Sehr geehrte Forumsteilnehmer, ich bin neu hier und habe Fragen, die mir vielleicht jemand mit Bankerfahrung beantworten kann, vorab schonm einmal Dank für Eure Mühe.
1) Nachdem die Zinsfestschreibung bei einem Immobilienkredit ausgelaufen war, hat die Bank den Kredit mit variablem Zins weitergeführt. Es gibt eine Vereinbarung, wonach der Zinsatz sich im gleichen Maße verändert wie der 3-Monats-Euribor. Natürlich hat damals (2007) niemand damit gerechnet, dass dieser Zins einmal negativ werden könnte, wohl daher wurde kein Mindestzins vereinbart. Er ist nun aber mal seit ca.2 Jahren negativ, mein zu zahlender Zins ist seitdem konstant und wird nicht mehr (nach unten) angepasst. Gibt es Rechtssprechung, die der Bank hier einen Mindestzins gestattet, obwohl er vertraglich nicht vereinbart ist?
2) Für ein weiteres Darlehen erhielt ich ein Angebot für eine Neufestschreibung, das Angebot habe ich jedoch nicht unterschrieben, weil ich ein bisschen schauen wollte, wohin die Zinsen gehen. Mein Bauchgefühl war richtig, seitdem (2011) sind die Zinsen ja extrem gesunken. Die Bank hat jedoch, obwohl meine Unterschrift nicht vorlag, das Darlehen entsprechend dem nicht unterschriebenen Angebot mit Festzins fortgeführt. Da ich durch Pflege ziemlich ausgelastet war, ist mir dies nicht sofort, sondern erst kürzlich aufgefallen. Da diese Bank nur noch nervt (man erreicht niemanden, nur ahnungslose Callcenter, Wunsch wegen Umzug von einer anderen Filiale betreut zu werden wird nicht entsprochen) möchte ich gerne wechseln. Alle Darlehen bis auf dieses sind variabel, ein Wechsel also gut möglich.
Nun habe ich die Bank auf die fehlende Zinsvereinbarung hingewiesen, primär, um das Darlehen als variabel ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen zu können. Aber so wie mich die geärgert haben, möchte ich auch den zuviel gezahlten Zins zurück.
Die Bank verlangt nun von mir eine schriftliche Erklärung, dass ich bei einer Neuberechnung des Zinses seit Auslaufen der letzten Festschreibung einen evntuell sich ergebenden höheren Zins an die Bank zu zahlen bereit sei. Da werde ich, nach der Vorgeschichte, natürlich mißtrauisch. Was soll dieses Schreiben? Ist das nur, wie ich vermute, ein Bluff, oder wird hier eine Schweinerei vorbereitet?
Den Euribor, an den die Bank den variablen Zins koppelt, kenne ich, was ich nicht kenne, ist die aufgeschlagene Marge der Bank. Vor allem weiß ich nicht, ob die Bank die Marge nach ihrem Gusto so hoch setzen kann, wie sie will. Denn hier hätte die Bank einen Hebel, durch eine exzessive Marge eine Neuberechnung unattraktiv zu machen. Wie kann man die Marge in Erfahrung bringen, um rechnen zu können?
Von der Bank sich ausgepresst fühlende Zitrone