Beiträge von amoryrabia

    Ich habe meine Erklärung seit der Anschaffung einer ETW als Anlage auch stets selber gemacht. Das ist kein großes Ding, aber natürlich ein höherer (Zeit)Aufwand als ohne!
    Die Berechnung der Abschreibung ist das Geringste und wird vom FA genau geprüft (wie Ökonom schon sagte). Die Festsetzung des FA musst du aber auch gegenprüfen!!! Ich habe da errfolgreich Widerspruch eingelegt und eine höhere Afa durchgesetzt.
    Ansonsten ist es mE noch wichtig, die Obergrenze von 15% (netto!) Erhaltungsaufwand in den ersten drei Jahren einzuhalten. In der Erklärung werden alle Werbungskosten in Zusammenhang mit der ETW zusammengeworfen und du musst selbst auseinanderhalten, was Erhaltung und was andere Werbungskosten sind.


    Ein bisschen Internetrecherche bringt dich zum thema schnell auf die richtigen Pfade.

    Hallo Madizep,


    ich abe mich kürzlich für eine Baufinanzierung im außereuropäischen Ausland erkundigt, allerdings für den Kauf einer Immobilie und nicht für die Finanzierung einer Sanierung. Mir wurde gesagt, dass es nur dann günstiger sei, wenn ich ein Objekt in Deutschland beleihe und damit den Kauf finanziere.
    Wie das nun für eine Sanierung aussähe kann ich nicht einschätzen, macht es aber sicher nicht einfacher...


    Viel Erfolg!


    a y r

    wie Oekonom richtig sagt: zwischen euch beiden aufteilen, und auch unter allen Konten, die ihr führt. Alle FSA zusammen dürfen insgesamt den Freibetrag von 1602,- nicht übersteigen. Ich habe das letztes Jahr für alle Banken angepasst, wo wir Konten haben, war nicht wenig Arbeit

    80 Prozent Finanzierung zu 0,85 Prozent

    Ich habe zwei Immobilien zu 80% finanziert und zu deutlich höhern Zinsen, das hat geklappt und ist bei
    Banken auch eine Grenze bei der gute Konditionen anfangen. Insofern finde ich den oben formulierten Anspruch von 30% EK ein wenig überzogen. Voraussetzung ist allerdings ein guter Kaufpreis aus Käufersicht. Derzeit sind viele Angebote schon lachhaft absurd überteuert.

    Hallo Nordlicht,


    bei der Literatur würde ich mir anschauen, ob das wirklich hilft, ich habe da auch einiges angeschafft, die nützliche Info war aber sehr reduziert, am Ende des Tages.


    Was die Rechner angeht:
    Ich mag für manche Dinge die Rechner von der ING DiBa ganz gerne, besonders wenn man etwas feiner den möglichen Kreditverlauf bei Änderungen berechnen will:
    ING DiBa Rechner
    "Zinsen berechnen" finde ich auch sehr gut, aber dann nimm auch den Hypothekenrechner, ds ist schon ein wenig spezifischer in Sachen Sondertilgung und so:
    Hypothekenrechner



    Beste Grüße

    OK, ich verstehe, das klang in deinem ersten Post nur so, als ob das Finanzamt Kategorien führen würde über "renitente Klienten" und diese "abstrafen" würde. 8o


    Dass sie intern Personen und Firmen markieren wenn sie Verdacht auf Betrug haben ist etwas anderes, denke ich.

    Hallo gvl,


    das kenne ich von vielen FreundInnen, die sich selbst und ständig über Wasser halten: Seit Jahren recht konstante Einnahmen und Steuerbescheide, aber kaum eine Chance auf ein faires BauFi Angebot. Ob das nun durch die neuen Regeln noch schlechter geworden ist wird sich noch zeigen...

    Hallo Martin
    Das Errechnen der Kosten der Darlehen ist ja nun Fleissarbeit, die man in jedem Zinsrechnerportal bequem erledigen und gegeneinander rechnen kann. Man benötigt zumindest noch die Laufzeiten dazu, aber die wirst Du ja kennen...


    Was die Zinserträge angeht gibt es ja einige Unsicherheiten, so dass man dafür auch das Orakel fragen kann.


    Ich habe so eine Rechnung auch mal aufgemacht und fand am Ende, dass es selbst im besten Fall "mehr Stress als Einsparung" war.


    Wenn du es ausgerechnet hat, teil es doch hier mit, nützt vielleicht der einen oder dem anderen als Orientierung.


    Schönenn Sonntag!

    Hallo RJB,


    für die BAnk lohnt sich das nur, wenn sie am Ende mit einem Nullsummenspiel zwischen beiden Finanzierungen rauskommt bzw. eher mit einem kleinen Überschuss. In welchem Fall das vorliegt lässt sich ja leicht errechnen. Auf dich kommen in jedem Fall Kosten zu und du wirst die 3,8% Zinsen an die Bank in irgendeiner Form zahlen müssen, ob als Rate oder Vorfälligkeit... Ich kann mir vorstellen, dass sie dir auf der Ebene der Rate entgegenkommen, das hieße aber andere Laufzeit oder so.... In dem Maße, wie das bei dir angedacht ist, von 2750 auf 1500, wird aber das auch eine Wunschvorstellung bleiben.


    Ein Bereich, den du prüfen kannst: deutliche Reduizierung der Tilgung: Die kannst du anpassen, in der Regel zwei bis drei Mal pro Vertragslaufzeit. Bei dir sind es ja ca 6% p.a., oder? Wenn du das auf 1,5% setzt bist du doch bei den 1500 pro Monat. Das ist kosten- und stressfrei. Deine monatliche Bealstung ist kalkulierbar und du kannst die Sondertilgung nutzen, wenn etwas übrig ist.

    Hallo RJB,


    die Bank hat kaum Anlass, dich aus einem bestehenden Vertrag zu entlassen und zu für sie ungünstigere Konditionen einen neuen abzuschliessen. Das ist ja die Logik der Zinsbindung. Du hast ja auch wenig Drohpotential: Sie können ja - zu Recht - einee Vorfälligkeitsentschädigung einfordern.


    Ich habe eine Erfahrung mit Verhandlungen gemacht, als wir eine weitere Wohnung zur Vermietung gekauft haben und bei der Bank der Vorbesitzer die Vorfälligkeitsentschädigung runterhandeln konnten, weil wir bei ihnen unsere neue Finanzierung eingegangen sind. Aber das ist ja eine ganz andere Sachlage. Ich wäre überrascht, wenn bei deiner Verhandlung etwas rauskäme.


    Hast du denn mal mit einem unabhängigen Berater geredet, ab welchem Entgegenkommen der Bank es Sinn machen würde? Dein Ziel der Reduktion der Raten ist ja erheblich.... Das könnte eien erster Schritt sein.


    Beste Grüße

    Der Einspruch ist doch ein ganz normaler Vorgang!


    Ich hatte 2015 den Fall, dass der Bescheid von der Erklärung erheblich abwich und ich die Formulierung der Begründung nicht verstanden habe. Telefonische Rücksprache hat nicht funktioniert, da der Sachbearbeiter nicht da war. Dann habe ich Einspruch eingelegt, um die Frist zu wahren. Hinterher stellte sich dann raus,dass das FA Recht hatte und ich in der Erklärung einen Fehler gemacht hatte. ^^ Das liess sich mit einem Telefonat klären und der Einspruch war nichtig.
    War relativ viel Aufwand, aber die Klärung war sinnvoll und alle haben es als normalen Vorgang betrachtet.


    In einem früheren Fall habe ich nach einem Einspruch mal eine höhere Erstattung bekommen, im kommenden Jahr hat die Sachberabeiterin sich die Erklärung dann aber ganz genau angesehen und alles moniert, was sie konnte. War aber nicht viel. ;)

    Welche Möglichkeiten sehr ihr, um sinnvoll mit dieser Situation umzugehen.

    Hast du denn schonmal Beratung außerhalb der HAusbank eingeholt unter genau dieser Voraussetzung, also der vorr. nachrangigen Eintragung eines Forwardd.?


    Das könnte doch ein erster Schritt sein. Das ist ja schon ein komplexeres Finanzierungsmodell.


    Bestes
    Stefan

    Falls jemand die neue Methode schon mal genutzt hat: kann man als "Auszahlungskonto" auch das Kreditkartenkonto einstellen oder geht es nur über das DKB-Girokonto?

    Das ist die Mutter aller Fragen. In den Beschreibungen der DKB selbst steht es nicht... Ich nutze auch die Kreditkarte und müsste meinen Geldfluss erheblich umstellen, um das übers Giro zu machen. Mal sehen...