Betriebsrentner zahlen weniger für die Krankenkasse
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Falls Sie eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse bekommen, könnte dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Ihnen viel Geld einbringen: Wer nach Ausscheiden beim Arbeitgeber privat weiter in seine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, muss auf die daraus resultierende Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zahlen (Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15).

Jahrelang war um diese Entscheidung gerungen worden, mehr als eine Million Betriebsrentner sind schätzungsweise betroffen. Für Betriebsrentner, die eine betriebliche Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung privat weiter bespart hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 zugunsten der Sparer (BvR 1660/08). Nun waren zwei Verfassungsbeschwerden in Bezug auf Pensionskassen erfolgreich. Betriebsrentner, die ihre Bezüge aus Direktversicherungen oder Pensionskassen erhalten, sind damit rechtlich gleichgestellt.

Wer Renten aus einer Pensionskasse bezieht, sollte nun schnell handeln: Bis zu vier Jahre rückwirkend können Sie zu viel bezahlte Sozialabgaben zurückfordern (§ 27 Abs. 2 SGB IV). Wenden Sie sich schriftlich an Ihre Pensionskasse und informieren Sie auch die Krankenkasse. Weisen Sie dabei auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin.

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Sara Zinnecker
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Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

2 Kommentare

  1. Leider stimmt etwas an ihrem Artikel wohl nicht !!
    Ich habe vor ca 2 Jahren die Prämie aus meiner Direktversicherung ausbezahlt bekommen; gleichzeitig werden mir über 10 Jahre die vollen Sozialbeiträge abgezogen.
    Zusätzlich erhalte ich seit ca, 6 Jahren eine monatliche Betriebsrente; auch hier werden mir die vollen Sozialbeiträge abgezogen.
    Was kann ich unternehmen, dass wenigstens die Sozialbeiträge gesenkt werden.
    Auf dem letzten Parteitag der CDU wurde ebenso beschlossen, die Sozialbeiträge zu senken…
    allerdings kann das ja wohl noch ewig dauern –> Gerichtsverfahren etc.
    Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen…
    Helmut Runde

  2. Ich beziehe eine Betriebsrente von der ZVK seit 2012. Öffentlicher Dienst, die in 2002 für ab 1949 Geborene erheblich gekürzt wurde – es hieß so um die 20 – 50 %. Im Oktober 2002 erhielt ich daraufhin eine Startgutschrift nach dem sogenannten Punktemodell. Aus dieser Startgutschrift ging nicht hervor, um wieviel diese Rente gekürzt wurde. Gegen diese Startgutschrift wurde von mir Widerspruch erhoben. Da ich zwei Jahre früher in Rente gegangen bin, also vor dem 65. Lebensjahr, wurde diese Rente nochmals um 10,8 % gekürzt. Es hieß immer mal wieder, dass dies nochmal bewertet oder ggf. geändert wird, aber bis heute nichts passiert.

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