Sehr geehrte Community,
die Zulage für meinen klassischen Riester-Rentenvertrag beträgt 154 EUR, wenn ich 4 % meines Bruttolohns und abzüglich den 154 Euros in den Vertrag jährlich einzahle. Bei der Steuererklärung kann ich maximal 2100 Euro als Sonderausgaben gelten machen.
Ein theoritsches Beispiel:
Der Bruttolohn wäre 52500. Davon 4% minus 154 ergibt: 1946. Damit die volle Zulage von 154 gewährt wird, müssten also 1946 Euros (jährlich) in den Vertrag fließen.
Wieviel müssten bei einem Bruttogehalt von z.B. 60000 in den Vertrag fließen, um die volle Zulage von 154 zu erhalten? Ist bei 2100 minus 154 = 1946 stopp, um die volle Zulage zu erhalten? Oder müssten die Beitrage erhöht werden, damit die 4 % wieder erfüllt werden? Das würde dann aber bedeuten, dass die Beiträge überhalb der 2100 keine Steuererleichterung mehr brächten.
Leider ist meine Sparkasse nicht fähig, die korrekten Beiträge zu errechnen, ich habe lange Zeit zuviel einbezahlt, weil die freundliche Sparkassen-Dame anscheinend nicht wusste, dass von den 4 % abschließend noch die Zulage abgezogen werden kann. Das Argument für die hohen Beiträge war: "Dann bekommen Sie mehr Rente". Richtig, aber (wie ich erst seit jetzt weis) Beiträge überhalb des notwendigen Mindestbeitrages sind nicht RENTABEL! Weil der komplette (teuere) Vertrag sowieso schon höchst unrentabel ist (ich müsste sehr alt werden, wenn ich die die Beiträge überhaupt erst wieder zurück habe), wäre das Geld gleich zweimal schlecht angelegt. Denn rentabel macht diesen teueren Vertrag die staatliche Zulage, und die bekomme ich ja bereits bei 4 %. Jede Mark mehr überhalb des Mindestbeitrages macht den Vertrag also unrentabeler. Ich lass mich aber auch sehr gerne belehren, dann zahle ich ab sofort den höchst möglichen Beitrag, welcher mir noch einen Steuervorteil bringt
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
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