Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auch betroffen von der Einführung einer Verwaltungsgebühr bei der VR-RentePlus der Volksbank Gronau-Ahaus eG.
Ich würde gerne Eure Meinung einholen, ob die Bank mit der kurzfristigen Einführung dieser Gebühr zum 01.01.2017 gegen § 7c Satz 2 AltZertG verstößt.
Soweit ich weiß, ist in diesem Gesetz die Riester-Zertifizierung genau geregelt, also wann ein Vertrag unter die Riester-Förderung fällt. Änderung von Kosten (so auch die Verwaltungsgebühr) nach dem zitierten § hätte die Bank den Kunden durch die Übersendung eines neuen, individuellen Produktinformationsblatts mitteilen müssen. Dies hätte sie 4 Monate vor Ende des Kalendervierteljahres, nach dem die Änderungen eintreten sollen, tun müssen, hier also wohl bis 31.08.2016.
Meint Ihr, ein Berufen auf diese Vorschrift hätte Erfolg, so dass bis auf Weiteres keine Verwaltungsgebühren anfallen? Hat jemand schon der Entgeltänderung widersprochen?
Vielen Grüße,
Markus