
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hoffnungen vieler privat Krankenversicherter zunichte gemacht, frühere Beitragserhöhungen abwehren zu können – mit einem „Treuhänder-Joker“. Konkret ging es in dem Verfahren kurz vor Weihnachten darum, ob Beitragssteigerungen des Versicherers Axa unwirksam sind. Die Kläger argumentierten, dass der Treuhänder, der die Preiserhöhungen überprüft und genehmigt hatte, nicht wirklich unabhängig sei. Er hatte viele Jahre für die Axa gearbeitet und dabei nicht schlecht verdient.
Der BGH stellte nun fest: Dieses sehr übliche Vorgehen kann von Zivilgerichten nicht beanstandet werden (Az. IV ZR 255/17). Das sei allein Aufgabe der Finanzaufsicht Bafin. Damit widersprechen die obersten Richter der Rechtsauffassung der Vorinstanzen.
Doch es bleibt ein Hoffnungsschimmer für viele Betroffene: Denn die Entscheidung bedeutet nicht, dass automatisch alle Beitragserhöhungen wirksam wären. Gerichte müssen Beitragserhöhungen weiterhin anhand der engen gesetzlichen Vorgaben umfassend prüfen. Dazu gehört beispielsweise, ob die Versicherung die Erhöhung ausreichend begründet hat. Es kann sich also weiterhin lohnen, Beitragserhöhungen auf Fehler bei der Berechnung und Begründung überprüfen zu lassen. Wir empfehlen dafür zwei Kanzleien mit viel Erfahrung in diesem Bereich: Pilz Wesser & Partner* und Dr. Johannes Fiala.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.