Standpunkt der Banken zu den unzulässigen Kreditgebühren

  • Sichtweise
    der Banken zu ihren unzulässigen Kreditgebühren


    Auf der aktuellen Pressekonferenz der Targobank sagte deren Chef Franz Josef Nick:“Das Urteil des BGH hat unser Ergebnis kaputt gemacht“. Denn
    die Targobank musste bisher 213,0 Mio Euro an ungerechtfertigten Gebühren an die Kunden zurückzahlen. Spitzenreiter ist momentan die Deutsche Bank. Sie hat bisher zur Beseitigung ihrer Rechtsverletzung 400,0 Mio EUR zur Seite legen müssen. Dabei wurden von rund 13 Milliarden EUR, die insgesamt an Gebühren zu unrecht erhoben wurden nur ein Bruchteil, nämlich 0,9 Milliarden EUR von den Kunden zurückgefordert.


    Also, nicht praktiziertes Unrecht sondern ein Urteil ist Schuld am geringeren Betriebsergebnis. Da macht man es jetzt schlauer: Nunmehr haben die Kreditinstitute die Bearbeitungskosten über die Laufzeit gleich in den Zins des Kredits mit eingerechnet, denn das sei erlaubt.

    Dipl.Wirt.-Ing.
    Ulli Engelmann
    Spezialist für Bankkonflikte
    Wirtschaftsmediator

  • @kreditmediator
    Vielen Dank für den Bietrag, zeigt er doch zwei Mißstände auf. Da ist zum Einen die Ansicht der Bankenverantwortlichen, dass ein Rechtsbruch erst dann zum einem solchen wird, wenn er entdeckt wurde und zu einforderbaren Ansprüchen geführt hat. Bis dahin kann man sich ruhig "tot stellen". Dabei sollte jedem Justitiar längst bewusst gewesen sein, das hier ein erhebliches Kostenrisiko auf die Banken zukam. Immerhin ist eine Verfahrensgang zum BGH eine jahrelange Angelegenheit, für die der Gesetzgeber Rückstellungen in angemessener Höhe vorschreibt. Die Aussage, es sei ein Urteil. das das Betreibsergebnis verdorben habe, kann daher den sachverstädigen Leser nicht überzeugen. Es erscheint offenbar zunehmend schwieriger, gutes Personal zu finden. Gute Anwälte können auch gut rechnen, dies ist für Bankeranwälte aber möglicherweise keine Schlüsselqualifikation.


    Aber es wird hier noch etwas deutlich, nämlich dass es, wie Sie es formulieren, vermeintlich als "schlau" angesehen werden könnte, die Abschlussgebühren in den Zinsfuß einzu"preisen". Da ist allerdings das BGB davor. Dieses sieht den Zins als die Kosten an, die für die Schuld als Hauptpflicht zu zahlen sind. Abschlussgebühren sind keine Schuldkosten und daher nicht als Zins zu berechnen. Da fehlt es nur an einem einzigen Kunden, der vor Gericht Transparenz einklagt und gewinnt. Es soll ja auch Banken geben, die heute schon Bankgebühren als Schuldkosten bezeichnen. Solche Steilvorlagen nehme ich persönlich dankend an.