derKVProfi:
Ich muss die Anwartschaft nicht 5 Jahre laufen lassen, ich kann sie kündigen. Ich habe das Recht, sie bis zu 5 Jahren laufen zu lassen. Sie beinhaltet die Anwartschaft für Kranken-Vollversicherung, Pflegepflicht und Krankentagegeld.
Krankenvollversicherung, 13,34
Krankentagegeld, 3,69 (ab dem 29. Tag)
Private Pflegepflicht 5,61
Enthalten ist eine Beitragsminderung aus Altersrückstellung (knapp über 16,00 EUR).
Sie gehen immer davon aus, dass jeder der Kosten wegen auf eine Beratung durch einen Fachmann verzichtet.
Ich möchte nur erwähnen, dass das zum Beispiel bei mir nicht der Fall war. Ich wusste nur nicht, an wen man sich in so einem Fall überhaupt zur Beratung wenden kann. Sowohl mit den Auskünften von Mitarbeitern der GKV als auch von privaten Versicherungsvertretern habe ich eher keine guten Erfahrungen gemacht, da die Auskünfte teilweise unterschiedlich und sogar gegenteilig ausfallen.
Vielleicht nennen Sie mir deshalb bitte die Berufsbezeichnung, unter welcher man in solchen Fällen einen Berater überhaupt findet?