Hallo zusammen.
Ich habe in meiner Steuererklärung eine "Pauschale" für die Reinigung meiner Arbeitskleidung von 250 € angesetzt, welche ich anhand der anerkannten Reinigungskosten (Kochwäsche, Pflegeleicht-Wäsche, etc.) berechnet habe. Die Tabelle habe ich der Steuerklärung nicht angefügt. Vom Finanzamt wurden lediglich 110 € anerkannt.
Ich überlege nun Einspruch einzulegen und die Berechnung in den Einspruch aufzunehmen.
Da ich für die eigene Reinigung der Arbeitskleidung keine Belege habe (selbst gewaschen, getrocknet und gebügelt), kann ich dann überhaupt mit einer Änderung der anrechenbaren Werbungskosten rechnen? Oder wie sollte ich das sonst belegen?
Selbst wenn ich im Falle einer "Verböserung" den Einspruch zurücknehmen kann, kann sich der Einspruch sonst negativ auswirken?