Alles anzeigenHabe meinen Vertrag bei VWC prüfen lassen, die sind der Meinung ich kann mein Geld zurück fordern. Nun hab ich die Unterlagen zur VZ geschickt, die meinen es deute auf eine Gruppenversicherung hin?
O-Ton VZ:
*Auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen gehen wir jedoch davon aus, dass es sich bei Ihrer Restschuldversicherung um einen Gruppenversicherungsvertrag handelt.
Kreditnehmer werden bei einem Beitritt zu einer Gruppenversicherung hinsichtlich ihrer Rechte unter Umständen schlechter gestellt. Dies betrifft auch das Widerrufsrecht.
In einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Versicherungsnehmer ist die Bank. Ein Widerrufsrecht wird dann dem Verbraucher nicht auf gesetzlicher sondern auf vertraglicher Grundlage eingeräumt.
Eine derartige Vertragskonstruktion ist noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher
Rechtsprechung gewesen. Bisher wurde die spezielle Situation von Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung auch von nieder instanzlichen Gerichten kaum behandelt.
Es ist somit offen, ob auch bei dem Beitritt zu einer Gruppenversicherung von zwei miteinander verbundenen Verträgen auszugehen ist und somit ggf. ein späterer Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich ist.
Zudem ist in Ihrem Fall auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass der Vertrag 2005 geschlossen wurde und vermutlich 2010 bereits zurück gezahlt war. Die Bank könnte sich im Streitfall eine dreijährige Verjährungsfrist oder Verwirkung geltend machen.
Wir hoffen, Ihnen damit dennoch etwas weiter geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.*
Nun bin ich vollends verwirrt. Bedeutet das nun, dass ich das Geld vergessen kann? Man findet ja nix drüber.....
" In einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Versicherungsnehmer ist die Bank. Ein Widerrufsrecht wird dann dem Verbraucher nicht auf gesetzlicher sondern auf vertraglicher Grundlage eingeräumt.Eine derartige Vertragskonstruktion ist noch nicht Gegenstand höchstrichterlicherRechtsprechung gewesen. Bisher wurde die spezielle Situation von Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung auch von nieder instanzlichen Gerichten kaum behandelt. "
Dat sind Argumente! Wenn die Bank - zutreffender Weise - der VN ist, müsste diese / dieser ja eigentlich auch die Prämien zahlen, weil der versicherte Kunde ja zum Vertragsgegenstand bzw. Versicherungsobjekt wird. Daran sieht schon ein Laie, welche Verrenkungen hier statt finden, um dem Kunden einen Kredit mit einer höheren Summe aus dem Ärmel zu ziehen. Und - so weit mir bekannt ist - gibt es sehr wohl gefestigte Rechtsprechung zum Komplex " RSV " - auch von Obergerichten.
Mehr hierzu bei: Restschuldversicherung zurückfordern - Seite 15 - Geld zurück - Finanztip Community