Beiträge von ks2233

    Ich frage mich, warum Finanztip nicht Bundesobligationen als Alternative zu Festgeld empfiehlt. Die Bundesobligation WKN 114180 z.B. läuft bis 10/24 und bringt eine Rendite von heute 3,35%. Die kann ich ganz normal über die Börse kaufen. Kostet bei Onvista z.B. 7 € pauschal. Damit muss ich kein extra Festgeldkonto eröffnen, die Kapitalertragssteuer wird an der Quelle einbehalten und ich muss mir keine Gedanken um die Einlagensicherung machen.

    Nur zur Sicherheit: Ich gehe davon aus, dass der Verlust, der bei Rückzahlung einer Anleihe anfällt, wenn ich diese zu über 100% gekauft habe, in den Verlustverrechnungstopf für Aktien/Anleihen fließt. Bei Optionsscheinen ist (oder war?) es so, dass ich diese nicht wertlos verfallen lassen sondern vor Fälligkeit verkaufen sollte, um den Verlust steuerlich wirksam zu machen.

    - KS

    Die TFS wirkt in beide Richtungen. Das ist richtig. Theoretisch. Aber die Börsensituation ist nun mal so, dass wir zum Jahreswechsel nahe dem Allzeithoch waren. Außerdem passt Ihr Beispiel nicht. Gewinne und Verluste, die nach dem 1.1.18 anfielen, werden bei zu 30% reduziert und konnen gleichwertig verrechnet werden. Hier macht die TFS keinen Unterschied zu bisher. Die symmetrische Situation zu der beklagten, die der Gesetzgeber in seiner Begründung meinte, ist doch die: Wenn Du vor dem 31.12.17 einen Verlust eingefahren hast und nach dem 1.1.18 einen Gewinn, hast Du einen Vorteil, weil Dein Verlust um 30% reduziert wird. Natürlich gibt es langfristige Anleger, die es geschafft haben, vor dem 31.12.17 Verluste zu produzieren. 5% ??? Sehen wir's doch mal so: Ob der Schäuble das Gesetz wohl so auf den Weg gebracht hätte, wenn wir zum 31.12.17 in einer Baisse gesteckt hätten?

    Das Gesetzt ist wie es ist.. Schade ist nur, dass vor dem Problem mit der Teilfreistellung hier im Newsletter nicht gewarnt wurde, bevor es eintrat (durch die Schwäche am Aktienmarkt). Vielleicht habe ich es aber auch verpasst. Ein richtig guter Tipp wäre nämlich gewesen, seine "alten" Fonds oder ETFs zu verkaufen solange sie noch im Plus waren (bezogen auf 31.12.2017) und gleich darauf wiederzubeschaffen (auch ein guter Anlass, seine Depotstruktur zu überdenken). Bei der Gebührenstruktur vieler Depotbanken wäre das für viele kostengünstig möglich gewesen. Zumindest für ETFs ohne große Geld/Brief-Spanne.

    Ändert das neue Urteil des BVG wohl etwas an der Beitragspflicht einer Studentin, wenn diese am Studienort einen Zweitwohnsitz hat, während die Eltern im Erstwohnisitz bereits den Beitrag entrichten?

    Das sollte eigentlich auf die Finanztipp-Seite für "PKV-Beitrag senken":
    Wenn ihr privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert seid, könnt ihr die Beiträge für ein Jahr oder mehr im Voraus bezahlen. Mit lassen sich Steuern sparen, weil man damit die KV-Beiträge im Folgejahr aus der Steuererklärung heraus hält und "Luft" für andere Vorsorgeaufwendungen hat, die sonst hinten runter fallen würden, weil man mit der KV das Limit schon ausgeschöpft hat. Unter Umständen bringt diese jährliche Zahlung auch noch ein Rabatt mit sich. Das Vorziehen um einen Monat ins alte Jahr macht den Kohl dabei nicht fett.

    Was ich hier vermisse oder nicht gefunden habe, ist die Möglichkeit der jährlichen Zahlungsweise. Meine PKV z.B. gewährt bei jährlicher Zahlungsweise einen Rabatt. von 3%. Das ist eine steuerfreie (!) Rendite, die mit festverzinslichen Anlagen zur Zeit wohl kaum zu erreichen ist. Die gesetztliche TK gewährt allerdings keinen Rabatt bei jährlicher Zahlungsweise.
    Beachtet auch mein Thema "Steuern sparen durch Vorauszahlung der KV-Beiträge".

    Wer seinen Sparerpauschbetrag für dieses Jahr noch nicht ausgeschöpft hat, sollte seine Freistellungsaufträge kontrollieren und eventuelle Restkontingente zur Depotbank übertragen und dort Wertpapiere verkaufen, die im Plus sind und steuerpflichtig sind. Ggf einfach ein ähnliches Papier kaufen, um engagiert zu bleiben. Dasselbe Papier würde ich nicht gleich wieder kaufen. Wenn das Finanzamt bösartig ist, unterstellt es sonst womöglich Gestaltungsmissbrauch.


    Dasselbe gilt für vorhandene Verlusttöpfe aus vorangegangenen Verkaufstransaktionen.

    Heute bekam ich eine Nachricht von der CA, dass mein Festgeld ausgelaufen ist und automatische verlängert wurde. Zwar zu dem im Finanztip genannten ordentlichehn Zinssatz, aber ich wollte eigentlich nicht verlängern. Zuerst dachte ich: "jetzt haben sie dich gekriegt". Dann habe ich angerufen und welch Überraschung: erstens hatt ich sofort jemand an der Strippe und zweitens sagte die Dame, dass ich nach dieser Mail ein zweiwöchtiges Widerrufsrecht hätte und so die Verlängerung doch noch verhindern könne!