Nachtrag:
Der Zinsrechner von der Verbraucherzentrale rechnet richtig! Man muss die ausgerechneten Zinsen in den Mahnbescheid eintragen. Einfach die automatische Zinsberechnung im Mahnbescheid (mit der Datumsproblematik) zu verwenden, führt zu unberechtigt hohen Zinsen! Und das zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid! ... Klage ... Gerichtskosten
Nachtrag zum Nachtrag:
Ich nehme alles zurück und behaupte einfach das Gegenteil. Ruft mich doch gerade ein "befreundeter" Rechtsverdreher an und meint, die Bank benötige nicht die BG in Form von geflossenen Ören, es reicht ihr schon das Anrecht darauf, um mit diesem Anrecht Gewinne erwirtschaften zu können. Sie kann dieses Anrecht z. B. verpfänden. Und das Anrecht auf die BG hat die Bank am Tag der Kreditunterzeichnung erhalten. Also sind die Zinsen wie die Verbraucherzentrale sie berechnet falsch, genauer gesagt, zu niedrig. Die Zinsen können mit der vollen BG ab der Vertragsunterzeichnung gerechnet werden.
Leute, bei deren Kredit die BG in die Nettokreditsumme mit eingeflossen ist; also Kredit+BG+Versicherung mit dem Kreditzins beaufschlagt wurde, und damit die Bruttokreditsumme erhöht wurde, können sogar diese Erhöhung mit 5% + Basiszins ab Vertragsunterzeichnung zurück fordern.
PS: Wer mein Geschreibsel da oben nicht verstanden hat, orientiere sich einfach an den Smileys. Alles wird gut.