
Wer E-Auto fährt, muss sich immer wieder über die verschiedenen Zahlmethoden an Ladesäulen ärgern. Überweisung, Kreditkarte, Zahlung per SMS oder über eine Ladekarte des Betreibers – jede Säule hat ihre eigenen Regeln. Oft brauchst Du eine App des Anbieters und ein Nutzerkonto, auch wenn Du nur einmal dort lädst.
Das soll sich ändern. Der Bundesrat stimmte vor einer Woche einer neuen Ladesäulenverordnung zu: Ab Juli 2023 müssen alle neuen E-Zapfsäulen auch Zahlungen mit der Girocard (früher: EC-Karte) ermöglichen.
Doch viele Probleme beim Stromtanken bleiben. Zum Beispiel undurchsichtige Tarife – manche Anbieter rechnen pro Kilowattstunde ab, andere nach Zeit. Wieder andere haben eine Pauschale pro Ladevorgang. Zudem variieren die Preise stark. Manchmal auch alles zusammen.
Einen kleinen Erfolg gegen dieses Wirrwarr erreichte nun die Verbraucherzentrale NRW vorm Landgericht Karlsruhe. Die Richter bestätigten, dass sechs Klauseln in den AGB des Ladesäulenbetreibers EnBW unwirksam sind: so etwa eine Zusatzgebühr pro Ladevorgang, weitere Zusatzgebühren für Standzeiten und die Abrechnung ohne Angabe der geladenen Kilowattstunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (hier als PDF: Az. 10 O 369/20).
Wenn Du Dein Auto laden willst, informierst Du Dich am besten über das Ladesäulenregister des Energieverbands BDEW, wo die nächstgelegene Säule steht. Dabei kannst Du auch nach gewünschter Zahlmethode oder Abrechnungsmodus filtern. Und auch diese private Übersicht ist hilfreich.
Timo Halbe ist Redakteur für Geldanlange bei Finanztip. Er kümmert sich um alle Themen rund um Depots, ETFs und Börse. Timo hat wirtschaftspolitischen Journalismus an der TU Dortmund studiert und machte sein Volontariat beim Magazin Finanztest. Vor seiner Zeit bei Finanztip war er freier Verbraucherjournalist und schrieb unter anderem ein Ratgeber-Buch zur Geldanlage mit Neobrokern.
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