Beiträge von lobster53


    " In einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Versicherungsnehmer ist die Bank. Ein Widerrufsrecht wird dann dem Verbraucher nicht auf gesetzlicher sondern auf vertraglicher Grundlage eingeräumt.Eine derartige Vertragskonstruktion ist noch nicht Gegenstand höchstrichterlicherRechtsprechung gewesen. Bisher wurde die spezielle Situation von Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung auch von nieder instanzlichen Gerichten kaum behandelt. "

    Dat sind Argumente! Wenn die Bank - zutreffender Weise - der VN ist, müsste diese / dieser ja eigentlich auch die Prämien zahlen, weil der versicherte Kunde ja zum Vertragsgegenstand bzw. Versicherungsobjekt wird. Daran sieht schon ein Laie, welche Verrenkungen hier statt finden, um dem Kunden einen Kredit mit einer höheren Summe aus dem Ärmel zu ziehen. Und - so weit mir bekannt ist - gibt es sehr wohl gefestigte Rechtsprechung zum Komplex " RSV " - auch von Obergerichten.

    Mehr hierzu bei: Restschuldversicherung zurückfordern - Seite 15 - Geld zurück - Finanztip Community

    Hallo Doris,

    alleine kannst du vielleicht nicht, aber durch einen Rechtsanwalt wohl doch.
    Wenn die von € 5000 die hälfte behalten ist schon Wucher. Überlegt dir das gut.

    Die RA - Kosten sind immer ein gutes Argument, wenn es darum geht, einen Anspruch durchsetzen zu wollen. Doch auch der Dienstleister aus der Horde von mehr als 161.000 hungrigen Kolleginnen und Kollegen muss sich an gesetzliche Vorgaben orientieren, wenn es um klingende Münze geht. Das Zauberwort heißt hier " Rechtsanwaltsvergütungsgesetz " und enthält Regeln, wieviel Money ein Schwarzkittel wann und wofür kassieren darf. Bei einem Streitwert/Gegenstandswert von 5.000 Euronen können das niemals 2.500 € sein. Dat riecht nach Gebührenüberhebung und dat is´´ne Straftat.

    +++ Ratgeber zum Thema +++


    Im Namen des gesamten Finanztip-Teams möchte ich mich für die rege Anteilnahme an diesem Thread bedanken! Durch Euer Feedback wurde uns die Wichtigkeit dieses Themas bewusst. Als Folge Eurer Initiative hat unsere Rechtsexpertin @Britta einen Ratgeber verfasst:

    https://www.finanztip.de/restschuldvers…-ratenkrediten/

    Fragen können und sollen natürlich weiterhin hier diskutiert werden. Ich freue mich!

    Danke, Franziska.
    Solche Ratgeber sind sehr gut. Schließlich kann nicht jeder Interessierte auf allen Feldern Kenntnisse haben.

    Bei der targo heißt das bei einem Vertrag Kredit Lebensversicherung.... Kann man es da auch versuchen??


    Man kann, wenn frau will. Ich lach´mich wech! Diese TARGO usw. - Clique: Immer neue Abzocke - Varianten. Wie soll ich als Kunde den Vorteile bei dem Abschluss eines " Kredit - Lebensversicherungsvertrags haben "? Wenn ich ins Gras beiße und - wie häufig - den erbberchtigten Familienmitgliedern Schulden hinter lasse, müssen die unisono dafür eintreten; es sei denn, dat Erbe wird ausgeschlagen. Welchen Sinn soll eine solche Versicherung da machen? Das Risiko des Todesfalls im verschuldeten Leben ist doch gleichwertig dem, in einem schuldenfreien Dasein. Dat ist ´ne reine LV ; wo die Bank die Vermittlungsprämie kassiert hat. Würg!

    Ich habe zum Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Citibank, heute Targo, noch ne Frage.

    1.Da die Belehrung fehlerhaft sind, kann ich den Vertrag aus 2004 auch heute noch widerrufen und Rückabwicklung fordern.
    2. Da der Vertrag schon länger getilgt ist müsste mir demzufolge der Betrag der RSV, die eingeschlossen war, sowie die darauf entfallenen Zinsen erstattet werden.
    3. Der Vertrag müsste fiktiv nochmal neu nachberechnet warden ohne die seinerzeit eingeschlossene RSV ? Die RSV wurde in die Gesamtkreditsumme eingerechnet und darauf wurden dann die über die Laufzeit anfallenden Zinsen berechnet. Diese sind dadurch nicht unerheblich höher als ohne RSV. Muss die Targo daher nicht nur die RSV zzgl. Zinsen erstatten, sondern vielmehr auch die zuviel gezahlten Zinsbeträge hervorgerufen surch die Einrechnung der RSV in die Kreditsumme ?
    4. Nachdem die Targo sich bei der Erstattung der BG zu diesem Vertrag quer legt, müsste diese nicht auch bei der Rückabwicklung erstattet werden ? Die Targo streitet sich mit mir rum, ob ich die Erstattung der BG firstgerecht geltend gemacht habe. Die Erhebung der BG ist ja gem. Urteil nicht zulässig, ist bei Rückabwicklung des gesamten Vertrages dann nicht die ursprüngliche Frist 31.12.2014 hinfällig ?

    Seit wann ist der Vertrag getilgt / beendet worden?
    Da der Abschluss in 2004 liegt, könnten möglicherweise die Ansprüche ( BG s. BGH - Urteile v. 2014 und Diskussion hierzu in dem Thread hier unter " Bearbeitungsgebühr " ) verjährt und hinsichtlich der RSV - Beiträge, verwirkt sein.

    Nachdem ich bei der Teambank AG erfolgreich meine Bearbeitungsgebühr letzte Woche zurückgefordert hatte, habe ich einen Anwalt aus Nürnberg (Standort der Teambank) gegoogelt und ihn beauftragt, meinen EasyCredit Vertrag aus 2007 bzgl der Restschuldversicherung anzufechten. Er meinte, ich kann zzgl auch die Gewinnmarge der Bank einfordern.

    Über diesen Artikel bin ich zum Anwalt gekommen:

    http://www.rechtsanwalt-nbg.de/aktuelles/kanz…uldversicherung

    Auf jedenfall um einiges günstiger als über diese 50/50 Gewinnteilungsanbieter..


    Ein sehr interessanten und für die, mit RSVs operierenden Banken, durchaus brisantes Urteil.
    Wie heißt es zutreffend bei dem Nürnberger Kollegen?
    Ich zitiere unter Bezugnahme auf Deine benannte Quelle:
    " Rechtsfolge der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist heute noch nicht verstrichen ist, so dass der Darlehensnehmer die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung noch widerrufen kann. Der Darlehensvertrag wandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Darlehensnehmer ist dadurch auch nicht mehr an den Restschuldversicherungsvertrag gebunden (BGH XI ZR 33/08) und hat einen Erstattungsanspruch in Höhe der bereits entrichteten Prämie. Darüber hinaus kann der Verbraucher beim Widerruf von Darlehensverträgen einen günstigeren Zinssatz verlangen, weil die Gewinnmarge für die Bank entfällt. "

    Damit dürfte in vielen Fällen hier klar sein, woraus ein nachträglich erfolgter Widerruf des RSV - Vertrags hinaus läuft, wenn die dortige Belehrung rechtsfehlerhaft ist: Rückabwicklung. Vulgo: Zahlemann und Söhne für die Bank(en)!

    Ich hab jetzt nochmals hin geschrieben..ausformulierter..Bezug auf Urteile etc...Mal schauen..es eilt ja zum Glück nicht so sehr wie mit der Bearbeitungsgebühr :)

    Korrekt! Allerdings könnte die " Verwirkung " eines Widerrufsrechts - bei abgelaufenen Verträgen - eine gewichtige Rolle spielen. Soweit mir bekannt ist, liegt hierzu keine gefestigte Rechtsprechung vor. Ich lese und lerne aber weiter, um mir ein Gesamtbild machen zu können.

    Das ist der nächste Schritt. habe ja beim Widerrufs eine Neuberechnung gefordert... was nicht geschehen ist.
    Und die RSV Beträge wurden ja nuuur aus KULANZ gezahlt. Sie werden wohl wissen das ihre Widerrufsbelehrungen nicht Wasserdicht sind.
    Ich bleibe dran und werde berichten.

    PS: Wenn ich daran denke wieviel fehlerhafte Verträge es gibt und die Leute gar nicht wissen was sie zurückfordern könnten......

    Da wird wieder eine Rückzahlungs - Lawine auf die Banken zukommen. Weil die Konsumentenkredit - Vergabe ja längst ein Massengeschäft geworden ist und wir alle - mehr oder weniger - unseren materiellen Wohlstand auf Pump ( Ausnahme die angeblichen Millionarios ) ausleben. Die Kreditformularverträge sind wohl aus deshlab fehlerhaft ausformuliert worden. Wer´s weiß, holt sich seine zu Unrecht abkassierten RSV - Beiträge zurück.

    Guten Tag zusammen

    hab mal ne frage da ich im Netz leicht verzweifel und nichts zu meinem Anliegen finde

    also es geht um folgendes

    ich habe eine Cash Card (leider) bei der commerz Finanz soweit so gut
    nun beinhaltet diese Cash Card eine Restschuldversicherung
    meine frage:kann ich diese Versicherung kündigen ohne da die Bank den Betrag des Kredits zurück fordert?

    Moin,

    aus eigenem Interesse und weil ich mich mit der RSV - Problematik befasse, werde ich mich hier regelmäßig mit einbringen. Als Rechtskundiger darf ihr Dir schon mal sagen, dass es sich um zwei eigenständige Verträge handelt, die zwar als Kopplungsgeschäft parallel laufen, jedoch rechtlich unabhängig von einander zu betrachten sind. Somit ist auch eine Kündigung der RSV möglich. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. So u.a, wer Versicherungsnehmer ist. Wenn das Kreditinstitut dort als VN steht, wird eine Vertragsbeendigung komplizierter werden. Liegen Dir Vertragsunterlagen vor. Wenn ja, was steht dort in der Widerrufsbelehrung?

    Die Deutsche Bank hat jetzt auch die BG 2 & 3 mit Zinsen bezahlt...

    eingereicht mitte November, wurde sie ohne nachzuhaken bezahlt.

    Jetzt ist nur noch die Anfrage wegen einem KfW Darlehen offen.
    Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

    So weit ich mich erinnere, gilt die BGH - Rspr. leider nicht für reine KfW - Darlehn.
    Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:

    http://www.widerruf.info/bearbeitungsge…-in-die-roehre/

    Insbesondere gibt es aber auf den Seiten unseres Gastgebers hierzu umfassende Infos.

    @momsdirtyman

    ich warte mal die Antwort ab....
    Ehrlich gesagt geht es mir gar nicht auf die Geschwindigkeit der Zahlungen, sondern ob überhaupt ohne Klage oder
    MB (der sowieso automatisch widersprochen) gezahlt wird. Mit der Gewissheit warte ich dann auch gerne länger.
    Mich ärgert primär die fehlende Informationspolitik der Bank. Seit Dezember hat die Bank meinen Fall mindestens drei mal in der Hand gehabt aber bis jetzt fehlt jede Zusicherung, dass mein Anspruch berechtigt ist und gezahlt wird, wann auch immer...
    Ich bin zwar ungeduldig aber ich spiele nach ihren Regeln und am Ende wird die Gerechtigkeit siegen, mit dem Unterschied, dass sie sich umsonst mehr Arbeit gemacht haben als nötig..
    Also abwarten und Tee trinken...


    Tja, so sind se´nu´ma´, die Banken: Mit der linken Hand geben, mit beiden Händen nehmen!
    Ob sie jetzt TARGO, Commerzbank oder Santander heißen mögen; dabei gleicht ein Osterei dem anderen.
    Weil ich nun auf zwei gewonnene Prozesse gegen die Santander altersmilde zurück schauen darf und die Bank doch tatsächlich gestern um 22.00 Uhr die einstige Forderung aus dem Anerkenntnisurteil via Online - Überweisung beglichen hat, kam mir der berufsbedingte Gedanke, den Zwangsvollstreckungsauftrag nunmehr zurückzunehmen. Gedacht, getan.
    Ich meldete mich sodann umgehend telefonisch bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des AG in Gladbach und hatte dort ein äußerst informatives Gespräch mit einem Mitarbeiter. Der fluchte nicht nur auf die Santander, sondern - wie es eigentlich unüblich ist - gab mir gleich die Auskunft, dass der zuständige Gerichtsvollzieher dort, beinahe täglich Vollstreckungsaufträge gegen die Santander mit nimmt. Hoi, da horche ma. Die große Bank sträubt sich, dem kleinen Verbraucher dat unberechtigter Weise abgeknöpfte Geld zurückzuzahlen? Dann kam aber noch ein entscheidender Hinweis. Leider berichten die Medien über dieses Chaos bei vielen Banken überhaupt nicht. Warum wohl? Und weil sie es nicht tun wollen, werde ich mir die Mühe machen und einen Post in meinem Blog absetzen, diesem per Mail an den " SPIEGEL " senden und abwarten.
    So,wie es bei der Santander zugeht, dürfte es wohl auch bei anderen Banken der Regelfall sein.
    In diesem Sinne: Gut´s Nächtle und auf zum fröhlichen Geld - hinter - her - laufen!

    Hallo, ich brauche die geschätzte Hilfe der Community !!!
    Hatte 1999 einen Kredit mit 10 Jahren Laufzeit ( also 2009 abbezahlt) aufgenommen - gilt die Rechtssprechung auch für diesen Fall ?

    Ich befürchte, dass Deine gezahlte BG futsch ist. Der BGH - das Thema wurde hier schon einige Male diskutiert - hat hierzu klare Grenzen gezogen. Selbst wenn Dein Vertrag eine Einrechnung der BG in die vereinbarten Raten vorsah, dürfte der mögliche Rückforderungsanspruch am 31. 12. 2013 verjährt gewesen sein.

    Hallo,

    hat hier schon jemand Erfahrung mit der Rückerstattung des laufzeitunabhängigen Individualbetrages von der TargoBank gemacht?

    LG

    Ich hatte hier mal vor längerer Zeit einen Beitrag gelesen und wohl auch darauf geantwortet. Für mich ist diese kreative Wortschöpfung der TARGO nichts anderes, als die Fortsetzung der rechtswidrigen Ausplünderung ihrer Kunden durch immer neue Gebührenvarianten ohne tatsächliche Gegenleistung. Ich habe jetzt dazu keine aktuellen Entscheidungen auf der Pfanne; aber: Dr. Google weiß vielleicht dazu etwas zu sagen?

    So für alle BSQ Geschädigten.Gestern war der Termin vor dem Landgericht Nürnberg.Die Bearbeitungsgebühr muß zurückbezahlt werden,so der Tenor meiner Anwältin.Jetzt warten wir den Vergleich ab und entscheiden dann ob wir in annehmen,auf jeden Fall muß auch die Bausparkasse die BG zurückzahlen.Bingo


    Super, Gratulation. Das gibt vielen Gebeutelten - auch hier - wieder Mut.

    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.

    Nun, auch für Bankenmanager gilt: Es gibt diese und auch jene. Wobei ich meine Meinung nicht nur aus der Studie des Hamburger Nachrichtenmagazins entwickele. Erfahrung heißt dat Zauberwort. Und - bei allem Respekt - Deine Berechnung mag ja vielleicht doch zutreffend sein, doch die Praxis sieht für mich oft anders aus. Nicht in jeder Filiale wird eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der GB - Rückforderungen abstellen können, die/der neben dem täglichen Geschäft tätig sind. Wie auch immer: Klappern gehört zum Handwerk!


    Ian, nochmals, die RAe aus Gladbach, die sich hier für ihren Brötchengeber, die Santander Bank, in den Ring begeben, sind nur Dienstleister und verkaufen ihr Wissen dabei.

    So, wie ich den Prozessstoff bewerte, dürfte zunächst die Rückzahlungspflicht der zu Unrecht kassierten GB aus 2005/2008 klar sein.
    Was es mit der " Kreditverlängerungsgebühr " auf sich hat, könnte strittig sein. M.E. ist es nichts anderes, als eine verkappte GB. Ob die dat Kind nun Ludwig oder Hänschen nennen, wäre egal. Wenn Du einen laufenden Kredit aufstockst oder streckst, ist dabei unerheblich. Auch diesen Betrag müssen sie erstatten.
    Die vorgerichtlichen RA - Kosten müssen dann erstattet werden, wenn eine Beauftragung erforderlich war. Hat die Bank durch Weigerung etc. auf Deine Forderungen nicht reagiert, ist ein solcher Fall vorliegend. Auch dann, wenn Du eben nicht rechtskundig sein solltest.
    Zu den weiteren - wohl von Dir eingeklagten - Beträgen kann ich nichts sagen, weil mir die Umstände dazu nicht näher bekannt sind. So viel aber: " Stundungsgebühr " ? Nie gehört. Wird wohl eine kreative Wortschöpfung sein, um den Kunden hinter die Fichte zu führen und ihn auszuplündern.

    @lobster53:Ich wäre Dir für eine kurze und deutliche Bewertung meines Beitrags auf Seite 604 um 13:22h zur Vorgehensweise der "Santander-Knechte-Anwälte" als "zweite Meinung"dankbar.Bei meiner (Fach)anwältin liegt der Vorgang auf dem Tisch samt noch ergänzender Informationen.Ich möchte einfach wissen,wie diese Strategie der Gegenseite zu bewerten ist und welche Mittel es dagegen gibt.Außerdem:Ich habe hier schon mehrfach vergeblich nachgefragt,aber keine Antworten erhalten:Kann ich auch strafrechtlich meine Forderungen "untermauern" und wenn ja mit welchen Paragraphen aus dem StGB??

    Ian, auch das Querflötenspiel ist eine komplizierte Angelegenheit. Der " Tull " - Leader kann es, der Amateur lernt es, der Laie hat es nicht druff.So ähnlich verhält es sich hier mit vielen Fragen, deren Antworten oft richtig sind, die dann aber in der Praxis kaum zutreffen.Die " Santander - Knechte ", wie Du sie nennst, sind nichts anderes als Dienstleister. Sie bieten sich an. Dafür gibt es Money. Damit kann der " Knecht " seine eigenen Schulden bei der Bank abstottern, ein Brot kaufen, manchmal seine Familie ernähren. Dat nennt sich dann Soziale Marktwirtschaft. Würden wir allerdings im - theoretischen - Sozialismus leben, müsste der " Santander - Knecht " sich nicht in die " Knechtschaft " der Bank begeben, weil er Miteigentümer wäre. Ich möchte das Verhalten der Herren Kollegen in Gladbach nicht so bewerten, als würden sie aus der " Knechtschaft " heraus, sich in Deinem Fall, noch im besonderen Maße ins Zeug legen. Deshalb sehe ich dat so: Dat is deren Job!Und dazu gehört, dass sie auftragsgemäß gegen die Tausenden von Mahnbescheiden, Tausende von Widersprüchen einlegen, um zu verhindern, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erhält. Denn damit kann ein Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden, um die Forderung beizutreiben.Das Kalkül der Santander ist - wie auch jenes bei anderen Banken - Zeit gewinnen, weil es eben eine hungrige Meute von mehreren Hunderttausend Anspruchstellern vor der Tür des Bank - Palastes gibt, die die Zähne fletschend, ihr Geld zurück haben will.Dieses Verhalten nennt sich Prozessaktik. Diese Strategie wird von den Bank - Managern ausgegeben und von der Herren Kollegen in Gladbach eben 1:1 umgesetzt. Du solltest deshalb weiter Druck machen. Nerve Deine RAin, auch wenn sie Dich dadurch nicht mehr lieb hat, und rufe sie mindestens ein Mal pro Tag an. Auch bei der alten Tante Justitia gilt nämlich immer noch: " Wer laut schreit, bekommt zuerst Futter. "Kämpfe um Dein Recht. Denke an Ian und seinen unvergessenen Auftritt beim Festival auf der Isle Of Wight - " Nothing Is Easy "! Er sang damals schon den zutreffenden Text!