Hallo taschenrechner,
meiner sachverständigen Erfahrung nach kannein Darlehen gemäß § 489 Abs. (1), Satz 2 tatsächlich nach Ablauf von 10 Jahrennach dem vollständigen Empfang auch teilweise gekündigt werden. Zubeachten ist jedoch, dass die 6-monatige Kündigungsfrist zusätzlich zu den 10Jahren gilt. D.h. ein Darlehen kann nach 10 Jahren und 6 Monaten teilweise oderganz zurückgezahlt werden.
Nach Ablauf der 10 Jahre kann ein Darlehensomit unter Einhaltung eben dieser 6-monatigen Kündigungsfrist auch mehrfach inTeilbeträgen gekündigt werden. Wichtig ist hierbei, dass u.a. bei mehrerenDarlehensnehmern alle einer solchen Kündigung zustimmen müssen und dieKündigungserklärung eindeutig sein sollte, ansonsten wird diese gegebenenfallsin eine Gesamtkündigung umgedeutet.
Zudem gilt es abzuwägen, warum man ein bestehendesDarlehen nach 10,5 Jahren nur teilweise kündigt und nicht die Möglichkeit einerkompletten Umfinanzierung inklusive Aufnahme von Sondertilgungen in den neuen Darlehensvertragnutzt. Dies ist meines Erachtens eher in einer Phase mit steigenden Zinsen (beigleichbleibender Bonität) eine Überlegung wert.
Bei Abschluss eines neuen Darlehens mit einerZinsbindung von über 10 Jahren sollten Sondertilgungen direkt imDarlehensvertrag aufgenommen werden. So spart man sich die Kündigungeninklusive der notwendigen Formalitäten.
Die vorstehenden Ausführungen entsprechenmeiner sachverständigen Erfahrung und sind keine Rechtsberatung. Vielleicht sieht die Frage ja auch noch ein(e) in der Community aktive(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, die eine rechtliche Perspektive ergänzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
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Kathleen Gamper
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