Hallo zusammen,
ich habe mich schon häufiger mal mit dem Wohnförderkonto bei meinem Riester-Bausparvertrag beschäftigt (und dabei u.a. die sehr guten Beiträge von Muenchner gelesen, Danke dafür ), leider sind bei mir aber immer noch einige Fragen offen, die ich gerne klären würde, um sicher zu gehen das System auch wirklich richtig verstanden zu haben.
Gerne würde ich es so konkret wie möglich machen und stelle ein paar Dinge voraus, wie ich sie bisher verstanden habe:
1) Die erste "Einzahlung" auf das Wohnförderkonto und damit auch der Beginn der jährlichen 2%igen Verzinsung startet ab dem Moment, an dem ich das Darlehen in Anspruch nehme, d.h., während der Ansparphase ist das "Guthaben" auf dem Wohnförderkonto gleich 0 Euro (das würde auch der jährlichen Bescheinigung nach § 92 EStG entsprechen, dort ist beim Betrag bisher nichts eingetragen).
2) Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn man das Geld so spät wie möglich entnimmt, also das Darlehen so spät wie möglich in Anspruch nimmt (unter der Annahme das Geld vorher nicht zu brauchen oder damit geplant zu haben).
3) Nehme ich das Darlehen also erst kurz vor dem Renteneintritt in Anspruch, würde das Wohnförderkonto zwar noch angelegt, aber nicht mehr (oder nur einmal) verzinst werden.
Stimmt das so weit? Bitte richtigstellen, wenn da ein Denkfehler drin ist.
Nun zum konkreten Fall.
Der Abschluss des Vertrags erfolgte im Jahr 2014 (Riester-Bausparvertrag), Renteneintritt ist nach aktueller gesetzlicher Lage im Jahr 2049. Die Bausparsumme beträgt 60.000 Euro, der Vertrag wird zulagenoptimiert bespart, seit 2014 erhalte ich also die jährlichen Zulagen (erst 154 Euro, später 175 Euro) sowie den jährlichen Steuervorteil durch die Sonderausgaben (immer > 2.100 Euro). Das als Grundlage für die Berechnungen.
Szenario 1 (unabhängig von der Realitätsnähe): Besparen des Vertrags bis 2036 (jedes Jahr > 2.100 Euro), dann Inanspruchnahme des Darlehens, das Wohnförderkonto würde ja dann 2036 gebildet und bis 2049 mit jährlich 2% verzinst. Annahme: Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Darlehens 2036 sind mehr als 90% angespart (in den ersten Jahren wurde mehr angespart als später, aber immer mehr als die 2.100 Euro), das Guthaben läge also bei 54.000 Euro, das Darlehen die restlichen 6.000 Euro.
Szenario 2 (unabhängig von der Realitätsnähe): Besparen des Vertrags bis (fast) 100%, Inanspruchnahme des Darlehens (das sind dann nur ein paar Euro) im Jahr 2048, also ein Jahr vor Renteneintritt.
Wie hoch ist im Jahr 2049 das Wohnförderkonto in Szenario 1 und wie hoch im Szenario 2?
Zusatzfrage: Würde sich etwas an dem Stand des Wohnförderkontos ändern, wenn das Darlehen (unabhängig vom Szenario) quasi direkt vollständig getilgt würde? Laut Vertrag wäre das ohne Vorfälligkeitsentschädigung per Sondertilgung möglich.
Hintergrund meiner Fragen: Der Plan wäre es das Guthaben irgendwann zu nutzen, um eine Schlussrate der selbst genutzten Immobilie zu zahlen und da wäre es natürlich schön das bezüglich des Wohnförderkontos aus meiner Sicht optimal zu gestalten. Die Intention bei Vertragsabschluss war damals eine andere, aber das würde zu weit führen und hat was mit nicht optimaler Beratung der Bausparkasse zu tun.
Ich hoffe, es war/ist einigermaßen verständlich. Falls nicht, bitte einfach fragen.