Handwerkerrechnung bei der Einkommensteuererklärung

  • Hallo zusammen.

    Folgender Sachverhalt liegt vor: Besitz einer Eigentumswohnung, welche mietfrei von der Mutter genutzt/bewohnt wird. Der Eigentümer selbst wohnt nicht dort.

    Frage: Kann der Eigentümer ohne Mieteinkommen und ohne Selbstnutzung die Handwerkerrechnungen bei seiner Steuererklärung mit ansetzen?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

  • Wenn die Mutter steuerpflichtig ist, was ja auch bei den meisten Rentnern der Fall ist, kann natürlich sie den Handwerker beauftragen, die Rechnung auf sich ausstellen lassen und auch bezahlen und das dann bei sich steuerlich geltend machen. Ob die Steuerbelastung hoch oder niedrig ist, spielt dabei ausnahmsweise keine Rolle. Der Effekt ist in diesen Fällen für alle Steuerzahler gleich, erforderlich ist nur, dass überhaupt Einkommensteuer zu bezahlen ist.