Beiträge von lobster53

    Die Zauberformel könnte in derartigen Fällen heißen:



    § 361
    Aussetzung der Vollziehung


    (1) Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die darauf beruhenden Folgebescheide.
    (2) Die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, kann die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen; § 367 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß. Auf Antrag soll die Aussetzung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Bei Steuerbescheiden sind die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die festgesetzten Vorauszahlungen, beschränkt; dies gilt nicht, wenn die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Die Aussetzung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
    (3) Soweit die Vollziehung eines Grundlagenbescheids ausgesetzt wird, ist auch die Vollziehung eines Folgebescheids auszusetzen. Der Erlass eines Folgebescheids bleibt zulässig. Über eine Sicherheitsleistung ist bei der Aussetzung eines Folgebescheids zu entscheiden, es sei denn, dass bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
    (4) Durch Einlegung eines Einspruchs gegen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts gehemmt. Die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, kann die hemmende Wirkung durch besondere Anordnung ganz oder zum Teil beseitigen, wenn sie es im öffentlichen Interesse für geboten hält; sie hat das öffentliche Interesse schriftlich zu begründen. §367 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß.
    (5) Gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung kann das Gericht nur nach § 69Abs. 3 und 5 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung angerufen werden.


    Bei sehr schwankenden, einkommensteuerpflichtigen Einkünften wäre es ratsam, die ESt - Vorauszahlungen ggfs. vierteljährlich überprüfen zu lassen. Im übrigen trifft es zu, dass EST - Vorauszahlungen mit der errechneten EST - Schuld saldiert werden und überzahlte Steuern erstattet werden.

    Alf, wieviel Geld forderst Du von der Bank zurück?

    Aus eisgrauer Vorzeit im Rahmen meines Wirtschaftsrechtsseminars etc. kann ich mich noch daran erinnern, dass selbständige Niederlassungen eines Unternehmens passivlegitimiert sind. Demnach dürfte Dein Ansprechpartner bei den Bazis im Hofbräuhaus sitzen.



    Die BG aus dem Kredit von 2003 könnte in der Tat wohl wg. Verjährung nicht mehr zurück gefordert werden. Wann wurde die Summe ausgekehrt? Oder, wann hast Du zum ersten Mal die Rate überwiesen?

    Hallo Lobster
    Es sind 1700€ plus Zinsen seit 2010.


    mfg
    Alf


    Moin Alf,



    ich will mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aber nach meiner Kenntnis bedeutet die Einschaltung eines Schiedsmannes zunächst nur, dass die drohende Verjährung Deiner Ansprüche gehemmt ist. Zudem - das sehe ich genau so, wie eine Userin hier - muss der so genannte Schiedsspruch nicht bindend sein. Dieses bedeutete wiederum, dass Du als Anspruchsteller jederzeit die Forderungen gerichtlich geltend machen kannst. Ich hatte dazu - vor längerer Zeit - einen Post in meinen Blog eingestellt. Wenn Du möchtest, teile ich Dir den Aufsatz mittels Link mit. Im übrigen würde ich an Deiner Stelle mit der Durchsetzung Deiner berechtigten Forderung nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten. Ich habe seit beinahe 1 Jahr sämtliche BGs plus Zinsen plus Gerichtskosten etc. erstritten. Das Prozessrisiko ist eher gering; die Kosten - bei Deinem angegebenen Streitwert - überschaubar.


    Gruß


    J.

    Die Grundstückserschließungskosten werden nur ein Mal fällig. Grundsteuer indes ist jedes Jahr zu entrichten. Wenn die Gemeinde Grundstückserschließungskosten anteilig umlegen möchte, muss die Gemeinde die Kalkulation offen legen, das bedeutet, dass jede Position überprüfnbar sein muss. Dazu bedarf es einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat als Entscheidungsgremium. Ich würde mir einen Rechtsrat einholen.

    Hat zwar nichts mit der Grundsteuer zu tun aber Bekannt von mir müssen mehrere Tausende Euro Straßenbaulosten berappen! Da hat die Stadt auch nicht gefragt und das einfach so durchgesetzt. Unglauvlih!!! <X Und das sind Rentner von was sollen die da sbezahlen? Da haste endlich dein Häuschen abbezahlt, und dann musste noch für unvorhergesehen Kosten löhnen..


    @Katharina Du siehst, du bist nicht die Einzige!

    Die Grundstückserschließungskosten werden nur ein Mal fällig. Grundsteuer indes ist jedes Jahr zu entrichten. Wenn die Gemeinde Grundstückserschließungskosten anteilig umlegen möchte, muss die Gemeinde die Kalkulation offen gelegt werden. Dazu bedarf es einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat als Entscheidungsgremium. Ich würde mir einen Rechtsrat einholen.

    Hallo Katharina,


    die Stadt Duisburg, ist nach derzeitiger Rechtslage berechtigt, die Grundsteuer ( diese ist nicht identisch mit der Grunderwerbsteuer ) zu erhöhen. Hierzu bedarf es allerdings eines entsprechenden Beschlussverfahrens durch den Stadtrat. Dieses Verfahren kann überprüft werden. Oft finden sich dabei so genannte Verfahrensfehler, so dass der Beschluss hierzu unwirksam wird und die Erhöhung demnach auch.


    Zur Berechnung der Grundsteuer gibt es bei wikipedia diese Seite:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer_(Deutschland)


    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren mehrfach zu eingereichten Beschwerden Stellung genommen. Die Entscheidungen fielen allesamt negativ für die Petenten aus. Seit 2014 ist dort ein so genannter Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Entscheidung anstehend. Der Senat in München hat in der eingegeben Beschlussvorlage die Verfassungsmäßigkeit einer Grundsteuerberechnung in Bayern bezweifelt. Ob dieses etwas an der grundsätzlichen Situation ändern wird, wage ich zu bezweifeln. Seit langem sind Diskussionen in der Politik geführt worden, die auf eine Abschaffung und / oder vollständige Neuerung des Gesetzes hinwirken wollen. Nun, ja, die Grundsteuer ist für die Städte und Gemeinden eine äußerst lukrative Einnahmequelle. Deshalb werden auch viele Städte, die - wie Duisburg auch - heillos überschuldet sind, die Haushalte über regelmäßige Erhöhungen zu sanieren versuchen. Ein sinnloses Unterfangen. Wieviel zahlst Du? 113,-- EUR im Quartal? Oder im Jahr? Bei uns sind 190, 26 pro Quatal fällig! Nur zur Orientierung.

    Ab wann löhnst Du die Raten??? Wie zahlst Du die BG zurück? In einer Summe? In die Monatsrate eingerechnet?

    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man mit einem positiven Bescheid des Ombudsmanns (Sparkasse) überhaupt noch nichts erreicht hat. Es ist ein Schiedsspruch, den die Bank ablehnen kann. Meine hat es getan, auch wenn es gängige Rechtssprechung ist. Ich habe jetzt Klage eingereicht, aus Trotz, muss aber im Voraus fast so viel bezahlen wie ich Bearbeitungsgebühr bezahlt habe. (Gericht und RA Kosten). Es also eher eine trotzige Reaktion von mir. Klage wurde bereits vor einigen Monaten eingereicht, im Oktober 16 ! ist Gerichtstermin. Genaue Daten weiß ich nicht mehr und will auch gar nicht mehr so viel darüber wissen. Macht nur Wut. Es ist rechtlich noch nicht mal klar, wie lange man nach dem Schiedsspruch Zeit hat zu klagen. Die eine Seite sagt: 6 Monate. Die andere...nur die Zeit um die es gehemmt wurde. Waren bei mir 9 Tage...einen Hinweis darauf hat man nicht bekommen. Es gibt auch nur 1 Urteil von 2014 aus München, in dem das so gesehen wird. Aber genau dieses zitiert natürlich die Gegenseite. Ich glaube wenn man nicht sehr viel Zeit und ein gutes Finanzpolster hat, sollte man von Rechtsstreitigkeiten Abstand nehmen. Ich habs nicht eingehalten, dachte aber auch, dass die Bank einknicken wird bevor es zum Gerichtstermin kommt...(war Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien).



    Bella, genau so is´et! Der Schlichterspruch besagt in der Tat nix. Stellt sich die Bank bockbeinig, muss ein Gericht bemüht werden. Die " Spasskasse " ! - immer wieder für ´ne Slap Stick - Einlage gut.

    Moin,


    tja, dat WE naht und weil ich von der Foren - Managerin Franziska eine liebe Mail - allerdings schon vor längerer Zeit - ins Fach gelegt bekommen habe, möchte ich mich hier mal wieder einbringen.
    Joh, der Bank habe ich ordentlich Dampf unter den Kessel gemacht und...
    Die Santander Consumer Bank im beschaulichen Mönchengladbach, hat alle Sümmchen bezahlt. Nix mehr offen - ich bin´s zufrieden. Vorerst!


    Und so habe ich eine kleine Geschichte hierzu in meinem Blog eingestellt.


    Nochmals ein großes Dankeschön an die Mitstreiter und die Gastgeber - including " Franzi ", der Top - Managerin, hier. Es hat Spaß gemacht.


    Ich werde mich ab und an wieder einbringen - wenn es die Zeit erlaubt.


    Schönes WE!



    . http://lobster53.blogspot.de/2…arbeitungsgebuhr-der.html

    Laut socialmedia COBA sollen die Zinsen minus Kapitalertragssteuer überwiesen werden. Hab aber noch keine Zahlung erhalten.



    Sach´ den Socialmedia - Mediatorinnen und - mediatoren, dat se´immer noch keine Ahnung haben. ( Dafür flog G. Netzer in einem BL - Spiel wg. Schiedsrichterbeleidigung vom Platz ).: Die Kapitalertragssteuer fällt net an, weil es sich um Prozesszinsen handelt und keene Zinseinkünfte nach dem ESTG. Wann wird es endlich wieder Sommer? Wann geht den Knäblein und Mägdelein bei der CoBa ein Licht auf???

    Kaffeegrüße!


    Wie ist es eigentlich, wenn der Kredit noch läuft? Ändere ich das Schreiben dann um von "bitte überweisen" in "bitte dem Kredit entsprechend anpassen"?


    Nö, Du kannst zwar Birnen und Äpfel als Obst bezeichnen, aber nicht gegeneinander aufrechnen. Die haben Dir die BG plus Zinsen seit Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt der Zahlung zu erstatten; der Ratennkredit bleibt davon unberührt.

    Banken "leisten sich" Anwälte,diie für die jeweilige Bank dieser "unliebsame" dh.finanziell "unerwünschte/potentiell kostspielige" (Prozeß)Kundschaft "vom Leibe hält",indem sie diese(die Kundschaft) nicht über die tatsächliche Rechtslage und deren Möglichkeiten beraten,sondern sie zur Aufgabe etc durch wahrheitswidrige,unvollständige,falsche etc Behauptungen "animieren".


    Erst vor einigen Jahren stellte sich heraus,daß der damalige Präsident der Bundesanwaltskammer regelmäßig geschmiert wurde.
    Viele Bankenanwälte lassen sich von Banken zu gut dotierten Vorträgen und Tagungen einladen,bei denen sie "in jeder Hinsicht(!!)"verwöhnt werden.
    Anwälte,die sich im Sinne der Bank(en)"unbotmäßig" verhalten,werden nicht mehr eingeladen,ihre Karriere zB..zu hoch angesehenen Kanzleien zu wechseln torpediert und sie werden bei ihren "Standesgenossen" systematisch diskreditiert und gemobbt.


    Weitere Beispiele findest Du im Net zuhauf!


    Wat denn, war denn? Unbotmäßiges Verhalten gegenüber Banken????? Na, ja, Bankenanwälte gibt es zwar auch nicht, sonst dürfte sie nicht zur Anwaltschaft zugelassen werden. Aber so manche Kleinigkeit der Kreditinstitute wechselt unter dem Verhandlungstisch schon mal seinen Besitzer. Um es kalr auszudrücken: Der Kollega hat weder Schiss, noch ist er eine Parteiverräter: Er hat einfach keine Ahnung. Und wat für Zinsen sollen dat sein???


    By the way: 10.000,-- Euronen? Jetzt weiß ich och, wo die Bankvorstände ihre Boni her holen und zudem Prachtpaläste und eigne Luxus - Villen behausen. Die DB hat ja schon immer eine Tradition aus dem einstigen Reich des Bösen vor sich her geschoben.


    Danke für die herüber geschobene Beute, Anika!
    Nicht nur " SPIEGEL " -, sondern auch " Finanztip - Leser wissen mehr, denn:


    GILT DAS URTEIL AUCH FÜR GEWERBLICHE KREDITE?Es gibt bisher keine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Krediten unzulässig sind. Der BGH befasste sich in den Urteilen mit Verbraucherkrediten. Die von den Banken verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlagen der richterlichen Inhaltskontrolle und waren unwirksam. Eine solche Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dient aber nicht allein dem Schutz der Verbraucher, sondern ebenso dem Schutz von Unternehmen. Zwei Klagen sind bereits vom Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12) und vom Amtsgericht Nürnberg (Urteil vom 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13) zugunsten betroffener Unternehmer entschieden worden. In Nürnberg ging es um Kredite, die für die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen aufgenommen wurden. Kreditbearbeitungsgebühren können aus unserer Sicht auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig sein. Aus Sicht des Ombudsmanns der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) gilt das BGH-Urteil auch für gewerbliche Kredite.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/#ixzz3ZNSes2y4


    Waidmanns heil, beim Klage verfassen, mein Gutster Charly 1958!


    No, dann haben wir Schwarzkittel doch mal etwas für unseren angeknacksten Ruf getan. Glückwunsch!

    Was ist wenn der Anwalt sich bei der Bank geirrt hat ? Schadensersatz ?
    Hatte ja alles dem Anwalt übergeben bei meinen Verträgen der Norisbank.
    Eine Summe habe ich auch zurück bekommen die direkt über die Norisbank lief.
    Offen ist noch ein Easy Credit über die Norisbank , ich habe ihn auch darauf hingewiesen und es steht ja auch im Vertragskopf oben geschrieben.
    Nun Will er gegen Easy Credit Klage einreichen da sie im Februar einen Einspruch gegen die Forderungen gesendet hatten und er sie schon zwei mal mit Fristsetzung angemahnt hatte. Sollte sich rausstellen das er die falsche Bank mit Klage kommt ....bleibe ich doch auf den kosten sitzen, Anwalt und auch BG + Zinsen usw.....


    Holla, die Waldfee, dat riecht verdammt nach einem Fall für die anwaltliche Berufshaftpflicht. Die Norisbank ist doch schon seit einigen Jahren nicht mehr existent, die nennt sich jetzt ja " Teambank " und ist eine ( eigenständige )Tochter der Deutsche Bank. Diie Teambank vertreibt unter der Marke " Easy Credit " lediglich Konumentenkredite. Eine " Eays Credit Bank " gibt es deshalb nicht. Oder, habe ich hier etwas falsch verstanden?