
Auch wenn die Polizei überlastet ist, dürfen Städte keine Leiharbeiter losschicken, um Falschparker aufzuschreiben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main Anfang Januar festgelegt und diese Woche bekanntgegeben. Die Stadt Frankfurt und weitere hessische Gemeinden hatten Leiharbeitskräfte von privaten Dienstleistern zu Hilfspolizisten ernannt – und teils in Uniform auf Streife geschickt. Außerhalb Hessens ist diese Praxis nicht üblich.
Haben Sie in letzter Zeit in einer hessischen Stadt eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begangen, fragen Sie nach, wer den Strafzettel ausgestellt hat (geben Sie Ihre Tat aber nicht versehentlich zu). Wenn es ein fester Mitarbeiter der Stadt war, sollten Sie zahlen. Weisen Sie andernfalls auf das OLG-Urteil hin. Alternativ können Sie auch abwarten; die Städte werden entsprechende Verfahren wahrscheinlich einstellen. Sie können natürlich auch die Strafe akzeptieren – schließlich stand Ihr Auto ja offenbar im Weg.
Falschparker, die bereits bezahlt haben, bekommen ihr Geld wohl sowieso nicht zurück. Damit ein Bußgeldverfahren erneut überprüft werden kann, muss die Geldbuße nämlich mindestens 250 Euro betragen. Die Strafen fürs Blockieren von Geh- und Radwegen liegen aber meist bei 10 bis 30 Euro. Damit liegt Deutschland übrigens weit unter dem Durchschnitt innerhalb der EU.
Keine Auswirkung hat das Urteil auf private Knöllchen etwa von Supermarktbetreibern. Denn hierbei handelt es sich um privatwirtschaftliche Verträge, nicht um Ordnungswidrigkeiten.
Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.
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