
Ein aktuelles Urteil eröffnet für viele privat Krankenversicherte Chancen, Beiträge zurückzubekommen. In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Köln ging es um Prämienerhöhungen der Versicherung Axa aus den Jahren 2014 und 2015. Die Richter urteilten, dass der Versicherer die Steigerung der Beiträge nicht ausreichend begründet habe. Deshalb war die Erhöhung unwirksam (Az. 9 U 138/19). Der Versicherte darf sich freuen über eine Rückzahlung von mehr als 3.500 Euro plus Zinsen.
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Der Bundesgerichtshof wird letztlich entscheiden müssen – wie schon im Dezember 2018, als es um die Unabhängigkeit des Treuhänders in der privaten Krankenversicherung ging. Damals ging es schlecht für die Verbraucher aus: Die Richter wollten die Unabhängigkeit der Treuhänder nicht prüfen, vielleicht wendet sich nun das Blatt.
Betroffene sollten ihre Erhöhungen überprüfen lassen. Wir empfehlen dafür drei Kanzleien mit viel Erfahrung in diesem Bereich: Pilz Wesser & Partner*, Dr. Johannes Fiala und Kanzlei Kraus Ghendler*.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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