Beiträge von KoenigKunde

    Nachtrag:


    Der Zinsrechner von der Verbraucherzentrale rechnet richtig! Man muss die ausgerechneten Zinsen in den Mahnbescheid eintragen. Einfach die automatische Zinsberechnung im Mahnbescheid (mit der Datumsproblematik) zu verwenden, führt zu unberechtigt hohen Zinsen! Und das zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid! :( ... Klage ... Gerichtskosten


    Nachtrag zum Nachtrag:


    Ich nehme alles zurück und behaupte einfach das Gegenteil. :D Ruft mich doch gerade ein "befreundeter" Rechtsverdreher an und meint, die Bank benötige nicht die BG in Form von geflossenen Ören, es reicht ihr schon das Anrecht darauf, um mit diesem Anrecht Gewinne erwirtschaften zu können. Sie kann dieses Anrecht z. B. verpfänden. Und das Anrecht auf die BG hat die Bank am Tag der Kreditunterzeichnung erhalten. Also sind die Zinsen wie die Verbraucherzentrale sie berechnet falsch, genauer gesagt, zu niedrig. Die Zinsen können mit der vollen BG ab der Vertragsunterzeichnung gerechnet werden. :thumbup:


    Leute, bei deren Kredit die BG in die Nettokreditsumme mit eingeflossen ist; also Kredit+BG+Versicherung mit dem Kreditzins beaufschlagt wurde, und damit die Bruttokreditsumme erhöht wurde, können sogar diese Erhöhung mit 5% + Basiszins ab Vertragsunterzeichnung zurück fordern. :thumbup:


    PS: Wer mein Geschreibsel da oben nicht verstanden hat, orientiere sich einfach an den Smileys. Alles wird gut. :)

    Genau das ist der springende Punkt, warum Banken die Zinsen nicht zahlen wollen und die ganzen Klagen im Vergleich enden werden. Ab wann konnten die Banken teilweise oder mit der gesamten BG wirtschaften. Diese ganzen Zinsberechnungstools sind nur sicher, ab einem Datum nach vollständiger Zurückzahlung der Darlehen. Wenn aber die BGs einfach nur auf die Raten aufgeteilt wurden, ähnelt die genaue Berechnung einem Sparvertrag mit kontinuierlichen monatlichen Einzahlungen und deren Verzinsungen mit 5% über Basiszins.


    Nachtrag:


    Der Zinsrechner von der Verbraucherzentrale rechnet richtig! Man muss die ausgerechneten Zinsen in den Mahnbescheid eintragen. Einfach die automatische Zinsberechnung im Mahnbescheid (mit der Datumsproblematik) zu verwenden, führt zu unberechtigt hohen Zinsen! Und das zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid! :( ... Klage ... Gerichtskosten

    Nun musste ich mich doch auch mal hier anmelden. Nachdem ich meine ganzen Unterlagen jetzt mal sortiert habe, habe ich mir auch mal die Bearbeitungsgebühren diverser Kredite angeschaut und die will ich nun mal versuchen wiederzuholen.


    Aber nun stehe ich vor dem Problem der Ahnungslosigkeit... ab welchem Zeitpunkt kann ich denn die Zinsen berechnen? Aber Vertragsabschluss oder ab dem Datum des Beginns der Rückzahlung oder ganz anders?


    Genau das ist der springende Punkt, warum Banken die Zinsen nicht zahlen wollen und die ganzen Klagen im Vergleich enden werden. Ab wann konnten die Banken teilweise oder mit der gesamten BG wirtschaften. Diese ganzen Zinsberechnungstools sind nur sicher, ab einem Datum nach vollständiger Zurückzahlung der Darlehen. Wenn aber die BGs einfach nur auf die Raten aufgeteilt wurden, ähnelt die genaue Berechnung einem Sparvertrag mit kontinuierlichen monatlichen Einzahlungen und deren Verzinsungen mit 5% über Basiszins.

    So meine der GMAC Bank gesetzte Frist ist ohne irgendeine Reaktion ausgelaufen. Jetzt ist guter Rat teuer. Die Bearbeitungsgebuehr beträgt 135 €. Plus Zinsen wäre ich bei 170 €. Klage ich, habe ich ein Loch von 105 € nur allein für die Gerichtskosten und das Verfahren könnte Jahre dauern. Mahnbescheid 35 € Gerichtskosten? Und kann man davon ausgehen dass die Bank dann freiwillig zahlt oder auch das anschließende Gerichtsverfahren wählt? Wie muesste ich den MB ausfüllen fehlerfrei. Welche Katalognummer usw.?


    Hallo Jane,


    habe mir erlaubt meine Antwort aus der Konversation hier ins Forum zu stellen. Könnte andere auch interessieren.


    Also meine Angaben sind ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt. Abgesehen davon habe ich den Online-Mahnbescheidsantrag auch zum ersten mal im Leben gemacht.


    Aber es hat geklappt! :)


    Hier siehst du die beiden Seiten meines Antrags:


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 242 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Falls du die Online-Variante machst, werden die zuständigen Gerichte (Mahngericht und Prozessgericht) automatisch aus deinen Angaben ermittelt. Bei mir war z.B. Amtsgericht Mainz falsch. Für die SWK-Bank ist Bingen am Rhein zuständig. Im Impressum deiner GMAC Bank, oder auf deinem Kreditvertrag siehst du den Sitz deiner Bank, das dortige Amtsgericht ist dann auch das zuständige Prozessgericht.


    An welches zentrale Mahngericht du deinen Antrag schicken musst, hängt von deinem Wohnsitz (Bundesland) ab.


    Ich glaube, ich bin hier der einzige im Forum, der das Datum der Hauptforderung und den Beginn der 5% über Basiszins-Berechnung auf einige Tage nach meiner zweiten Rate gesetzt hat. Es gibt hier im Forum Unklarheit darüber, ab wann die Bank mit deiner Bearbeitungsgebühr voll wirtschaften konnte. Mit der 2. Rate hatte ich mehr an die Bank überwiesen, als die BG hoch war. Und bin somit auf der sicheren Seite. Auf die ein, zwei Monate Zins kommt es ja auch nicht an.


    Wie du im Bild oben sehen kannst, habe ich keine Katalognummer gewählt, sondern den Betreff meines ursprünglichen Anschreibens bei "sonstige Anspruch" eingetragen. Es muss halt für die Bank ersichtlich sein, dass du die Bearbeitungsgebühr deines Kreditvertrages zurück haben willst.


    Ach ja, die Bearbeitungsgebühr natürlich, die 5% über Basiszins, jährlich und die Portokosten für diesen Mahnantrag eintragen. Das wars. Der Online-Antrag mit Barcode darf übrigens nicht geknickt werden, daher einen großen Umschlag nehmen und 3,25 für das Einschreiben fordern. Ich würde EINWURF-Einschreiben nehmen, das gilt beim Einwurf schon als zugestellt. Die Mahngerichte sind zur Zeit so überlastet, dass sie kaum Zeit finden ihre Postfächer zu leeren. Bei Einschreiben mit Rückschein müssen die Mahngerichte das Einschreiben erst noch quittieren, bevor die Hemmung läuft. Würde ich jetzt nicht mehr riskieren.


    Tipp: Du kannst den Online-Mahnantrag hier komplett ausfüllen.


    https://www.online-mahnantrag.…ttp://www.mahngerichte.de


    Es werden bei der Barcode-Variante keine Daten übertragen! Nur der Papierausdruck zählt. Deswegen ist auch das Einschreiben so wichtig.


    Hoffe geholfen zu haben. :)


    Daumen drück.


    :thumbup:


    PS: Nehme Likes entgegen. ;)

    Grrrrrrrrh Steuerfuzzis anne Front! Ich meine, dat die BG - Rückzaklung nicht als einkommensteuerpflichtig zu betrachten ist. Zinsen, klaro; müssen in der 2014ern Erklärung - so wie du ausgeführt hast - deklariert werden.


    Grrrrrrrrh Steuerfuzzis anne Front! Ich meine, dat die BG - Rückzaklung nicht als einkommensteuerpflichtig zu betrachten ist. Zinsen, klaro; müssen in der 2014ern Erklärung - so wie du ausgeführt hast - deklariert werden.


    Jo! Lobster hat Recht. Den BG-Anteil hast du ja schon früher versteuert, sofern nicht auf dunklen Wegen erwirtschaftet. ;) Die braucht man nicht nochmal versteuern. Mir schwirrt der Kopf. :S

    Hallo,
    ich habe vor ein paar Tagen die Bearbeitungsgebühr von der Santander zurück erhalten. Jedoch ohne Zinsen. Würdet ihr die Zinsen noch verlangen ? Sind knapp 90€. Kann ich mich dazu an den Ombudsmann wenden ? Und ist es möglich drei Briefe an die Ombudsmannstelle zusammen zu verschicken ? Es ist die gleiche Stelle in Berlin, jedoch drei verschiedene Banken. Oder für jede Bank einen separaten Brief ? Danke !!!!


    Ehrlich gesagt, würde ich dir drei getrennte EINWURF-Einschreiben empfehlen. Diese Schlichtungsstellen sind so was von überlastet, dass sie eventuell ihre Briefkästen/Postfächer bis zum Jahresende nicht mehr leeren. Habe im Forum aber auch schon gelesen, dass Emails oder Faxe reichen. ICH würde auf Nummer Sicher gehen. :thumbup:


    interessant.. und wie würde es sich ggf zb bei ausgesteuerten verhalten? was es aber nicht auch alles zu beachten gibt..


    Fließen Gelder in diesem Jahr auf dein Konto, gibst du sie in der Steuererklärung für das Jahr 2014 an, landen sie erst im nächsten Jahr auf deinem Konto, halt in der Steuererklärung für 2015. Was meinst du mit "ausgesteuert"? Ich kenne nur eine Aussteuer/Mitgift, aber soweit sind wir hier im Forum noch nicht. :D:P:D

    aber ob das im Vertrag steht kannst du mir nicht beantworten oder? Wie ist es denn bei allen anderen, die BGs wurden doch nicht mit der ersten und zweiten Rate verrechnet oder doch? Ich glaube nicht dass das iwo festgehalten ist die haben ihre Bruttosumme und buchen die Rate ab, machen da doch keinen Unterschied ob nun die BGs abgerechnet werden oder doch....!!!!???


    Genau das habe ich hier im Forum auch schon gefragt, bin aber genau so ratlos wie du Rudi. Wurde die BG und der daraus ziehbare Nutzen nun auf alle Raten verteilt oder mit den ersten ein, zwei Raten abgegolten? Bin bei meinem Mahnbescheid auf Nummer Sicher gegangen und habe die Verzinsung erst nach der 2. Rate eingefordert. Hat geklappt! :) In deinem Fall könnte man aber auch darauf beharren, dass sich die BG auf alle Raten gleichmäßig verteilt hat, so dass du mit einigen BG-Raten innerhalb der Verjährungsfrist bist. ;) Bevor mich einer falsch versteht. Ich spreche nicht von dem Fall, bei dem die BG zur Kreditsumme addiert wurde und die mit dem Kreditzins beaufschlagt wurde, das ist 'ne andere Baustelle.

    Versteuert werden muss über einem Freibetrag von 801,-€ oder Eheleute 1602,-€, wen es darüber liegt musst due es bei deiner Einkommenssteuer mit angeben.
    Allerdings melden die Banken Zinserträge automatisch weiter an son ne Behörde und die informieren dann die Finanzämter.
    Es kann allerdings sein das dir die Bank weniger Zinsen erstattet und gleich den 25%igen Teil ans Finanzamt abführt, dann bekommst du dieses Geld bei deiner nächsten Steuererklärung zurück.


    Ich glaube nicht, dass es sich bei den Geldern, die wir hier im Forum als Zinsen bezeichnen, tatsächlich um abgeltungssteuerliche (25%) Zinsen handelt. Es geht ja eigentlich um die "Herausgabe des Nutzens" die der BGH erlaubt, und die wir bis zu einem Betrag von maximal 5% über Basiszins einfordern können. Es sind keine Zinsen, die vorher in einem Vertrag festgelegt wurden, wie zum Beispiel bei festverzinslichen Wertpapieren oder bei Sparbuchzinsen, sondern einfach eine Berechnungsgrundlage. Meiner Meinung nach ist die gesamte BG + "Zinsen" normal mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern, sofern die Gesamteinkünfte über 801.- / 1602.- im Jahr liegen.

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    HabeBearbeitungsgebührundZinsenvonderSWK Bankzurückerhalten !

    So jetzt besser...


    Das ist die Seite 3, danach kommt der Barcode


    Als Anspruch habe ich keinen Katalogwert gewählt sondern "Sonstiges" und dann von Hand eingegeben. Ist trotzdem durchgegangen


    Hier nochmal die Seite 2 als Bilder



    Hallo Kurzy,


    jetzt habe ich auch den Post von Chris76 gefunden.


    Viel Glück!


    Hier mein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.


    Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 242 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Achtung! Für die SWK-Bank ist das Amtsgericht in Bingen am Rhein zuständig. DAS ist hier noch falsch eingetragen!

    In dem Mahnantrag, den ich für meinen Schwager gefertigt habe, habe ich auch die Nr. 37 eingetragen.
    Bei den Forderungen für die Deutsche Bank und die LBB werde ich es genauso handhaben


    Ich habe keine Katalognummer eingetragen, sonder bei "Sonstige" den Betreff meines ursprünglichen Anschreibens eingetragen. Den Tipp hatte ich von irgendeinem hier im Forum, bei dem das Mahnverfahren geglückt ist.

    Bei uns sind mittlerweile 3 Zahlungsfristen verstrichen, und wir haben selbst erstmal 2 Nachfristen gestellt und nichts. Selbst auf ein Anwaltschreiben reagiert die Santander nicht, wir bekommen weder per Telefon, Fax oder Post eine Information wie der Bearbeitungsstand ist. Irgendwann ist die Geduld am Ende. Einige User hier haben erst im Dezember ihrer Forderungen dort gestellt und mittlerweile ihre BG zurück und fordern jetzt bereits die Zinsen, wir haben Anfang November unsere Forderung geltend gemacht und nichts! Der Wischiwaschibrief mit Inhalt Zahlung auf Kulanz bringt mir am 01.01. gar nichts.


    Gratuliere! Erster Wischwaschibrief im Forum. :D #Tröstbriefe #BlaBlabriefe ... Oh! Das ist ja gar nicht Twitter. <duck>