Ist die Kfz Versicherung verpflichtet auf einfache Nachfrage die Schadensfreiheitsklasse zu bestätigen?
Schadensfreiheitsklasse Bestätigung
- lieven
- Erledigt
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
-
-
Hallo lieven,
eindeutige Antwort: Jein.
Für die Kfz- Haftpflichtversicherung (und nur für die) gilt § 5 Abs. 7 Pflichtversicherungs-gesetz:
„Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne daß daraus Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen. Während des Versicherungsverhältnisses hat das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer jederzeit eine Bescheinigung nach Satz 1 innerhalb von 15 Tagen ab Zugang des entsprechenden Verlangens bei dem Versicherungsunternehmen zu erteilen.“
Sie sehen, Sie haben einen Anspruch auf Auskunft, aber nicht über die Schadensfreiheits-klasse. Falls Sie einen Versichererwechsel planen, muss und kann sich die neue Versicherung aber aus den Angaben die Schadensfreiheitsklasse selbst ausrechnen.
Ansonsten steht die aktuelle Schadensfreiheitsklasse regelmäßig in der letzten Rechnung.
Gruß Pumphut