Hallo FT Community,
meine 22- jährige Tochter hat bereits eine Bausparvertrag, kann diesen aber auf Grund eines Beratungsfehlers nur mit der VL besparen. Um von der Wohnungsbauprämie (WOP) zu profitieren, möchte sie nun einen zweiten Bausparvertrag abschließen. Zählt dieser dann als 1. Vertag mit WOP und kann sie über das Guthaben nach Ablauf frei verfügen? Sprich ohne wohnwirtschaftliche Verwendung? Oder ist dies nun ausgeschlossen, da sie eine zweiten Vertrag hat
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß Insomnia