auf, um einzuschätzen, ob das Honorar angemessen ist.

Was sind außergewöhnliche Belastungen? Lohnt es sich, alle Belege über Medikamente aufzubewahren und einzureichen? Welche Ver­si­che­rungsbeiträge kannst Du geltend machen? Was gehört zu den Sonderausgaben? 

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Manche Steuerpflichtige sind mit der eigenen Steu­er­er­klä­rung überfordert, andere wollen sich nicht selbst damit beschäftigen – und suchen professionelle Unterstützung. Wir zeigen Dir, wie Du den richtigen Steuerberater oder die richtige Steuerberaterin findest und einschätzen kannst, wie hoch deren Kosten sind.

Wann benötigst Du keinen Steuerberater?

Die Steuersituation der meisten Angestellten ist gar nicht so kompliziert, weshalb sie oft ihre Steu­er­er­klä­rung selbst erledigen könnten. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen will und keine großen Besonderheiten hat, kann seine Steu­er­er­klä­rung auch allein über Elster oder eine Steuersoftware erstellen. Die von Finanztip emp­foh­lenen Programme und Steuer-Apps geben allesamt hilfreiche Tipps zum Steuersparen.

Wenn Du im Jahr 2022 oder, wenn Du spät dran warst, 2023 eine Grund­steu­er­er­klä­rung abgeben musstest, konntest Du Dir ebenfalls in den meisten Fällen den Gang zur Steuerberatung sparen. Für diese Erklärung sind nur wenige Daten zusammenzutragen und mit unserer Ausfüllhilfe schaffst Du es, die Grund­steu­er­er­klä­rung kostenlos mit Elster abzugeben.

Alternative Lohnsteuerhilfeverein

Die meisten Angestellten, Rentnerinnen und Pensionäre, die keine Lust haben, die Steu­er­er­klä­rung selbst zu erstellen oder Hilfe in Steuersachen benötigen, können Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Dieser erstellt für Arbeitnehmerinnen, Beamte, Auszubildende, Studentinnen, Pensionärinnen, Rentner und Unterhaltsempfängerinnen die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz). Meist zahlen die Steuerpflichtigen eine geringe Vereinsaufnahmegebühr sowie einen Jahresbeitrag, der sich nach ihrem Bruttoeinkommen richtet.

Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag beträgt laut Bundesverband der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­eine etwa 150 Euro. Bis 100 Euro sind die Steuerberatungskosten komplett absetzbar. Ab Beträgen von 202 Euro fährst Du mit einer weiteren Vereinfachungsregelung der Finanzämter besser. Demnach kannst Du die Hälfte der Kosten als Werbungskosten absetzen.

Der Verein kann für Dich den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt abwickeln. Auch Einspruchs- und Klageverfahren kann er für Dich übernehmen. Selbstständige und Gewerbetreibende oder Angestellte mit zusätzlichen Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen die Vereine nicht beraten; und auch nicht bei der Grund­steu­er­er­klä­rung. Das ist die klassische Klientel von Steuerberatern.

Bist Du angestellt und hast insgesamt weitere Einkünfte von mehr als 18.000 Euro im Jahr, zum Beispiel aus Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen, darf der Lohnsteuerhilfeverein ebenfalls nicht beraten. Dann solltest Du Dir eine Steuerberaterin suchen.

Wann ist Expertenwissen nötig?

Wenn Du eine Steu­er­er­klä­rung abgeben musst, dann gilt für Dich die allgemeine gesetzliche Abgabefrist: normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Seit dem Steuerjahr 2019 gibt es aber wegen der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Mehraufwand in Steuerkanzleien Ausnahmeregelungen. Hilft Dir eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Steu­er­er­klä­rung 2021, dann muss diese erst bis zum 31. August 2023 im Finanzamt eintreffen. Für die Steu­er­er­klä­rung 2022 ist es der 31. Juli 2024. Die verlängerten Abgabefristen findest Du in der tabellarischen Übersicht in unserem Ratgeber Abgabefrist.

Ansonsten gilt folgender Grundsatz: Erstellt ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin Deine Steu­er­er­klä­rung, dann profitierst Du automatisch von einer siebenmonatigen Fristverlängerung – und zwar bis Ende Februar des Folgejahres. Das gilt für die Steuerjahre bis 2018 und dann wieder ab 2025.

Es gibt eine Reihe von Sonderfällen, in denen das spezielle Wissen eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin gefragt ist. Das gilt beispielsweise für

  • Grenzgänger oder Grenzgängerinnen, die zum Beispiel in Deutschland wohnen, aber etwa in der Schweiz oder in Österreich arbeiten;
  • Angestellte, die zumindest teilweise im Ausland beschäftigt sind;
  • Eigenheimbesitzer und Eigenheimbesitzerinnen, die mit ihrer Solaranlage auf dem Hausdach Strom produzieren und diesen ins Netz einspeisen – mit der Konsequenz, dass sie möglicherweise neben der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung auch eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Ab dem Steuerjahr 2022 gibt es hier aber zahlreiche steuerliche Erleichterungen;
  • die Personen, die im Ausland Geld angelegt haben und die Quellensteuer zurückholen möchten,
  • diejenigen, die Geld etwa in geschlossene Fonds, Denkmalschutzobjekte oder anderen Steuersparmodelle investiert haben,
  • Eltern, die zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens verschenken möchten und
  • viele Erbfälle.

Manche Berufsgruppen mit Besonderheiten auf der Einnahmen- und Ausgabenseite benötigen ebenso speziellen Rat. Ob der ausgewählte Steuerberater oder die Steuerberaterin die dafür nötige Spezialisierung mitbringt, sollte in einem Erstgespräch geklärt werden.

Selbstständige und Gewerbetreibende - Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Unternehmer jeglicher Couleur kommen meist an einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nicht vorbei. Zu den wichtigsten Dienstleistungen zählen die Finanzbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung, die Lohnabrechnung, die Zahlung der So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung. Oft kommen noch die Liquiditätsplanung, betriebswirtschaftliche Auswertungen und vieles mehr hinzu. Insbesondere für Freiberufler und andere Unternehmenskunden ist es von Vorteil, wenn sie auch in Rechtsfragen auf kurzem Wege kompetenten Rat erhalten können.

Rechtsberatung - Ein selbstständiger Elektriker zum Beispiel, der einen Mitarbeiter einstellt, muss sich auch mit einem Anstellungsvertrag und eventuell Fragen zur Kündigung auseinandersetzen. Steuerberaterinnen dürfen aber nur eingeschränkt rechtlich beraten, so zum Beispiel in Sozialversicherungsfragen. Um etwa den Status eines Geschäftsführers, ob angestellt oder selbstständig, gerichtlich zu klären, haben Steuerberater keine Vertretungsbefugnis. Das dürfen nur Rechtsanwälte als Volljuristen. In vielen Steuer-Kanzleien gibt es daher mindestens einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin; andere kooperieren mit Anwälten.

Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung - Bei größeren Unternehmen sind oft Leistungen von Wirtschaftsprüfern gefragt, beispielsweise für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sowie benötigte Testate – insbesondere für den Jahresabschluss. Hinzu kommt das breite Spektrum der betriebswirtschaftlichen Beratung. Berater, die sowohl Steuerberater, Rechtsanwalt als auch Wirtschaftsprüfer sind, dürfen alle Leistungen anbieten. Personen, die alle drei Qualifikationen in sich vereinen, sind allerdings rar: Es gibt nicht einmal 500 in Deutschland. Steuerberater/Steuerberatin und Anwalt/Anwältin zugleich sind laut Bundessteuerberaterkammer immerhin fast 3.800 Personen (Stand 1. Januar 2019).

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Wie findest Du den richtigen Steuerberater?

Über 100.000 Steuerberater, Steuerberaterinnen und Steuerberatungsgesellschaften sind in Deutschland aktiv. Rund 70 Prozent der Steuerberater sind selbstständig, also rund 70.000. Davon sind knapp 37 Prozent Frauen – Tendenz steigend. Es ist nicht leicht, den oder die Richtige zu finden. Das geht schon damit los, dass Laien nur schwer einschätzen können, wie gut er oder sie arbeitet.

In der Praxis am meisten bewährt hat sich, dass Du Dich im Bekanntenkreis umhörst und nach guten Emp­feh­lungen fragst. Besuche die Internetseiten der emp­foh­lenen Steuerberater und Steuerberaterinnen und achte darauf, ob die Informationen dort kompetent erklärt und verständlich formuliert sind. Einige Steuerkanzleien setzen Erklärvideos ein, stellen im offenen Bereich fundierte Mandanteninformationen mit Steuertipps zur Verfügung, andere wiederum nur im geschlossenen Bereich für ihre Klienten. Nur sehr wenige geben bereits auf ihrer Homepage nachvollziehbare, transparente Informationen und idealerweise auch Beispiele zur Abrechnung ihrer Gebühren.

Nicht nur die Fachkenntnis zählt

Auch wenn Du Dir online bereits einen Überblick über die Qualifikationen verschaffen konntest, solltest Du keinesfalls auf ein persönliches Erstgespräch verzichten. Schließlich kommt es bei der Zusammenarbeit mit einem Berater oder einer Beraterin auch immer auf das Vertrauensverhältnis und die persönliche Sympathie an.

Nutze das Gespräch, um Deine private und berufliche Situation zu schildern. Oft gibt es Sachverhalte, die steuerrelevant sind oder werden können, die Du zu diesem Zeit­punkt noch nicht absehen kannst.

Frage auch nach den Kosten – aber nicht ausschließlich danach. Es gibt wenige Steuerkanzleien, die zu einem niedrigen Preis Freiberufler/Selbstständige bearbeiten, wenn sie beispielsweise keine Bargeschäfte betreiben und nahezu alle steuerrelevanten Daten aus dem Geschäftsbankkonto verwertbar sind. Eine gute Steuerberatung kann Dir viel Geld sparen.

Steuerberater und Steuerberaterinen verdienen ihr Geld in erster Linie mit Unternehmenskunden. Einfachere Sachverhalte – dazu gehört die Erstellung einer privaten Steu­er­er­klä­rung – bearbeiten deshalb in der Regel qualifizierte Sachbearbeiter:innen, die für Dich in der Kanzlei die wichtigsten Ansprechpartner:innen sind.

Wichtig ist, dass Du Deinen Steuerberater oder Ansprechpartnerin in der Kanzlei gut erreichen kannst und dass die Kanzlei so gut organisiert ist, dass Du bei dringenden Angelegenheiten schnell und kompetent Auskunft und die benötigten Unterlagen erhältst. Darin unterscheiden sich die Kanzleien in der Qualität durchaus.

Spezialisierung - Für Unternehmenskunden ist bedeutend, dass sich der Steuerberater oder Steuerberaterin in ihrer Branche auskennt. Immer mehr Kanzleien spezialisieren sich auf Ärzte, Apothekerinnen und andere medizinische Berufe. Andere kennen sich gut im Handwerk aus, wieder andere arbeiten gerne mit kreativen Freiberuflern wie Grafikern, Designerinnen und Journalisten zusammen. Außerdem gibt es Spezialisten für bestimmte Rechtsformen wie Genossenschaften, GmbHs oder Personengesellschaften sowie Expertinnen für Steuerarten wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Landwirtschaftliche Buchstellen sind beispielsweise Experten im Agrarbereich.

Seit einigen Jahren gibt es zudem Steuerberater, die eine Zusatzqualifikation als „Fachberater oder Fachberaterin“ aufweisen. Sie haben durch eine Weiterbildung Fachkenntnisse erworben in Themenbereichen wie Unternehmensnachfolge, Gesundheitswesen, Vermögens- und Finanzplanung oder Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Die Steuerberaterkammern verleihen den „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ (davon gibt es gut 1.200) und den „Fachberater für Zölle und Verbrauchssteuern“. Rund 2.300 Steuerberater:innen, die Mitglieder im Steuerberaterverband sind, weisen Zusatzqualifikationen als Fachberater:innen (DStV e. V.) aus. 
Der Gesetzgeber würdigt den Status der Steuerberater als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“.

Steuerberater in der Nähe finden

Über die Website der Bundessteuerberaterkammer oder den vergleichbaren Service des Deutschen Steuerberaterverbands kannst Du nach Postleitzahl und Themen gefiltert Steuerberaterbüros finden. Als weitere Kriterien kannst Du die Branche und Fremdsprachenkenntnisse auswählen oder die Suche auf eine Einkommensteuerberatung einschränken. In der Datenbank des Steuerberaterverbands sind immerhin über 15.000 Berater und Beraterinnen gelistet.

Eine weitere Suchmöglichkeit, um eine Steuerberaterin in der Nähe zu finden, bietet der IT-Dienstleister Datev, eine Genossenschaft von rund 40.000 Steuerberaterinnen, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüferinnen: Auf smartexperts.de präsentieren sich Datev-Mitglieder mit einem eigenen Profil. Dazu gehört oft ein Bild, eine Beschreibung des Leistungsangebots, die Anzahl der Steuerberater und Mitarbeiterinnen der Kanzlei sowie die Öffnungszeiten. 

Du kannst gezielt nach einem bestimmten Themengebiet und einem Ort suchen, zum Beispiel „Doppelte Haus­halts­füh­rung Berlin“. Dann werden Dir, sortiert nach Entfernung, Steuerberater und Steuerberaterinnen in der Nähe aufgelistet, die diesen Themenschwerpunkt in ihrem Profil angegeben haben. Du kannst die Kanzlei Deiner Wahl per Mail direkt anschreiben.  

Wie hoch sind die Steuerberatergebühren?

Das Weiterbildungsinstitut Straßenberger erstellte 2013 eine Studie zur Zufriedenheit von Mandanten mit ihren Steuerberatern und Steuerberaterinnen. 61 Prozent der Befragten fanden die Kosten der Steuerberatung hoch oder sehr hoch.

Steuerberatungsgebühren sind in der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV = Steuerberatervergütungsverordnung) geregelt. In diesem Rahmen hat der Berater oder die Beraterin aber einen großen Ermessensspielraum. Er oder sie kann die Gebühren innerhalb der vorgegebenen Bandbreiten festlegen. Entscheidend ist dabei, welchen Faktor angesetzt wird. Dieser kann höher sein, wenn der Aufwand größer ist. Zum Beispiel, weil die Unterlagen nicht geordnet sind oder der Mandant ungewöhnlich viele Dokumente einreicht.

Bei den Gebühren für die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung hat der Steuerberater oder die Steuerberaterin einen geringeren Spielraum als bei einer Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung, die Selbstständige machen müssen. Die Gebühr berechnet sich so: Grundgebühr nach Tabelle x Faktor = konkrete Gebühr.

Gebührenrahmen für übliche Steuerberaterleistungen

LeistungBandbreite Faktormittlerer
Faktor
Tabelle für
Grundgebühr
Rat, Auskunft (Erstberatung)1/10 - 10/100,55Tabelle A (max. 190 Euro)
Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung1/10 - 6/100,35Tabelle A
Ermittlung der Werbungskosten1/20 - 12/200,65Tabelle A
Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung5/10 - 30/101,75Tabelle B
Umsatzsteuerjahreserklärung1/10 - 8/100,45Tabelle A
Buchführung2/10 - 12/100,7Tabelle C (Monatsgebühr)

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 18. August 2022)

 

Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung - Für eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung über Einkünfte von 30.000 Euro beträgt eine volle Gebühr nach Tabelle A der Verordnung derzeit 892 Euro. Das ist aber nur eine Rechengröße, die dann mit dem Faktor multipliziert wird. Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin darf davon zwischen 1/10 und 6/10 berechnen, also zwischen 89,20 und 535,20 Euro. Die Bandbreite ist also groß. Bei einem durchschnittlichen Fall setzt Deine Beraterin oder Dein Berater meist die Mittelgebühr an, das wären also 3,5/10, was sich auf 312,20 Euro beläuft. Verlangt er oder sie mehr als die Mittelgebühr, muss er oder sie Dir das erläutern.

Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung - Wer also zum Beispiel seine Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung durch den Steuerberater oder die Steuerberaterin anfertigen lässt und Einnahmen in Höhe von 37.500 Euro hat, zahlt nach Tabelle B ein Honorar von 5/10 bis 20/10. Er oder sie kann Dir dafür also zwischen 101,50 Euro und 406 Euro in Rechnung stellen. Dabei handelt es sich aber nur um die Kosten, die für den reinen Jahresabschluss anfallen. Es entstehen dann meist noch Kosten für Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung und Buchhaltung, sofern Du das nicht selbst erledigst.

Beispiel: Ein Architekturbüro macht einen jährlichen Gewinn von 70.000 Euro. Die Betriebseinnahmen belaufen sich auf 100.000 Euro, die Betriebsausgaben auf 30.000 Euro. Da die Betriebseinnahmen höher sind, wird mit diesem Wert gerechnet. Eine volle Gebühr beträgt 348 Euro nach Tabelle B. Der Steuerberater darf sein Honorar innerhalb dieser Bandbreite in Rechnung stellen. Üblich ist die Mittelgebühr, also 435 Euro.

Kostenbeispiel nach Tabelle B

5/107,5/1010/1012,5/1015/1017,5/1020/10
174 €261 €348 €435 €522 €609 €696 €

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 18. August 2022)

Finanzbuchhaltung - Die Gebühren für Buchführung und Kontieren betragen monatlich zwischen 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr gemäß Tabelle C der Verordnung. Sind etwa Einnahmen in Höhe von 40.000 Euro zu verzeichnen, beläuft sich eine volle Buchführungsgebühr auf 115 Euro. Der Gebührenrahmen bewegt sich monatlich zwischen 2/10 und 12/10 davon, also zwischen 23 Euro und 138 Euro. Da kann in einem Jahr eine beträchtliche Summe zusammenkommen.

Mit der Gebühr abgegolten sind nach § 33 Abs. 8 StBVV ergänzende Leistungen, so zum Beispiel die Fertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Du kannst Dir diese Kosten aber sparen, indem Du die Anmeldung und Buchführung über Elster selbst erledigst.

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Wie berechnest Du Steuerberatungskosten?

Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie hoch Deine Steuerberatungskosten sein werden, kannst Du im Internet den von der Cyberlab GmbH bereitgestellten Rechner nutzen. Dort kannst Du in ein Formular die typischen Kostenarten und Deine eigenen Werte eingeben. Voreingestellt sind lediglich die Mindestwerte. Du siehst auch die Bandbreiten für die Sätze, die Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin in Rechnung stellen kann.

Das Ergebnis kannst Du nutzen, um die Rechnung Deiner Steuerberaters oder Deiner Steuerberaterin zu überprüfen oder über das Honorar zu verhandeln. Sprich ihn oder sie darauf an, wenn die Werte innerhalb der zulässigen Bandbreiten immer am oberen Ende liegt.

Ist auch ein niedrigeres Honorar möglich?

Am 23. Juli 2016 ist eine Reform der Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft getreten. Demnach kannst Du mit Deinem Steuerberater oder Deiner Steuerberaterin vereinbaren, dass eine niedrigere oder höhere Gebühr als die gesetzlich fixierte abgerechnet wird. Zumindest bei außergerichtlichen Angelegenheiten darf er oder sie bei entsprechend geringerem Aufwand ein niedrigeres Honorar verlangen.

Weicht er oder sie von der Vergütungsverordnung ab – egal ob nach oben oder unten –, so muss das vorher „in Textform“ mitgeteilt werden und Du musst dies betätigen. Ein „Okay“ als Antwort auf eine Mail ist ausreichend, eine Unterschrift oder ein Vertrag ist nicht nötig. Geregelt ist dies im neuen Paragraf 4 Absatz 3 StBVV.

Dort heißt es, dass die niedrigere Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters oder der Steuerberaterin stehen muss. Eine unentgeltliche Steuerberatung ist weiterhin nicht erlaubt. Und bei einem Verfahren vor dem Finanzgericht dürfen nur höhere als die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Nicht geregelt wurde bei der Reform die in der Praxis häufig verwendeten Stundensatzvereinbarungen.

Wenn Du gut vorstrukturierte Aufzeichnungen und Belege bei der Steuerberaterin oder dem Steuerberater  abgibst und ihr oder ihm so viel Kleinarbeit ersparst, hast Du es selbst in der Hand dank des geringeren Aufwands niedrigere Steuerberatergebühren zu vereinbaren – am besten schriftlich. 

Informationspflicht über Abweichungsmöglichkeit - Das Gesetz verpflichtet Steuerberater und Steuerberaterinnen außerdem, von sich aus darauf hinzuweisen, dass sie bei der Vergütung von der StBVV abweichen dürfen – auch bei schon seit Jahren laufenden Verträgen. Um keine schlafenden Hunde zu wecken, werden die meisten Steuerberater und Steuerberaterinnen diese Informationspflicht wohl insofern erfüllen, dass sie eine entsprechende Klausel in ihre Steuerberatungsverträge, in die Allgemeinen Auftragsbedingungen oder in die Vollmachten ihrer Mandanten aufnehmen werden.

Inlandssitz - Der Anwendungsbereich der StBVV wurde zudem auf Steuerberater und Steuerberaterinnen mit Sitz in Deutschland beschränkt. Sie gilt auch nicht mehr, wenn die Steuerberatung aus dem Ausland angeboten wird.

Beispiele: Der deutsche Steuerberater auf Mallorca berät Mandant Dieter B. aus Deutschland. Für ihn gilt die StBVV nicht mehr zwingend. Die österreichische Steuerberaterin mit Zulassung in Oberbayern muss hingegen nach der StBVV abrechnen.

Mindestgebühr aufgehoben - Bei der Reform gestrichen wurde zudem die sogenannte Mindestgebühr von 10 Euro. Tatsächlich gab diese den Anstoß zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, weshalb die StBVV geändert wurde. Faktisch spielte die Mindestgebühr nur eine Rolle bei Kleinstbetrieben, bei denen etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Lohnabrechnungen danach abgerechnet wurden. Nun müssen solche Fälle statt pauschal exakt abgerechnet werden, also zum Beispiel pro Gehaltsabrechnung eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin mit 8 Euro monatlich.

Was muss in der Rechnung stehen?

In der Rechnung muss die Steuerberaterin oder der Steuerberater die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen angeben, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung der Tätigkeit, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften der Gebührenverordnung.

Nach demselben Stundensatz berechnete Zeitgebühren können zusammengefasst werden. Die errechneten Beträge sind Nettobeträge. Es kommt also die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie zur Ermittlung Deiner Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind. Dementsprechend sollte die Steuerberaterin oder der Steuerberater die einzelnen Positionen in der Rechnung ausweisen. Was Du beim Abzug der Beraterkosten beachten müssen, haben wir im Ratgeber Steuerberatungskosten zusammengestellt.

Was tust Du gegen zu hohe Rechnungen?

Hat Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin eine aus Deiner Sicht zu hohe Rechnung gestellt und bist Du zudem mit der Arbeit nicht zufrieden, kannst Du nicht einfach den Preis mindern wie beim Kauf einer mangelhaften Sache. Grund: Ein mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin abgeschlossener Vertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach Paragraf 675 BGB. Er oder sie schuldet Dir keinen Erfolg, sondern nur die Tätigkeit.

Gebührenrahmen prüfen - Wenn die Tätigkeit erbracht ist, kann der Steuerberater oder die Steuerberaterin die durch die Vergütungsverordnung festgelegte Bezahlung verlangen. Hat er oder sie allerdings immer den Gebührenrahmen voll ausgeschöpft, kannst Du das zum Anlass nehmen, um mit ihm oder ihr über die erbrachte Leistung und die Höhe der Rechnung zu sprechen.

Beschwerde - Du kannst Dich auch bei der regional zuständigen Steuerberaterkammer beschweren. Die überprüfen dann zwar nicht konkret die Rechnung, aber ob Dein Berater oder Deine Beraterin gegen Berufspflichten verstoßen hat. Dazu gibt es auf den Internetseiten der Kammern Vordrucke, die Du nutzen kannst.

Schadensersatz - Beruht Deine Unzufriedenheit mit Deinem Berater oder Deiner Beraterin darauf, dass er oder sie tatsächlich Fehler gemacht hat, die zu einem Schaden geführt haben, kann unter Umständen ein Scha­dens­er­satz­an­spruch bestehen (§ 280 Abs. 1 BGB). Das setzt aber voraus, dass ein Schaden eingetreten ist und Du diesen auch beweisen kannst. Verhängt das Finanzamt zum Beispiel einen Verspätungszuschlag, weil  die Unterlagen nicht rechtzeitig bearbeitet und weitergeleitet wurden, kannst Du den Zuschlag als Schaden von Deinem Steuerberater oder Deiner Steuerberaterin ersetzt verlangen.

Möglicherweise musst Du vor Gericht nachweisen, dass der Steuerberater oder die Steuerberaterin Fehler gemacht, falsch beraten, Fristen versäumt oder Belege verschlampt hat. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, steht Dir der Klageweg offen. Steuerberater und Steuerberaterinnen müssen eben für solche Fälle zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung haben.

Steuerberater wechseln - Schließlich kannst Du auch noch Deinen Steuerberater wechseln und mit der neuen Beraterin im Vorfeld über die Kosten sprechen. Schaue in Deinen Vertrag, ob Du irgendwelche Kündigungsfristen beachten musst, ansonsten kannst Du schon zum Monatsende kündigen.

Wichtig: Kläre vor der Kündigung, welche Leistungen Dein alter Berater Dir noch in Rechnung stellen kann – nicht, dass Du doppelt zahlen musst. Um zu einer anderen Steuerberaterin zu wechseln, muss diese alle relevanten Unterlagen bekommen. Das kann schwierig werden, wenn Dein alter Berater die Unterlagen nicht an Dich herausgibt, etwa weil noch Rechnungen offen sind. Das ist zulässig (§ 66 Abs. 2 StBerG).

Aber: Er darf nur die Unterlagen zurückhalten, die mit der noch offenen Rechnung in direktem Zusammenhang stehen. Streitest Du Dich also wegen der Rechnung für die Steu­er­er­klä­rung 2019, muss er die Unterlagen für 2018 oder 2020 herausgeben.

Autoren
Udo Reuß

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