Mit einem Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung wird eine Sperrfrist rikiert.
Im Artikel vom 28.03.14 wird auf die gesetzlich festgeschriebene Kündigungsfrist hingewiesen. Heißt dieses, dass bei Einhaltung der Kündigungsfrist - Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags bis Ausscheiden aus dem Unternehmen-eine Sperrfrist vermieden werden kann?
Sperrfrist
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frido -
11. März 2015 um 21:22 -
Erledigt