Paketbote
Harter Job, manchmal zu Lasten der Ware. Bild: Malte-Christians / dpa

Laut Paketverfolgung ist der Einkauf längst zugestellt. In die Postfiliale. Oder beim „Nachbarn“, wer immer damit gemeint ist. Jeder kennt solchen Ärger: Warum kam das Paket nicht an, obwohl man den ganzen Tag zuhause war?

Eigentlich ist der Online-Einkauf superbequem. Eigentlich. Wer schon mal kilometerweit zur Post stapfen, stundenlang warten und dann ein schweres Paket mit kalten Fingern zurückschleppen musste, der sieht das vielleicht anders. Oder wenn das Paket zwar nach Hause kommt, aber total zerknautscht. Und als Sie das bemerken, ist der Paketbote längst entwischt.

Gerade jetzt, ein paar Tage nach dem Black Friday und viel zu wenige Tage vor Weihnachten, kommt es drauf an. Hier unsere acht ultimativen Tipps für den Umgang mit Paketdiensten:

1. Paket prüfen

Ob der Inhalt heil ist, können Sie nicht sehen. Ist aber schon der Karton beschädigt, sollten Sie das Paket vor den Augen des Paketboten öffnen, ehe Sie es abzeichnen. Denn mit der Unterschrift bestätigen Sie nicht nur den Empfang, sondern auch, dass die Ware (äußerlich) heil bei Ihnen angekommen ist. Ist die Ware empfindlich und das Paket stark lädiert, ist es ratsam, die Annahme einfach zu verweigern. Das Paket geht dann zurück zum Händler.

2. Wichtiges in den Paketshop liefern lassen

Prüfen ist nicht mehr möglich, wenn der nette alte Herr vom 1. Stock das Paket angenommen hat. Deshalb kann es besser sein, wichtige Pakete in den Paketshop liefern zu lassen. Dort können Sie die Sendung in Ruhe prüfen und sogar auspacken, falls Sie Zweifel haben. Dann können Sie zwar die Annahme nicht mehr verweigern. Das Personal im Paketshop kann aber Zeuge sein für einen Schaden.

Übrigens: Bei einer Packstation können Sie die Sendung nicht prüfen. Sobald sich die Klappe öffnet, gilt das Paket als angenommen.

3. Transportschäden möglichst schnell melden

Haben Sie das Paket einmal angenommen, können Sie ruhig alles öffnen, falls Sie den Verdacht eines Lieferschadens haben: dazu gehören auch Blisterverpackungen oder Folien. Das verpflichtet Sie noch nicht zum Kauf. Falls Sie einen Schaden feststellen, sollten Sie Fotos machen und die Sendung beim Absender und beim Paketdienst sofort reklamieren – spätestens aber nach sieben Tagen.

4. Vorsicht bei Privatkauf

Kaufen Sie beim gewerblichen Händler, haftet der für die Zustellung. Kaufen Sie von privat, dann muss der Verkäufer nur nachweisen, dass er das Paket aufgegeben hat. Kommt es nicht bei Ihnen an oder ist beschädigt, dann müssen Sie sich mit dem Paketdienst herumschlagen. Das Gesetz spricht vom „Gefahrübergang“ beim Versand (§ 447 BGB). Weil Sie nicht der Auftraggeber des Versandes sind, ist die Reklamation beim Paketdienst mühsam. Den Verkäufer können Sie nur in Haftung nehmen, falls die Ware sehr schlecht verpackt war.

5. Immer als Paket verschicken

Wenn Sie selbst etwas verschicken, dann sollten Sie in der Regel ein versichertes Paket verschicken, kein Päckchen. Nur dann sind Sie sicher, dass der Schaden ersetzt wird. Und achten Sie auf die Höchstsumme, bis zu der der Paketdienst zahlt.

Bei Päckchen muss der Empfang auch nicht quittiert werden. Es kommt immer wieder vor, dass der Paketbote ein Päckchen einfach vor der Tür abstellt. Wenn es wegkommt, ist der Ärger groß. Bei einem Paket ist wenigstens klar, dass es nicht vom Empfänger quittiert wurde – und der Paketdienst schuld ist.

6. Der kleine Gefallen

Jeder ist Nachbar – für irgendwen. Wenn Sie ein Paket annehmen, dann ist das ein Gefallen. Sie verpflichten sich zu nichts, es sei denn, Sie haben Ihrem Nachbarn vorher feste Zusagen gemacht. Ist das Paket kaputt angeliefert, ist das nicht Ihr Problem. Sie müssen das Paket dem Nachbarn auch nicht bringen.

Sie haften allerdings, wenn das Paket bei Ihnen kaputt geht, weil Sie es zum Beispiel runterschmeißen oder wenn es gestohlen wird, weil Sie es vor die Wohnungstür des Empfängers stellen.

7. Gute Nachbarschaft

Verhalten Sie sich trotzdem so, als wäre es Ihr Paket. Ist einfach netter. Nehmen Sie es also besser nicht an, wenn es offensichtlich beschädigt ist. Oder wenn Sie direkt eine Woche verreisen. Und wenn der Nachbar nicht kommt, um es abzuholen, dann geben Sie ihm einen Tipp, dass Sie „Abgegeben bei Nachbar“ sind.

8. Wenn’s Ärger gibt

Wenn die Ware kaputt ist, das Paket verschollen oder viel zu spät gekommen, wird es knifflig. Bei den kleinen Streitwerten lohnt es sich meist nicht, vor Gericht zu ziehen. Es gibt einen offiziellen Schlichter, die Bundesnetzagentur. Das Problem: DHL, DPD, UPS und GLS weigern sich meistens, an der Schlichtung teilzunehmen. Allein Hermes lässt sich in aller Regel auf das Verfahren ein. Versuchen Sie es trotzdem, schon um den Druck auf die anderen vier hochzuhalten. Das ist für Sie kostenlos. (Es gibt Pläne von CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die Schlichtung verpflichtend zu machen. Wir finden: Das ist höchste Zeit.)

Falls Sie im Ausland bestellt haben, wenden Sie sich für eine Schlichtung an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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